Weitere Entscheidung unten: KG, 24.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35413
OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12 (https://dejure.org/2012,35413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2012 - 9 U 18/12 (https://dejure.org/2012,35413)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 9 U 18/12 (https://dejure.org/2012,35413)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35413) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Mietvertrag über Räume: Konkludentes Zustandekommen bei Scheitern eines langfristigen Vertrages; Abgrenzung zwischen Wohnraummiete und Gewerberaummiete bei Mischmietverhältnis

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übergabe des Anwesens an den Mieter kann ein konkludentes Mietverhältnis bewirken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Mietvertrages; Abgrenzung von Gewerbe- und Wohnraummietverhältnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Mietvertrages; Abgrenzung von Gewerbe- und Wohnraummietverhältnissen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietobjekt bereits zur Nutzung übergeben: Konkludenter Mietvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnraummiete oder gewerbliches Mietverhältnis?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der konkludent geschlossene Mietvertrag

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Übergabe als konkludentes Zustandekommen eines Mietvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludenter Mietvertrag bei Vorabübergabe des Mietobjekts! (IMR 2013, 1045)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 60/85

    Bemessung des Gewerberaumanteils bei einem Mischmietverhältnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Das heißt: Es kommt darauf an, welche Art der Nutzung die Parteien vertraglich vorgesehen hatten (vgl. dazu Palandt/Weidenkaff a. a. O., vor § 535 BGB, Rdnr. 88; BGH, NJW-RR 1986, 877, 878).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 136/90

    Miete - Pacht - Abgrenzung - Brauerei - Überlassung von Räumen - Betrieb einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    (Vgl. zur Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung von Räumen bzw. von Grundstücken insbesondere BGH, NJW-RR 1991, 906.).
  • OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01

    Vorläufiges Mietverhältnis; Noch auszuhandelnder endgültiger Mietvertrag; Nutzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - 24 U 139/09

    Zustandekommen eines Pachtvertrages; Erledigung eines Räumungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • KG, 25.02.1981 - 8 W REMiet 5071/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • LG Freiburg, 30.03.1989 - 12 O 2/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12
    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13

    Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses

    e) Für die rechtliche Einordnung eines Mischmietverhältnisses als Wohnraum- oder Gewerberaummietverhältnis ist - wie auch bei sonstigen Mischverträgen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Oktober 1978 - VII ZR 288/77, aaO mwN; vom 12. Juli 1979 - VII ZR 159/78, NJW 1979, 2193 unter 2 a; OLG Hamm, aaO) - entscheidend, welche Nutzungsart überwiegt (Senatsurteile vom 30. März 1977 - VIII ZR 153/75, NJW 1977, 1394 unter II 2; vom 15. November 1978 - VIII ZR 14/78, aaO unter 2 b; vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, NJW-RR 1986, 877 unter 3 c cc; OLG Schleswig, aaO S. 49 f.; OLG Hamm, aaO; OLG Stuttgart, aaO; MDR 2008, 1091; OLG Celle, MDR 1986, 324; OLG Karlsruhe, aaO; WuM 2012, 666, 668; OLG Hamburg, NJW-RR 1997, 458; OLG Düsseldorf, GE 2006, 647; MDR 2012, 20, 21; OLG München, aaO; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 1335, 1336; KG, GE 2001, 1466; ZMR 2010, 956; jeweils mwN; aA AG Fürth (Bayern), aaO; Rinke, ZMR 2003, 13 ff.).

    Entscheidend ist der wahre, das Rechtsverhältnis prägende Vertragszweck (Senatsurteil vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, aaO; OLG Düsseldorf, MDR 2012, 20, 21), also die gemeinsamen und übereinstimmenden Vorstellungen der Vertragsparteien darüber, wie das Mietobjekt genutzt werden soll und welche Art der Nutzung im Vordergrund steht (OLG Stuttgart, MDR 2008, 1091; KG, ZMR 2010, 956; OLG Saarbrücken, aaO; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 668).

