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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,837
BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51 (https://dejure.org/1952,837)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1952 - V BLw 38/51 (https://dejure.org/1952,837)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1952 - V BLw 38/51 (https://dejure.org/1952,837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1952, 414
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51
    Ohne rechtliche Bedeutung ist der Hinweis der Rechtsbeschwerde, für die Genehmigung sei nicht das Landwirtschaftsgericht, sondern die Landwirtschaftsbehörde zuständig; denn eine Genehmigungsentscheidung des Landwirtschaftsgerichts kann mit dieser Begründung nicht angefochten werden (Beschluß des erkennenden Senats vom 30.1.1951, V BLw 57/49, RechtdLandw 1951, 129 = NJW 1951, 803).

    Zwar ist in einem Genehmigungsverfahren grundsätzlich nur eine offensichtliche Nichtigkeit des zu genehmigenden Vertrages zu berücksichtigen (BGHZ 1, 121 ff [124] = RechtdLandw 1951, 129 = DNotZ 1951, 343).

  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51
    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Vertragsteil bei einem einfachen Grundstücksveräußerungsvertrag wie auch bei einem Hofübergabevertrag, um den es sich bei dem Rechtsverhältnis nach dem rechtskräftigen Urteil im Vorprozeß handelt, gegen die Genehmigungserteilung kein Beschwerderecht (OGHZ 2, 316 = RechtdLandw 1950, 14; BGHZ 1, 267 ff = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; weiter Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11. und 11.12.1951, V BLw 80/50 und 87/50).
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51
    Das schließt aber nicht aus, die Nichtigkeit und damit auch die Unwirksamkeit zu berücksichtigen, wenn sich diese aus einem mit dem betreffenden Genehmigungsverfahren verbundenen weiteren Verfahren ergibt (Beschluß des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 37/50; RechtdLandw 1951, 252), wie das hier der Fall ist.
  • BGH, 15.01.1952 - V BLw 31/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51
    Diese Erwägungen des Beschwerdegerichts führen, wie der erkennende Senat in einem ähnlich gelagerten Fall (V BLw 31/51; Beschl vom 15.1.1952) bereits dargelegt hat, nicht zu dem Ergebnis, daß der Antragsgegner zu 1 als in einem Recht beeinträchtigt angesehen werden kann, sondern können nur zu dem gegenteiligen Ergebnis führen, den Antragsteller als durch den späteren Übergabevertrag vom 25.2.1947 in seinem Recht beeinträchtigt anzusehen.
  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 80/50
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51
    Nach ständiger Rechtsprechung hat ein Vertragsteil bei einem einfachen Grundstücksveräußerungsvertrag wie auch bei einem Hofübergabevertrag, um den es sich bei dem Rechtsverhältnis nach dem rechtskräftigen Urteil im Vorprozeß handelt, gegen die Genehmigungserteilung kein Beschwerderecht (OGHZ 2, 316 = RechtdLandw 1950, 14; BGHZ 1, 267 ff = RechtdLandw 1951, 189 = DNotZ 1951, 345; weiter Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.11. und 11.12.1951, V BLw 80/50 und 87/50).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Liegt aber eine verbindliche Bestimmung des Hoferben vor, so ist der Hofeigentümer gehindert, an Stelle dieses Abkömmlings eine andere Person durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevortrag zu bestimmen (vgl. hierzu z.B. die Beschlüsse, des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414, sowie die weiteren Entscheidungen vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 2/52;… Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Anm. 226, Seite 346/347).
  • BGH, 29.10.2009 - BLw 2/09

    Beschwerderecht gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts durch die …

