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LG Bonn, 23.04.1974 - 3 Ns 7/74 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1974, 863
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 24.10.2000 - Ss 329/00 In der Rechtsprechung (BayObLG NStZ-RR 1999, 243 = VRS 97, 34 [36] = NZV 1999, 522 = NJW 2000, 304 L. = DAR 1999, 371 L.; OLG Karlsruhe StV 1995, 8 = Justiz 1993, 388; LG Bonn MDR 1974, 863) und ihr folgend im überwiegenden Teil der Kommentarliteratur (…Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 412 Rdnr. 5;… Fischer a.a.O. § 412 Rdnr. 3;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 412 Rdnr. 2;… a.A. KMR-Metzger § 412 Rdnr. 15) wird freilich die Auffassung vertreten, dass die (wirksame) Zustellung des Strafbefehls Voraussetzung für die Durchführung der Hauptverhandlung - nach Einspruch des Angeklagten - und insbesondere für die Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens des Angeklagten gemäß § 412 StPO sei.
Die Auffassung, die im Fehlen einer ordnungsgemäßen Zustellung gleichwohl ein Verfahrenshindernis sieht, beruht auf der Erwägung, es müsse durch die formstrenge Zustellung des Strafbefehls nachgewiesen sein, dass dem Angeklagten Gegenstand und Umfang des Tatvorwurfs ausreichend bekannt seien, wenn das Verwerfungsurteil jede weitere sachliche oder rechtliche Verteidigung abschneide und zu einer Strafverurteilung im summarischen und ausschließlich schriftlichen Verfahren führe (LG Bonn MDR 1974, 863).
Bei der Verwerfung des Einspruchs gegen den Strafbefehl wird ihm jede weitere Verteidigung abgeschnitten (so LG Bonn MDR 1974, 863).