    Dabei können nicht nur der Inhalt der darin enthaltenen Regelungen (KG, ZMR 2010, 956, 957; OLG München, OLGR München 2003, 82; ZMR 2007, 119, 120; OLG Celle, aaO; LG Hamburg, WuM 1988, 406; LG Berlin, aaO) oder - unter Umständen - die Bezeichnung des Mietverhältnisses in der Überschrift Bedeutung gewinnen (vgl. KG, aaO; OLG München, ZMR 1995, 295, 296; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 739, 740; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 668 und OLG Köln, Urteil vom 21. Juni 2005 - 22 U 8/05, juris Rn. 9 einerseits und OLG Stuttgart, aaO; OLG München, ZMR 2010, 962 andererseits), sondern auch der Aufbau der vertraglichen Regelungen (Wohnraumnutzung oder Gewerberaumnutzung als Zusatz oder Anhang zu den übrigen Vertragsregelungen [vgl. OLG Köln, ZMR 2001, 963; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 451/11, juris Rn. 23, insoweit in MDR 2012, 1335 nicht abgedruckt; MünchKommBGB/Häublein, aaO]).

    Indizwirkung kann auch dem Verhältnis der für eine gewerbliche/freiberufliche Nutzung vorgesehenen Flächen und der für Wohnzwecke bestimmten Flächen zukommen (Senatsurteil vom 16. April 1986 - VIII ZR 60/85, aaO; OLG Karlsruhe, MDR 2012, 1401; KG aaO; OLG Düsseldorf, GE 2006, 647 mwN; OLG Schleswig, aaO; OLG Hamm, aaO; LG Berlin, MM 2002, 383; LG München, Urteil vom 14. November 2006 - 3 O 7669/06, juris Rn. 20; MünchKommBGB/Häublein, aaO; Staudinger/Emmerich, aaO Rn. 27 mwN; Schmidt-Futterer/Blank, aaO).

  • BGH, 27.01.2022 - IX ZR 44/21

    Sicherung des Schadensersatzanspruchs des Vermieters wegen vorzeitiger Beendigung

    Diese Falschberechnung der Kündigungsfrist ist unschädlich; die Kündigung wurde zum zulässigen Termin am 31. Mai 2019 wirksam, weil der Kläger die Kündigung auf jeden Fall zum zulässigen Termin wollte, wie sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt (vgl. OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 667 unter II.1.c; Staudinger/Rolfs, BGB, 2021, § 573c Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 8 U 41/12

    Gewerberaummiete: Rechtzeitigkeit der Kündigung des Vermieters nach

    Sofern die Klägerin ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26.07.2012 für ihre Erwägungen bemüht (NJOZ 2013, 398), verkennt sie, dass dieses Urteil nicht allein auf die Überlassung der Mieträume abgestellt hat, sondern auch die regelmäßige Zahlung eines Mietzinses sowie die Zahlung einer Kaution als tragende Aspekte für die Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses herangezogen hat.
  • AG Oberhausen, 06.10.2020 - 37 C 863/20

    Coronabedingte Betriebsuntersagungen: Hälftige Kürzung der Gewerberaummiete wegen

    Zwischen den Parteien ist jedoch durch Vollzug, d.h. durch tatsächliche Nutzung konkludent ein unbefristetes Mietverhältnis ab dem 01.02.2020 inhaltlich zu den Konditionen des ursprünglichen Vertragsverhältnisses entstanden (OLG Karlsruhe Hinweisbeschluss v. 21.5.2012 - 9 U 18/12, BeckRS 2012, 22937; BGH, Urteil vom 17.6.2015 - XII ZR 98/13; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 20.5.2011 - 2 U 73/10, BeckRS 2012, 10119).
  • OLG Hamburg, 10.05.2017 - 8 U 46/16

