Rechtsprechung
| BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 373
- NJW 1953, 1839
- MDR 1954, 53
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51
Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler, …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Wer die Dirne um den Lohn prellt, begeht daher auch nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 2, 364 ff keinen Betrug. - RG, 24.07.1912 - III 547/12
Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Denn hierfür kommt nur das Urteil vom 10. September 1951 in Betracht, nicht das Urteil vom 14. Januar 1953, das das erste nur ergänzt (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179). - RG, 29.10.1888 - 2011/88
83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …
- RG, 01.06.1893 - 1066/93
Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Denn hierfür kommt nur das Urteil vom 10. September 1951 in Betracht, nicht das Urteil vom 14. Januar 1953, das das erste nur ergänzt (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: …
c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.). - BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
(2) Im Hinblick auf die durch § 1 Satz 1 ProstG herbeigeführte Gesetzeslage bedarf es keiner Anfrage an den 2. und den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ob diese an ihrer vor Inkrafttreten des ProstG ergangenen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373 sowie Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, NStZ 1987, 407) festhalten würden. - BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16
Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …
Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH…, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).
- BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Strafbarkeit des Dirnenbetruges
Das hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 373 ausgesprochen. - LG Bad Kreuznach, 04.12.2012 - 1025 Js 18093/10
Betrug: Tatbestandsverwirklichung durch Nicht-Bezahlung einer nach unmoralischem …
Zwar ist zutreffend, dass vor Einführung des Prostitutionsgesetzes dann kein Betrug vorgelegen hat, wenn der Freier seine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht hat, um die Prostituierte zur Vorleistung zu bewegen (vgl. BGH NJW 1953, 1839; BGH NStZ 1987, 407). - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 208/87
Fehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Betruges
Im Fall III 1 b der Urteilsgründe bedarf es jedoch insoweit einer Schuldspruchänderung (§ 349 Abs. 4 StPO), als die Verurteilung wegen des in Tateinheit mit der Geldfälschung stehenden versuchten Betruges entfällt (BGHSt 4, 373; BGH JZ 1987, 684). - BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
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Rechtsprechung
| BGH, 25.06.1953 - 5 StR 773/52 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1923
- MDR 1954, 53
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 21.06.1956 - 3 StR 158/56
Anwendbarkeit des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO bei drohender erheblicher …
Die ihm von der Dirne gemachten Zuwendungen zur Gewinnung oder Verbesserung seines Lebensunterhalts müssen den eigentlichen Zweck der Verbindung darstellen, mag er auch daneben Liebesbeziehungen pflegen (RG HRR 1939 Nr. 980; BGH 5 StR 773/52 vom 25. Juni 1953 = NJW 1953, 1923 Nr. 23). - BGH, 24.06.1960 - 4 StR 206/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.07.1967 - 4 StR 271/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Die bisherigen Feststellungen lassen nicht genügend erkennen, daß gerade das unzüchtige Gewerbe der Zeugin den Angeklagten bestimmt hat zu ihr zu halten, daß er diesen Erwerb schmarotzerhaft ausnutzte und daß beide gerade daran interessiert waren (BGHSt 4, 316, BGH NJW 53, 1923; 54, 1294).
- BGH, 22.03.1963 - 4 StR 52/63
Zuhälterei bei Beziehung des Lebensunterhalts durch Ausbeutung des unsittlichen …
Ein Mann, dessen Verbindung mit einer Dirne sich etwa wesentlich nur als geschlechtliche Beziehung darstellt, begeht keine Zuhälterei, wenn die Zuwendungen an ihn nicht der eigentliche Inhalt der Verbindung sind (BGH NJW 53, 1923 Nr. 23; BGH LM § 181 a Nr. 5). - BGH, 19.06.1957 - 4 StR 217/57
Rechtsmittel
Der Angeklagte ist der Auffassung, daß zwischen ihm und der Zeugin S. ein Liebesverhältnis bestanden habe und daher eine ausbeuterische Zuhälterei nicht vorliege, Ersichtlich will er sich hierbei auf die vom Bundesgerichtshof insbesondere in den Entscheidungen 5 StR 773/52 vom 25.6.1953, NJW 1953, 1929, und 3 StR 748/53 vom 24.6.1954, NJW 1954, 1294, entwickelten Grundsätze berufen. - BGH, 22.04.1964 - 2 StR 106/64
Rechtsmittel
Zum Tatbestand der ausbeuterischen Zuhälterei gehört es, daß die schmarotzerhafte Ausbeutung des unsittlichen Erwerbs einer Frau den eigentlichen Inhalt und Zweck der Verbindung des Mannes mit ihr bildet (BGH NJW 1953, 1923; 1954, 1294). - BGH, 28.08.1959 - 5 StR 298/59
Rechtsmittel
Erforderlich und genügend ist, soweit es sich um die kupplerische Zuhälterei handelt, eine persönliche, auf gewisse Dauer berechnete Beziehung des Mannes zu einer bestimmten Frau, aus der erkennbar wird, daß er in ihrem unzüchtigen Gewerbe zu ihr hält (vgl. BGH NJW 1953, 1923;… LK StGB 8. Aufl. § 181 a Anm. 1). - BGH, 26.09.1957 - 4 StR 381/57
Rechtsmittel
Ein Mann, dessen Verbindung mit einer Dirne sich wesentlich als ein zur Pflege geschlechtlicher Beziehungen begründetes Liebesverhältnis darstellt, begeht dann keine Zuhälterei, wenn die Zuwendungen an ihn sich nicht als der eigentliche Inhalt der Verbindung darstellen (BGH NJW 53, 1923; NJW 54, 1294). - BGH, 20.07.1955 - 2 StR 121/55
Rechtsmittel
Dazu ist keine Hörigkeit des Mädchens und keine Geschlechtsgemeinschaft nötig, aber es muss eine Verbindung sein, die eine gewisse Abhängigkeit der Dirne ergibt und einen unmittelbaren persönlichen Einfluss des Mannes auf das Unzuchtsgewerbe (RGSt 63, 88; 72, 49; 72, 126; BGHSt 4, 316; BGH NJW 1953, 1923). - BGH, 26.10.1954 - 5 StR 477/54
Rechtsmittel
Die ihm von der Dirne gemachten Zuwendungen müssen sich als eigentlicher Zweck der Verbindung darstellen (vgl BGH NJW 1953, 1923).
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Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1953 - 2 StR 234/53 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1923
- MDR 1954, 53
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51
Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen - …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 234/53
Hier aber, wo es sich um das Verhalten der Ausbildungsperson zu einem ihr anvertrauten Lehrling handelte, konnte die Strafkammer ohne weiteres zu dem Ergebnis kommen, dass darin der Anfang der Ausführung eines Missbrauchs zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB zu finden ist (vgl. BGHSt 1 S. 80).Im Falle A. nach, den oben zum Falle Dobenecker gebrachten Ausführungen kein Fehler in der Anwendung des sachlichen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt zu erkennen (vgl. dazu noch BGHSt 1 S. 80, S. 293).
- BGH, 03.04.1962 - 5 StR 74/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.11.1955 - 1 StR 442/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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