Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1956 - 4 StR 315/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1806
- MDR 1957, 51
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61
Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Calw, 07.03.2024 - 8 Cs 33 Js 364/24
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Öffnen der Tür, schwere Arachnophobie, …
Diese wird im wesentlich darin formuliert, dass der Unfall mit dem Straßenverkehr und seinen ("typischen") Gefahren ursächlich Zusammenhängen muss (vgl. zunächst RGSt 75, 355, 360; BGHSt 24, 382, 383; NJW 1956, 1806, 1807; VRS 11 (1956), 425, 426; VRS 21 (1961), 113, 117; 31 (1966), 421, 422). - BGH, 17.09.1958 - 4 StR 165/58 Dieser Auslegung des Begriffsmerkmals "Verkehrsunfall" steht die Entscheidung des Senats 4 StR 315/56 vom 20. September 1956 (VRS 11, 426) nicht entgegen.
- BGH, 08.03.1960 - 5 StR 17/60
Verlesung von Schriften zur Feststellung deren jugendgefährdenden Charakters - …
Mit dieser Frage hat sich der Senat schon in seinem Urteil vom 11. September 1956 - 5 StR 190/56 - (insoweit sowohl in MDR 1957, 51 als auch LM RPresseG § 20 Nr. 1 nicht abgedruckt) befaßt. - BGH, 07.03.1957 - 4 StR 39/57
Rechtsmittel
Die frühere Entscheidung des Senats in dieser Sache - 4 StR 315/56 vom 20. September 1956 = VRS 11, 425 f - war nur mit der Frage als solcher befaßt gewesen, ob die Freisprechung von der Anklage der Verkehrsunfallflucht zu Recht erfolgt war oder nicht.
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