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| BGH, 15.02.1955 - 1 StR 711/54 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 998 (Ls.)
- MDR 1955, 501
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Gericht und Staatsanwalt konnten indessen nicht nur aus besonderen Gründen anordnen, daß der Verurteilte gleichwohl über getilgte Strafen Auskunft zu geben habe; es blieb ihnen auch - jedenfalls nach dem Wortlaut des Gesetzes - unbenommen, getilgte Strafen und Taten, von denen sie Kenntnis erlangt hatten, ohne zeitliche Begrenzung in ein neues Strafverfahren einzuführen, zum Gegenstand der Verhandlung zu machen und bei der Urteilsfindung mitzuberücksichtigen (RGSt 74, 177; BGHSt 6, 243 [245]; 7, 58 [60]; BGH, MDR 1955, S. 501;… a.A.: Hartung, Das Strafregister, 2. Aufl. [1963], § 4 StrTilgG Anm. 9 b) cc); Kohlhaas, NJW 1953, S. 851 f.; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Teil II, § 243 Erl. - BVerwG, 17.04.1964 - VII C 60.63
Wiedererteilung - Fahrerlaubnis - Eintragung - Zentralkartei - …
Wie bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1955 - BVerwG I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259 (261/62), ausgeführt ist, sind nach feststehender Auffassung auch bereits getilgte, aber noch bekannte Strafen bei der Strafzumessung mit zu bewerten (vgl. auch BGHSt 6, 243 und BGH vom 15. Februar 1955 - 1 StR 711/54 -, IM StraftilgungsG Nr. 3). - BGH, 07.07.1959 - 1 StR 287/59
Rechtsmittel
Das Schwurgericht durfte nämlich alle Vorstraftaten unabhängig von einem Ausspruch nach § 20 a Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung verwerten (vgl. BGH NJW 1955, 998 Nr. 21).
- BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218 …
Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177). - BGH, 13.03.1963 - 2 StR 65/63
Rechtsmittel
Im übrigen hätte auch eine Tilgung der Vorstrafe die Strafkammer nicht verpflichtet, den Angeklagten insoweit als unbestraft zu behandeln; denn eine getilgte Strafe bleibt nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs der Verwertung in späteren Urteilen zugänglich (KGSt 60, 255, 288; 74, 177; BGHSt 6, 243, 245 [BGH 22.06.1954 - 1 StR 451/53] und BGH MDR 1955, 501). - BDH, 06.12.1962 - I D 42/62
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung in Strafsachen selbst getilgte Vorstrafen von den Gerichten verwertet werden dürfen, wenn sie zu deren Kenntnis gelangen (vgl. RGSt 60, 288; 74, 177; BGH in MDR 1952, 18; 1955, 501 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; NJW 1955, 998), haben die diesen Vorstrafen zugrunde liegenden Verhaltensweisen des Beschuldigten ihren Niederschlag in den Beurteilungen gefunden und zu Maßnahmen der Verwaltung geführt, wie z.B. zu der Unterbringung in einer Entwöhnungsanstalt und zu den mehrfachen psychiatrischen Untersuchungen, so daß sie bei der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit nicht außer Betracht bleiben können. - BDH, 05.12.1961 - I D 72/61
Rechtsmittel
Eine solche Tilgungsvorschrift steht aber nicht der Verwertung solcher tilgungsfähiger oder getilgter Vorstrafen entgegen, die zur Kenntnis des erkennenden Gerichts gelangen (…vgl. KMR StPO 4. Aufl. § 267 Anm. 9 B f; RGSt 60, 288; 74, 177; BGH in MDR 1952 S. 18; 1955, 501 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; NJW 1955, 998; Bundesverwaltungsgericht in JR 1961, 392). - BGH, 26.04.1966 - 5 StR 113/66
Rechtsfolgen bei Zweifeln des Gerichts - Voraussetzungen für fortgesetztes …
Der dahingehenden, zum Teil von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. weiterhin RGSt 74, 177) hat sich der Bundesgerichtshof schon mehrfach angeschlossen (BGH NJW 1955, 998 21 ; bei Dallinger MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO). - BGH, 08.01.1957 - 5 StR 350/56
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat sogar entschieden, daß getilgte Verurteilungen nicht ohne zwingende Notwendigkeit berücksichtigt werden dürfen, insbesondere dann unberücksichtigt bleiben sollen, wenn sie nicht zu einer gerechten Beurteilung des gegebenen Falles beizutragen vermögen, zu seiner Bedeutung in keinem Verhältnis stehen und daher den Angeklagten unnötig und darum auch ungerechtfertigt bloßstellen (vgl. BGH NJW 1955, 998). - BGH, 16.06.1955 - 4 StR 184/55
Rechtsmittel
Es ist nicht ersichtlich, daß sich der Angeklagte gegen die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit anders hätte verteidigen können, als er dies in der Hauptverhandlung tat (vgl BGH 1 StR 711/54 vom 18. Februar 1955).
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