    Erledigung der Hauptsache: Zulässigkeit der Berufung eines Streitgenossen gegen

    Für die Annahme eines konkludent geschlossenen vorläufigen Mietvertrages ist es hinreichend, dass Einigkeit zwischen den Parteien über die wesentlichen Punkte des bis zum Abschluss des endgültigen Vertrages geltenden vorläufigen Mietvertrages bestand (insbesondere Mietobjekt und Miethöhe) (OLG Hamburg, a.a.O.; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666 (667)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19348
KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
KG, Entscheidung vom 24.05.2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 (https://dejure.org/2012,19348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Verwalterzustimmung zur Veräußerung bei Eigentumsübertragung durch Schenkung

  • Wolters Kluwer

    Umfang von Veräußerungsbeschränkungen hinsichtlich des Bestehens von Wohnungseigentum; Zustimmungsbedürftigkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung im Wege der Schenkung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterzustimmung bei Eigentumsübertragung durch Schenkung

  • rechtsportal.de

    WEG § 12 Abs. 1
    Umfang von Veräußerungsbeschränkungen hinsichtlich Wohnungseigentum; Zustimmungsbedürftigkeit einer rechtsgeschäftlichen Übertragung im Wege der Schenkung

  • ibr-online

    Veräußerungszustimmung bei schenkweiser Übertragung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    WEG-Verwalter muss auch bei der Schenkung einer Eigentumswohnung zustimmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung - "Veräußerung" umfasst auch Schenkung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalterzustimmung - "Veräußerung" umfasst auch Schenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wichtiges zur Veräußerungsbeschränkung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalterzustimmung zur "Veräußerung" auch bei Schenkung erforderlich! (IMR 2012, 460)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 136
  • MDR 2012, 1401
  • NZM 2013, 239
  • FGPrax 2012, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 17.08.2010 - 1 W 97/10

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachweis der Zustimmung der anderen

    Auszug aus KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12
    Eine nach § 12 Abs. 1 WEG im Grundbuch eingetragene Veräußerungsbeschränkung, wonach die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, erfasst auch eine rechtsgeschäftliche Übertragung im Wege der Schenkung (Abgrenzung zu KG Berlin, 17. August 2010, 1 W 97/10, BeckRS 2010, 21753).(Rn.11).

    Er ist der Ansicht, die Verwalterzustimmung sei im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 17.08.2010, 1 W 97/10, nicht erforderlich.

    Die Eigentümer bestimmen durch die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung selbst, in welchen Veräußerungsfällen eine Zustimmung erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 17.08.2010, 1 W 97/10, m.w.N.).

    Anders als in der von den Beschwerdeführern in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 17.08.2010, 1 W 97/10, haben die Eigentümer vorliegend die "Veräußerung" einem Zustimmungserfordernis unterstellt.

  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    Auszug aus KG, 24.05.2012 - 1 W 121/12
    Aus dem Zweck des § 12 WEG, den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu geben, sich gegen das Eindringen störender oder zahlungsunfähiger Personen in die Eigentümergemeinschaft zu schützen (KG, FGPrax 2004, 69) erschließt sich ohne Weiteres, dass es für das Zustimmungserfordernis nicht darauf ankommen kann, ob der neue Wohnungseigentümer seine Rechtsstellung durch ein entgeltliches oder ein unentgeltliches Rechtsgeschäft erworben hat.
  • KG, 14.06.2016 - 1 W 166/16

    Veräußerung von Wohneigentum einer GbR an einen Gesellschafter: Erfordernis der

    Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen "Verkauf" geknüpft (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

    Durch das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG soll den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit geboten werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 - FGPrax 2012, 238).

  • KG, 26.05.2014 - 1 W 55/14

    Wohnungseigentumsgrundbuch: "Verbrauchte" Ausnahme der Erstveräußerung von der

    Ob die Veräußerung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist dabei nicht maßgeblich, es sei denn, das Zustimmungserfordernis wäre etwa ausdrücklich an einen "Verkauf" geknüpft (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 -, FGPrax 2012, 238).

    Durch das Zustimmungserfordernis nach § 12 Abs. 1 WEG soll den Wohnungseigentümern eine Möglichkeit geboten werden, sich gegen das Eindringen unerwünschter Personen in die Gemeinschaft und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber zu schützen (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 1 W 121/12 -, FGPrax 2012, 238).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht