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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94   

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https://dejure.org/1994,4548
OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94 (https://dejure.org/1994,4548)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.04.1994 - 1 Ws 281/94 (https://dejure.org/1994,4548)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. April 1994 - 1 Ws 281/94 (https://dejure.org/1994,4548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 29.04.1993 - 1 Ss 72/93

    Notwendige Verteidigung; Akteneinsicht; Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Soweit die,Verteidigung auf das Urteil des Senats,vom 29. April 1993 (1 Ss 72/93 = StV 1993, 461 ) verweist, ist festzustellen, daß dort wegen der Tatschwere und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten war.
  • KG, 16.07.1985 - 4 Ws 170/85

    Bestellung; Verteidiger; Angeklagter; Verteidigungsfähigkeit; Sprachkenntnisse

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Dies gilt auch für die vom Oberlandesgericht Schleswig (StV 1990, 12 ) und dem Kammergericht (StV 1985, 448 ) entschiedenen Fällen.
  • OLG Schleswig, 25.10.1988 - 2 Ws 400/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Dies gilt auch für die vom Oberlandesgericht Schleswig (StV 1990, 12 ) und dem Kammergericht (StV 1985, 448 ) entschiedenen Fällen.
  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Wollte man dieser Ansicht folgen, wäre damit praktisch eine vom Gesetz nicht vorgesehene Erweiterung des in § 140 Abs. 1 StPO aufgestellten Katalogs verbunden und ein in gleicher Weise intelligenter Angeklagter, der der deutschen Sprache mächtig ist, schlechter gestellt als der, der die deutsche Sprache nicht beherrscht (OLG Hamm, NStZ 1990, 143 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1988 - 1 Ws 1142/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Wenn deshalb nach § 140 Abs. 2 StPO die Mitwirkung eines Verteidigers nicht erforderlich ist, kann dies nicht dadurch möglich,gemacht und als geboten angesehen werden, daß die Notwendigkeit, einen Dolmetscher zur Verhandlung zuzuziehen, die Notwendigkeit auch der Mitwirkung eines Verteidigers nach sich zieht (OLG Hamm, aa0; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 677 ).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1988 - 1 Ws 71/88

    Pflichtverteidigers; Angeklagten; Verteidiger; Deutsch;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 1 Ws 60/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89

    Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos;

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Celle, 04.08.1987 - 3 Ws 309/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG München, 06.05.1986 - 2 Ws 484/86

    Verteidiger; Auswärtiger Verteidiger; Spezialwissen

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in StV 1990, 103 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • KG, 14.02.1985 - 1 Ss 269/84
  • LG Koblenz, 24.11.1986 - 12 Qs 38/86
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sei eine solche nach § 140 StPO nicht geboten und damit auch nicht im Sinne des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK im Interesse der Rechtspflege erforderlich, bedürfe es der unentgeltlichen Zurverfügungstellung eines Dolmetschers für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger auch dann nicht, wenn der Angeklagte mittellos sei (so auch OLG Düsseldorf NJW 1989, 677 f. = StV 1992, 363 f. m. Anm. Wolf; OLG Hamm NStZ 1990, 143, 144; StV 1995, 64, 65; OLG Köln NJW 1991, 2223, 2224; OLG Koblenz MDR 1994, 1137; Basdorf in GS für Karlheinz Meyer S. 30 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2000 - 3 Ss 102/00

    Notwendige Verteidigung

    Bei der Ablehnung des Antrags des Angeklagten, seinen gewählten Verteidiger zum Pflichtverteidiger zu bestellen, hat das Amtsgericht jedoch nicht hinreichend bedacht, dass der Angeklagte sich in Untersuchungshaft befand, seine Fähigkeit, sich gegen die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe zu verteidigen, bereits deshalb eingeschränkt war, er aus einem anderen Kulturkreis stammt und der deutschen Sprache nicht mächtig ist (so Brandenburgisches OLG, StV 2000, 69 f.; differenzierend OLG Koblenz, MDR 1994, 1137 ).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1995 - 3 Ws 211/95

    Aufhebung der Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger;

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94   

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https://dejure.org/1994,7622
OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94 (https://dejure.org/1994,7622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.05.1994 - 4 Ss 188/94 (https://dejure.org/1994,7622)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Mai 1994 - 4 Ss 188/94 (https://dejure.org/1994,7622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Indes kann ein Beruhen des Urteil (§ 337 Abs. 1 StPO ) auf diesem Verfahrensfehler dann verneint werden, wenn auszuschließen ist, daß sich der Verstoß auf die Entscheidung ausgewirkt hat (st.Rspr., vgl. BGH NJW 1988, 1223 (1224».
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Die Verteidigung des Angeklagten wird also insoweit nicht beeinträchtigt, wenn der Ablehnungsgrund des Tatrichters durch das Revisionsgericht - unter gewissen, noch darzulegenden Einschränkungen - ausgetauscht oder die Begründung der Ablehnung abgeändert - ergänzt - wird (vgl.- BGH NJW 1988, 501 f; BGH bei Kusch NStZ 1993, 229 Nr. 8; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., S. 912 f; KK-Herdegen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 244 Rz. 86; Löwe-Rosenberg § 244 Rz. 352 f; Sarstedt DAR 1964, 307, 312 f. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß sich die Gesichtspunkte, die für die Ersetzung oder Ergänzung der Begründung des Beweisbeschlusses maßgebend sind, aus den Urteilsgründen selbst ergeben oder auf der Hand liegen.
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Es ließe sich nämlich in aller Regel nicht ausschließen, daß der Antragsteller, wäre ihm schon damals die vom Revisionsgericht nachträglich für richtig gehaltene Begründung der Ablehnung mitgeteilt worden, weitere, eventuell erfolgreiche Anträge gestellt hätte (vgl. BGHSt 19, 24 (26); KK-Herdegen aa0 § 244 Rz. 61).
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Sind es tatsächliche Gründe, müssen diese (Tatsachen) angegeben werden (vgl. z.B. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; KK-Herdegen StPO 3. Aufl. § 244 Rz. 75).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Sind es tatsächliche Gründe, müssen diese (Tatsachen) angegeben werden (vgl. z.B. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; KK-Herdegen StPO 3. Aufl. § 244 Rz. 75).
  • BGH, 12.08.1986 - 5 StR 204/86

