Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1979 - 2 StR 654/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3995
BGH, 02.02.1979 - 2 StR 654/78 (https://dejure.org/1979,3995)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1979 - 2 StR 654/78 (https://dejure.org/1979,3995)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1979 - 2 StR 654/78 (https://dejure.org/1979,3995)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3995) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 454
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr

    Bei Handlungen, die selbst Haftgrund sind und allein dem Täter durch seine Inhaftierung Nachteile erbringen, ist dies aber nur dann der Fall, wenn diese Handlungen auch tatsächlich zu einer vom Angeklagten beabsichtigten Verschleppung des Verfahrens geführt haben (vgl. BGHSt 23, 307, 308; BGH bei Holtz MDR 1979, 454, 455; vgl. auch Tröndle in: LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 48).
  • BGH, 16.11.1984 - 2 StR 702/84

    Gesamtwürdigung von Strafen aus mehreren Urteilen

    Denn getrennte Vorverurteilungen, die unter sich gesamtstrafenfähig sind, rechtfertigen die Anwendung der Rückfallvorschrift auch dann nicht, wenn eine Gesamtstrafe, aus welchen Gründen immer, tatsächlich nicht gebildet worden ist (BGH bei Holtz, MDR 1979, 454 mit Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1986 - 3 Ss 652/86

    Jugendstrafrecht: Nichtanrechnung von Untersuchungshaft

    Somit kommt unter Berücksichtigung der für § 51 Abs. 1 StGB geltenden Grundsätze eine Versagung wegen eines Nachtatverhaltens nur dann in Betracht, wenn vom Täter mit der beabsichtigten Verlängerung der U-Haft durch deren spätere Anrechnung ungerechtfertigte Vorteile bei der Strafvollstreckung angestrebt werden, oder eine böswillige oder absichtliche Verfahrensverschleppung bezweckt wird (BGHSt 23, 307 = MDR 1970, 938 ; BGH bei Holtz, MDR 1979, 454; Dreher/Tröndle, StGB , 42. A., Rdnr. 12 zu § 51; Tröndle in LK, 10. A., Rdnr. 48 zu § 51 ; Stree in Schönke/Schröder, StGB , 22. A., Rdnrn. 18, 19 zu § 51, jew. m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BGH, 16.01.1980 - 3 StR 512/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei fehlender Erkenntnis der Strafkammer der

    In einem solchen Fall kommt nach der gesicherten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung des § 48 StGB nicht in Betracht (BGH NJV 1971, 2318; BGH GA 1976, 182; BGH bei Holtz, MDR 1979, 454).
  • BGH, 01.08.1979 - 3 StR 243/79

    Gesamtstraffähigkeit von Vorverurteilungen des Angeklagten

    In einem solchen Fall kommt nach der gesicherten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung des § 48 StGB nicht in Betracht (BGH NJW 1971, 2318; BGH GA 1976, 182; BGH bei Holtz, MDR 1979, 454).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht