Rechtsprechung
| LG Würzburg, 19.06.1956 - 1 O 16/56 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1957, 40
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.03.1957 - VI ZR 11/56
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat namentlich in seinen Urteilen vom 10. November 1954 VI ZR 141/53 (BGH Lind-Möhr Nr. 4 zu § 899 RVO = VersR 1955, 40) und vom 15. Januar 1957 VI ZR 300/55 dargelegt hat, erscheint es fraglich, ob für die Fälle, in denen jemand vorübergehend in einem anderen als seinem Stammbetriebe wie ein auf Grund eines Arbeitsverhältnisses in jenem Betriebe Beschäftigter tätig wird und dort einen Unfall erleidet (§ 537 Ziff 10 RVO), an der Auffassung festgehalten werden kann, daß die Bindung nach § 901 RVO das ordentliche Gericht hindere, als Unfallbetrieb auch den anderen als den Betrieb anzusehen, für den die zuständige Berufsgenossenschaft anerkannt hat, mit ihren Unfalleistungen eintreten zu müssen (verneinend Möring VersR 1955, 489; LG Gießen VersR 1955, 413; LG Mannheim VersR 1955, 429; LG München VersR 1956, 309; LG Würzburg MDR 1957, 40; a.A. Bach VersR 1956, 397).
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