Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 03.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.05.1997 - 14 W 267/97   

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https://dejure.org/1997,8830
OLG Koblenz, 28.05.1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer vollstreckbaren Titelausfertigung für den Rechtsnachfolger; Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den Rechtsschutzversicherer; Beurteilung nicht bestrittener Tatsachenbehauptungen im Titelüberschreibungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 883
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03

    Rechtsschutzversicherer Rechtsnachfolger einer Prozesspartei-Titelumschreibung

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Beschluss vom 28. Mai 1997, 14 W 267/97, MDR 1997, 883 = r + s 1998, 43 = VRS 1998, Bd. 94, 47 = ZfSch 1997, 390 = InVo 1998, 160 der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz angeschlossen ( JurBüro 1990, 518 ), wonach § 138 Abs. 3 ZPO im Verfahren nach § 727 ZPO entsprechend anwendbar ist.
  • LG Stade, 21.02.2005 - 7 T 19/05

    Abtretung; Abtretungserklärung; Anhörung; Forderungsübergang; gesetzlicher

    Diese Auffassung wird zwar in der Rechtsprechung mit der Begründung vertreten, in solchen Fällen sei der Rechtsgedanke des § 138 Abs. 3 ZPO heranzuziehen und das Schweigen des Schuldners deshalb als Zugeständnis der von dem Neugläubiger vorgetragenen Tatsachenbehauptungen zu werten; zum Teil wird die Auffassung vertreten, es entspreche nicht den Anforderungen der Praxis, den Neugläubiger zur Erhebung einer Klage gem. § 731 ZPO zu veranlassen, weil jedenfalls in einem solchen Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO uneingeschränkt gelte (vgl. die von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift aufgeführten Entscheidungen; OLG Koblenz MDR 97, 883, MDR 2003, 1014, OLG Köln JurBüro 91, 1000, MDR 93, 381, s.a. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Stöber, Kommentar zur ZPO, 25.Aufl.,Rn.20ff.zu§ 727).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.06.1997 - 3 U 1450/95   

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https://dejure.org/1997,6108
OLG Koblenz, 03.06.1997 - 3 U 1450/95 (https://dejure.org/1997,6108)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.06.1997 - 3 U 1450/95 (https://dejure.org/1997,6108)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Juni 1997 - 3 U 1450/95 (https://dejure.org/1997,6108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 130 779
    Zugang des Widerrufs eines Prozeßvergleichs

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 883
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 214/04

    Adressat des Widerrufs eines Widerrufsvergleichs

    Dies kann auch stillschweigend geschehen (BGH, Urteil vom 20. Februar 1958, aaO; OLG Brandenburg, NJW-RR 1996, 123; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1987, 255, unter II 1; OLG Koblenz, MDR 1997, 883).
  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 11 U 44/04

    Widerrufsadressat bei einem unter Widerrufsvorbehalt geschlossenen

    Hieraus wird, wie vom Landgericht, der Schluss gezogen, der Widerruf könne mangels abweichender Vereinbarung der Parteien wirksam nur gegenüber dem Vergleichspartner und nicht gegenüber dem Gericht erklärt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. September 2001, 8 UF 87/01 = BRAK-Mitt 2002, 24; OLG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1997, 3 U 1450/95 = MDR 1997, 883; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2002, 62 S 177/02 = Grundeigentum 2003, 255-256; Zöller/Stöber, § 794 Rdn. 10a).
  • LAG Hamm, 25.06.1998 - 4 Sa 1207/97

    Streitigkeit über die Frage, ob ein Kündigungsschutzrechtsstreit durch einen

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  • OLG Köln, 08.06.2005 - 13 W 28/05

    Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Widerrufsvergleich

    Auch diese Frage wird in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet, wie die Übersicht von Junker in jurisPK-BGB, Aktualisierungsstand 01.03.2005, Rn. 14.5 zu § 127a BGB verdeutlicht: Während das BVerwG (NJW 1993, 2193) in Abweichung von älterer Rechtsprechung des BGH und des BAG den Widerruf gegenüber dem Gericht genügen lässt, muss nach Auffassung des OLG Koblenz (OLGR 1997, 131) und des LG Berlin (Grundeigentum 2003, 255 und 2004, 963) der Widerruf (jedenfalls auch) dem Vergleichsgegner gegenüber abgegeben werden, wenn die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
  • LG Berlin, 26.09.2002 - 62 S 177/02

    Widerruf eines Vergleichs durch eine Partei; Empfangsbedürftigkeit von

    Es fehlt also an einer tatsächlichen Übung, auf welche die von der Klägerin vertretene Auslegung des Prozessvergleiches sich stützen könnte (vgl. OLG Koblenz OLGR 1997, 131, 132).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2001 - 8 UF 87/01

    Empfänger eines Vergleichswiderrufs

    Sie ist ggf. im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (BGH ZZP 71, 454; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 255; OLG Köln NJW 1990, 1369; OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 123; OLG Koblenz MDR 1997, 883).
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