Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1955 - 4 StR 609/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1955, 307
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 05.02.1974 - 1 StR 612/73
Voraussetzungen für die Annahme von ausbeuterischer Zuhälterei, Nötigung zur …
Für die Begehungsarten der Zuhälterei nach § 181 a Abs. 1 StGB a.F. wird eine auf eine gewisse Dauer berechnete persönliche Beziehung zwischen dem Täter und der Dirne vorausgesetzt (RGSt 35, 56, 59; 63, 88, 89; BGHSt 4, 316, 317; 15, 5, 7; 15, 37, 38; 21, 272; BGH LM StGB § 181 a Nr. 6 = MDR 1955, 307). - BGH, 18.04.1967 - 1 StR 105/67
Inhalt der Anklage - Sachentscheidung trotz Fehlens einer …
- BGH, 07.08.1964 - 4 StR 248/64
Rechtsmittel
Ein auf gewisse Lauer berechnetes, für das Wesen der Zuhälterei charakteristisches persönliches Verhältnis muß bestehen, durch das die Verbindung zu gemeinsamer geldlicher oder mindestens tatsächlicher Teilhaberschaft an dem Unzuchtsgewerbe äußerlich in Erscheinung tritt (BGH MDR 1955, 307 [BGH 10.02.1955 - 4 StR 609/54] Nr. 314 mit Nachweisen; BGHSt 15, 38 [BGH 08.07.1960 - 4 StR 218/60]).
- BGH, 20.12.1963 - 5 StR 523/63
Rechtsmittel
Zunächst ist nach dem festgestellten Sachverhalt zu bemerken, daß hier eine derartige persönliche Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner der Gewerbsunzucht nachgehenden Frau bestand, wie sie nach Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs für eine Bestrafung aus § 181 a StGB vorhanden sein muß (vgl. RGSt 72, 126, 127; BGH MDR 1955, 307 [BGH 10.02.1955 - 4 StR 609/54]). - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 309/55
Rechtsmittel
Die Verurteilung wegen kupplerischer Zuhälterei durch Förderlichsein ist nur möglich, wenn die Umstände, aus denen sich das besondere persönliche Verhältnis des Zuhälters zur Dirne ergibt, völlig klargestellt sind (BGH 4 StR 609/54 vom 10. Februar 1955). - BGH, 03.12.1970 - 4 StR 482/70
Strafbarkeit wegen Zuhälterei und Diebstahls - Voraussetzungen für die Bejahung …
Zwar bestanden zwischen dem Angeklagten und Frau H. nach den Feststellungen des Landgerichts die besonderen, engen, auf gewisse Dauer berechneten persönlichen Beziehungen, die für das Wesen der Zuhälterei bezeichnend sind (vgl. RGSt 63, 88; 72, 49; 72, 126; BGH MDR 1955, 307 [BGH 10.02.1955 - 4 StR 609/54]). - BGH, 24.04.1958 - 4 StR 28/58
Rechtsmittel
Aus den oben genannten Gründen muß das angefochtene Urteil also in vollem Umfang mit den Feststellungen aufgehoben werden; dies auch deshalb, weil die jetzige Entscheidung nicht deutlich genug erkennen läßt, für welche genaue oder Mindest-Zeitspanne Zuhälterei angenommen worden ist (BGH LM Nr. 6 am Ende zu § 181 a StGB = MDR 1955, 307 [BGH 10.02.1955 - 4 StR 609/54]). - BGH, 07.08.1964 - 4 StR 258/64
Rechtsmittel
Auch die kupplerische Zuhälterei setzt ein auf gewisse Dauer berechnetes, für das Wesen der Zuhälterei charakteristisches persönliches Verhältnis zur Dirne voraus (BGH MDR 1955, 307 [BGH 10.02.1955 - 4 StR 609/54] Nr. 314).
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