Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.10.1957 - 9 U 129/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1958, 165
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72
Ehelichkeitsanfechtung; Frist
Als solche Umstände, die Zweifel erregen und die Frist in Lauf setzen, sind von der Rechtsprechung angesehen worden ein Ehebruch der Ehefrau während der Empfängniszeit (RGZ 163, 72; OLG Freiburg JR 1952, 439), eine im Verhältnis zu dem sicher festzustellenden Verkehr ungewöhnlich kurze Tragezeit bei Merkmalen voller Reife (BGHZ 9, 383), die Geburt des Kindes elf Monate nach dem letzten Verkehr der Mutter mit dem Ehemann (OLG Köln MDR 1958, 165) und abweichende Erbmerkmale - Augenfarbe - (OLG Hamm NJW 1960, 2244). - OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98
Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen
Insofern ist vorliegend eine andere Sachlage gegeben als bei dem von Mutschler (…MünchKomm, aaO.) gewählten Beispiel oder den Fällen, in denen der Reifegrad oder die Tragezeit des Kindes mit dem Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs der Ehegatten offensichtlich in Widerspruch gestanden hat (vgl. z.B: BGH, BGHZ 9, 336-, FamRZ 1990, 507 = NJW 1990, 2813 ; OLG Köln, MDR 1958, 165; oder OLG Hamm NJW 1960, 2244 zur Augenfarbe); denn diese sind jedermann zugängliche und ohne besondere Fachkenntnisse erfaßbare Erfahrungstatsachen, die von einem verständigen Laien in der Regel erwartet werden können (vgl. BGH, FamRZ 1990, 507, 510).
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