    Anforderungen an einen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Sind es tatsächliche Gründe, müssen diese (Tatsachen) angegeben werden (vgl. z.B. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1, 9, 15; KK-Herdegen StPO 3. Aufl. § 244 Rz. 75).
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 768/80

    Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet, wenn sicher feststeht, dass

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 4 Ss 188/94
    Schon das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. z.B. NStZ 1983, 211 ) unterscheiden zwischen Bedeutungslosigkeit oder, was gleichbedeutend ist, Unerheblichkeit der Beweistatsache aus tatsächlichen oder aus Rechtsgründen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365 - 366/94, 1 Ws 365/94, 1 Ws 366/94   

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https://dejure.org/1994,5082
OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365 - 366/94, 1 Ws 365/94, 1 Ws 366/94 (https://dejure.org/1994,5082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.1994 - 1 Ws 365 - 366/94, 1 Ws 365/94, 1 Ws 366/94 (https://dejure.org/1994,5082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 1 Ws 365 - 366/94, 1 Ws 365/94, 1 Ws 366/94 (https://dejure.org/1994,5082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1137
  • NStZ 1994, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1990 - 1 Ws 1096/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung läßt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (KG NStZ 1988, 178 ; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 ; Laufhütte aaO. Rdn. 4 vor § 137).

    In einem solchen Fall ist die mündliche Verhandlung entbehrlich (OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 ff.; OLG Bamberg Anwaltsblatt 1980, 33; OLG Bremen NJW 1981, 2771 OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500 ff.; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 = Strafverteidiger 1992, 57; BGH NStZ 1991, 557 ; Laufhütte aaO. Rdn. 1 zu § 138 d ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 138 d).

  • BVerfG, 24.04.1978 - 1 BvR 425/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Entsprechendes gilt, wenn der Staatsanwalt seine Pflicht zur Objektivität nachhaltig und schwer verletzt hat oder durch sonstiges Verhalten dem Beschuldigten hinreichend Grund zu seiner Besorgnis der Befangenheit geboten hat (BVerfG JR 1979, 28; BGH NJW 1984, 1908).
  • BGH, 02.08.1991 - 3 ARs 19/91

    Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes für Ausschließung des Verteidigers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    In einem solchen Fall ist die mündliche Verhandlung entbehrlich (OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 ff.; OLG Bamberg Anwaltsblatt 1980, 33; OLG Bremen NJW 1981, 2771 OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500 ff.; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 = Strafverteidiger 1992, 57; BGH NStZ 1991, 557 ; Laufhütte aaO. Rdn. 1 zu § 138 d ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 138 d).
  • OLG Stuttgart, 01.04.1974 - 3 Ss 33/74

    Gründe für die Ausschließung eines Staatsanwalts von der Ausübung seines Amtes;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Der Beschuldigte und sein Verteidiger sind berechtigt, auf die Ablösung eines aus ihrer Sicht ungeeignet erscheinenden Staatsanwalts als Sitzungsvertreter hinzuwirken und dies bei dem Dienstvorgesetzten dieses Staatsanwalts anzuregen bzw. anregen zu lassen (OLG Stuttgart NJW 1974, 1394).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1975 - 2 ARs 5/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    In einem solchen Fall ist die mündliche Verhandlung entbehrlich (OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 ff.; OLG Bamberg Anwaltsblatt 1980, 33; OLG Bremen NJW 1981, 2771 OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500 ff.; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 = Strafverteidiger 1992, 57; BGH NStZ 1991, 557 ; Laufhütte aaO. Rdn. 1 zu § 138 d ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 138 d).
  • OLG Braunschweig, 30.08.1983 - Ws 255/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    In einem solchen Fall ist die mündliche Verhandlung entbehrlich (OLG Karlsruhe NJW 1975, 943 ff.; OLG Bamberg Anwaltsblatt 1980, 33; OLG Bremen NJW 1981, 2771 OLG Braunschweig Strafverteidiger 1984, 500 ff.; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 = Strafverteidiger 1992, 57; BGH NStZ 1991, 557 ; Laufhütte aaO. Rdn. 1 zu § 138 d ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO , 41. Aufl., Rdn. 1 zu § 138 d).
  • KG, 12.11.1987 - 1 AR 1105/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.06.1994 - 1 Ws 365/94
    Prozessual zulässiges Handeln des Verteidigers im Interesse sachgerechter Strafverteidigung läßt die Tatbestandsmäßigkeit des § 258 Abs. 1 StGB von vornherein entfallen (KG NStZ 1988, 178 ; Senatsbeschluß in NStZ 1991, 299 ; Laufhütte aaO. Rdn. 4 vor § 137).
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