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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,4869
BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57 (https://dejure.org/1957,4869)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1957 - 5 StR 148/57 (https://dejure.org/1957,4869)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1957 - 5 StR 148/57 (https://dejure.org/1957,4869)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 562
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57
    Dazu ist es aber erforderlich, auf die äußeren Ursachen und inneren Beweggründe auch der früheren Taten einzugehen (BGH NJW 1953, 673).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57
    Dazu ist erforderlich, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zu seinem Wesen stehen (RGSt 68, 149 [156]; RG JW 1934, 1662 Nr. 28; BGH vom 20.2.1951 - 3 StR 51/50 - bei Hülle NJW 1951, 295/2977).
  • BGH, 01.06.1954 - 1 StR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57
    Um dies darzutun, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine kurze Darstellung der Sachverhalte, die die früheren, jetzt zur Gesamtwürdigung herangezogenen Taten ausmachten, in der Regel nicht zu entbehren (BGH vom 27.4.1954 - 5 StR 136/54 - bei Herlan MDR 1954, 528).
  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57
    Dazu ist erforderlich, daß sie in einem gleichgearteten Verhältnis zu seinem Wesen stehen (RGSt 68, 149 [156]; RG JW 1934, 1662 Nr. 28; BGH vom 20.2.1951 - 3 StR 51/50 - bei Hülle NJW 1951, 295/2977).
  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
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  • BGH, 11.05.1965 - 5 StR 155/65

    Mehrere Diebstahlstaten als fortgesetzte Handlung - Einbeziehung der Vorstrafen …

    Daß diese Taten nicht, wie auch der Senat immer wieder gefordert hat (vgl. 5. StR 136/54 vom 27. April 1954, bei Herlan MDR 1954, 528; ferner MDR 1957, 562) unter Angabe des Hergangs, der Begleitumstände, der, Höhe des Schadens und der Beweggründe geschildert worden sind und somit den Anforderungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht genügen, ist der Bundesanwaltschaft zuzugeben.

    Es ist nämlich (vgl. das Urteil des Senats in MDR 1957, 562) unbedenklich, bei der Gesamtwürdigung die Art und Zahl der Vorstrafen in die Prüfung einzubeziehen.

  • BGH, 23.09.1964 - 2 StR 324/64

    Rechtsmittel

    Erst dann läßt sich im allgemeinen beurteilen, ob die Taten "symptomatisch" sind, d.h. gemeinsame Merkmale aufweisen, aus denen sich ein verbrecherischer Hang des Angeklagten und dessen Kennzeichnung als gefährlichen Gewohnheitsverbrechers ergibt (vgl. BGH MDR 1957, 562 mit Nachweisen).
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