    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (siehe nur Senat, BGHZ 1, 267; Beschl. v. 19. Februar 1952, V BLw 38/51, MDR 1952, 414; Beschl. v. 15. Februar 1979, V BLw 28/78, RdL 1979, 189 f.; Beschl. v. 12. Mai 1982, V BLw 13/81, RdL 1983, 305; OLG Stuttgart RdL 1990, 180, 181;… Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 22 Rdn. 40 m.w.N. in Fn. 5) haben die Vertragsparteien in den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz kein Beschwerderecht gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts, mit welchem der Vertrag uneingeschränkt genehmigt worden ist.
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 7/75

    Ein Hof als Teil des Gesamtgutes des gütergemeinschaftlichen Vermögens - Ein Hof …

    BGH vom 19. Februar 1952 - V BLw 38/51 = RdL 1952, 139;.
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Wenn die Rechtsbeschwerde den Standpunkt vertritt, dass eine offensichtliche Nichtigkeit nur bei Verstössen gegen Formvorschriften gegeben und daher im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei, so kann ihr nicht gefolgt werden (vgl. bereits Beschl des erkennenden Senats vom 12.2.1951, V BLw 37/50, RechtdLandw 1951, 252; weiter BGHZ 3, 254 ff und den gleichzeitig in der Sache V BLw 38/51 ergehenden Beschluss).
  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59

    Rechtsmittel

    Rötelmann (MDR 1952, S. 414/415) will allerdings auf die Übertragung des Nichthofes, die sich als vorweggenommene Erbfolge darstellt, erbrechtliche Vorschriften insoweit anwenden und die Anwendung sonstiger, insbesondere schuldrechtlicher Bestimmungen ausschließen, als dies mit der Tatsache vereinbar sei, daß der Übergabevertrag unter Lebenden abgeschlossen und durchgeführt werde.
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 2/52

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat in Übereinstimmung mit Schulte (…a.a.O.) bereits in mehreren Entscheidungen vertreten (Beschlüsse vom 30. Januar 1951, V BLw 57/49 = RechtdLandw 1951, Seite 129/130; vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51 = RechtdLandw 1952, Seite 132 u. V BLw 38/51 = RechtdLandw 1952, 139, Nr. 16 = MDR 1952, 414).
  • BGH, 02.04.1954 - V ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Die erbrechtliche Bedeutung kommt darin zum Ausdruck, dass in dem Übergabevertrag die Bestimmung des Hoferben liegt (§ 7 Abs. 1 HöfeO), bei Übergabe des Hofes an einen hoferbenberechtigten Abkömmling zugunsten der anderen Abkömmlinge der Erbfall hinsichtlich des Hofes mit dem Zeitpunkt der Übertragung als eingetreten gilt (§ 17 Abs. 2 HöfeO) und nach Abschluss des Übergabevertrages der Hofeigentümer gehindert ist, mit einem anderen einen weiteren Übergabevertrag rechtswirksam abzuschliessen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, MDR 1952, 414 = RechtdLandw 1952, 139 Nr. 16).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 27/54

    Rechtsmittel

    Von diesem Standpunkt aus hat der Senat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. z.B. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414, sowie die weiteren Entscheidungen vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 und vom 14. Oktober 1952, V BLw 2/52) angenommen, daß, wenn eine derartige verbindliche Bestimmung des Hoferben vorliege, der Hofeigentümer gehindert sei, an Stelle dieses Abkömmlings eine andere Person durch Verfügung von Todes wegen oder durch Übergabevertrag zum Hofnachfolger zu bestimmen.
  • BGH, 05.05.1953 - V BLw 3/53

    Rechtsmittel

    Der Eigentümer kann infolgedessen die Bestimmung des Hof erben nicht ohne weiteres einseitig rückgängig machen, vielmehr ist, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 19. Februar 1952 (V BLw 38/51, RechtdLandw 1952, 139 = MDR 1952, 414) ausgeführt hat, mit dem Abschluß des Übergabevertrages das Recht zur freien Bestimmung des Hofnachfolgers verbraucht und der Eigentümer für die Folgezeit rechtlich gehindert, noch eine andere Person zum Hoferben zu bestimmen.
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