Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.10.1972

Rechtsprechung
   BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72 OWi   

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https://dejure.org/1972,3124
BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72 OWi (https://dejure.org/1972,3124)
BayObLG, Entscheidung vom 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72 OWi (https://dejure.org/1972,3124)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Oktober 1972 - RReg. 2 St 594/72 OWi (https://dejure.org/1972,3124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfungsgründe der Prozeßverschleppung und der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke; Anforderungen an die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Begründung der Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen erkennenden Richter im Bußgeldverfahren

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 246
  • BayObLGSt 1972, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Das aber begründet im Gegensatz zur Auffassung des erkennenden Richters die Zulässigkeit des Ablehnungsgesuches, über das das Rechtsbeschwerdegericht nunmehr sachlich zu befinden hat (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338; 23, 265, 267).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Das aber begründet im Gegensatz zur Auffassung des erkennenden Richters die Zulässigkeit des Ablehnungsgesuches, über das das Rechtsbeschwerdegericht nunmehr sachlich zu befinden hat (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338; 23, 265, 267).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Das aber begründet im Gegensatz zur Auffassung des erkennenden Richters die Zulässigkeit des Ablehnungsgesuches, über das das Rechtsbeschwerdegericht nunmehr sachlich zu befinden hat (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338; 23, 265, 267).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Der Richter darf sich deshalb eine endgültige Überzeugung erst nach dem letzten Wort des Betroffenen bilden (vgl. BGHSt 9, 77, 79 ff.; 11, 74; 17, 337, 340).
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Der Richter darf sich deshalb eine endgültige Überzeugung erst nach dem letzten Wort des Betroffenen bilden (vgl. BGHSt 9, 77, 79 ff.; 11, 74; 17, 337, 340).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

    Auszug aus BayObLG, 03.10.1972 - RReg. 2 St 594/72
    Der Richter darf sich deshalb eine endgültige Überzeugung erst nach dem letzten Wort des Betroffenen bilden (vgl. BGHSt 9, 77, 79 ff.; 11, 74; 17, 337, 340).
  • OLG Koblenz, 15.12.2003 - 2 Ss 332/03

    Anforderungen an die Begründung der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags;

    Die Begründung muss so ausführlich sein, dass sie dem Beschwerdegericht eine sachliche Nachprüfung ermöglicht (BayObLGSt 1972, 217, 218; OLG Köln StV 1991, 292 ; Meyer-Goßner, StPO , 46. Auflage, § 26 a Rdn. 9 m.w.N.; Pfeiffer in Karlsruher Kommentar, StPO , 4. Auflage, § 26 a Rdn. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.08.2002 - 2 ObOWi 377/02

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Geldbuße und der Anordnung eines Fahrverbot

    Dabei muß die Begründung so ausführlich sein, daß sie dem Rechtsmittelgericht eine Überprüfung ermöglicht, ob die Ablehnung "offensichtlich der Verfahrensverschleppung" dienen sollte (vgl. BayObLGSt 1972, 217/218; OLG Köln StV 1991, 292).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1979 - 3 Ws (B) 25/79
    Für die Begründetheit eines Ablehnungsantrags kommt es darauf an, ob ein unbefangener Dritter, wäre er an Stelle des Ablehnenden, bei verständiger Würdigung der Umstände Anlaß hätte, an der Unbefangenheit des Richters zu zweifeln (vergleiche BayObLG München, 1972-10-03, 2 St 594/72, VRS 44, 206 (1973).2.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.1972 - RReg. 6 St 628/72 OWi   

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https://dejure.org/1972,3057
BayObLG, 27.10.1972 - RReg. 6 St 628/72 OWi (https://dejure.org/1972,3057)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1972 - RReg. 6 St 628/72 OWi (https://dejure.org/1972,3057)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1972 - RReg. 6 St 628/72 OWi (https://dejure.org/1972,3057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterungsverbot; Tatrichter; Beschluss; Hauptverhandlung; Bußgeldbescheid; Geldbuße; Erhöhung; Fahrverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 246
  • BayObLGSt 1972, 242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1972 - RReg. 6 St 628/72
    Es ist inzwischen anerkannten Rechts, daß ein Tatrichter im Bußgeldverfahren nach Aufhebung seiner Entscheidung und nach Zurückverweisung der Sache durch das Verschlechterungsverbot nicht gehindert wird, die ursprünglich festgesetzte Geldbuße angemessen zu erhöhen, wenn er nunmehr von der Verhängung des ursprünglich ausgesprochenen Fahrverbots absieht; Voraussetzung ist jedoch, daß die Gesamtschau der verhängten Ahndungsmaßnahmen keine Veränderung zum Nachteil des Betroffenen erkennen läßt (BGHSt 24, 11 = JZ 1971, 300 = NJW 1971, 105 mit Anm. von Pawlik S. 666 zum Vorlagebeschluß des BayObLG vom 14.1.1970, VRS 38, 356).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    c) Der Bewertungsmaßstab für das Verhältnis des Fahrverbots zur Geldbuße ist zwar gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, es ist jedoch allgemein anerkannt, dass die Geldbuße gegenüber dem Fahrverbot die mildere Ahndung darstellt (vgl. BGHSt 24, 11, 13 f = VRS 40, 54, 56) und demnach wegen der Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße deren Erhöhung bei Wegfall der Nebenfolge in der Gesamtschau grundsätzlich keine Veränderung zum Nachteil des Betroffenen ergibt (BayObLG NJW 1980, 849; MDR 1973, 246; OLG Stuttgart VRS 66, 467, 469; OLG Hamm VRS 50, 50; HansOLG Hamburg MDR 1971, 510).
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