Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1954 - 4 StR 123/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 123/53
- BGH, 22.09.1954 - 4 StR 123/53
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1777
- MDR 1954, 758
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53
Rechtsmittel
Insoweit hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen (BGH Beschl. 4 StR 123/53 vom 22. September 1954). - BGH, 24.01.1956 - 5 StR 567/55
Rechtsmittel
Der Angeklagte muß den Teil der Verfahrenskosten tragen, der sich auf die Einziehung bezieht (BGH NJW 1954, 1777). - BGH, 24.06.1955 - 5 StR 112/53
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob sich der Straferlaß gemäß § 12 StFG 1954 auch auf die Einziehungskosten der ersten Instanz erstreckt, oder ob entsprechend der Entscheidung des 4. Strafsenats (NJW 1954, 1777) der Kostenerlaß nach § 12 Satz 2 StFG 1954 die Kosten einer Einziehung schlechthin nicht umfaßt. - BGH, 11.01.1955 - 1 StR 289/54
Rechtsmittel
Die Kosten des Verfahrens treffen, soweit auf Einziehung erkannt wird, den Angeklagten (BGH 4 StR 123/53 vom 22. September 1954 in NJW 1954, 1777 Nr. 22). - BGH, 26.11.1954 - 1 StR 714/53
Rechtsmittel
Insoweit ist die Revision offensichtlich unbegründet (§ § 398, 403 Abs. 2 Satz 2, § 401 AbgO) und treffen die Kosten den Angeklagten Dr. K. (BGHSt 6, 5; 4 StR 123/53 vom 22. September 1954).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.09.1954 - 5 StR 741/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1495
- MDR 1954, 758
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.01.1958 - 2 StR 482/56
Rechtsmittel
Soweit die Revision auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 5 StR 741/53 vom 14. September 1954 (MDR 1954, 758) hinweist, hat der damals erkennende Senat die dort zum Ausdruck gekommene gegenteilige Auffassung nicht aufrecht erhalten (5 StR 179/54 vom 19. Oktober 1954). - BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes ab, weil es nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die Höhe der Gesamtstrafe oder die Summe der Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 6, 312 f; 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; 5 StR 741/53 vom 14. September 1954; 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954). - BGH, 28.10.1954 - 1 StR 256/54
Rechtsmittel
Kommt es schon bei mehreren selbständigen Handlungen, die einzeln unter das Gesetz fallen, für die Straffreiheit auf die Höhe der Gesamtstrafe an (§ 11 Abs. 1), so ist unter dem Gesichtspunkt dieser Vorschrift schlechterdings kein gerechter Grund zu finden, warum der Täter Vorteil haben sollte, der so schwerwiegende Verfehlungen begangen hat, dass die Strafen für einzelne von ihnen schon allein die Grenze des § 2 Abs. 2 StFG übersteigen.(vgl. BGH 6 StR 29/54 v. 8.9.1954 - BGHSt 6, 312; 5 StR 741/53 v. 14.9.1954; Dünnebier NJW 1954, 1554; Nüse JR 1954, 372). - BGH, 05.04.1955 - 5 StR 79/55
Rechtsmittel
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision, des Angeklagten am 14. September 1954 aufgehoben (Aktenzeichen 5 StR 741/53).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.09.1954 - 2 StR 378/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1954, 758
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.11.1954 - 1 StR 655/53
Rechtsmittel
Einer Anhörung des Angeklagten bedurfte es nicht, da ihre Tatschuld feststeht und das Verfahren durchgeführt worden ist (§ 17; BGH 2 StR 378/53 vom 9. September 1954). - BGH, 01.02.1955 - 1 StR 565/54
Rechtsmittel
Einer Anhörung des Angeklagten (§ 17 StFG) bedurfte es nicht, da seine Tatschuld in diesem Fall einwandfrei festgestellt ist, das Verfahren durchgeführt worden ist und er mit einem Antrag auf Fortführung des Verfahrens keinen anderen Erfolg hätte erzielen können (BGH 2 StR 378/53 vom 9. September 1954).
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