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| BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1958, 841
- DB 1958, 1007
- DB 1958, 1269
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52
Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
BGHZ 10, 228 betrifft einen Sachverhalt, in dem ein Kreditinstitut einem konkursreifen Unternehmen Kredite gegen verdeckte Sicherungen gewährt hatte, ohne sich zu vergewissern, ob das Sanierungsvorhaben Erfolg vorsprechen und der Kredit hierzu auch ausreichen würde, und ohne in gewissenhafter Weise zu prüfen, ob die dem Schuldner verbleibenden Werte zur Sicherung der Warengläubiger genügten. - BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52
Sicherungsübereignung
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Der Bundesgerichtshof hat dagegen in BGHZ 7, 111 dahingestellt gelassen, ob der spätere Vertrag ohne jeden Einfluß auf den früheren bleibe, er hat aber eindeutig ausgesprochen, daß jedenfalls die früheren Sicherungsübereignungen nicht rückwirkend wieder beseitigt würden, wenn sich herausstelle, daß ein späterer Sicherungsübereignungsvertrag gegen die guten Sitten verstößt. - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54
Rückwirkung der Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Hierzu gehört aber in erster Linie die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Vorbringens und im Falle der Bezugnahme die Angabe der Schriftsatzstelle, in deren Übergehung der Revisionskläger einen Verfahrensfehler erblickt (BGHZ 14, 205, 209, 210; RGZ 87, 5; 95, 70, 72; 126, 245, 248, 249;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 554 Anm. III A 3 b).
- BGH, 08.02.1956 - IV ZR 287/55
Sittenwidrigkeit einer Vorfinanzierung
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Auch der Tatbestand, der der Entscheidung BGHZ 20, 43 ff zu Grunde lag, läßt sich mit dem hier zur Entscheidung stehenden nicht vergleichen. - RG, 12.12.1918 - VI 251/18
Datum ohne Unterschrift als Urkunde; Schlüsse des Gerichts aus dem Aussehen und …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Hierzu gehört aber in erster Linie die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Vorbringens und im Falle der Bezugnahme die Angabe der Schriftsatzstelle, in deren Übergehung der Revisionskläger einen Verfahrensfehler erblickt (BGHZ 14, 205, 209, 210; RGZ 87, 5; 95, 70, 72; 126, 245, 248, 249;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 554 Anm. III A 3 b). - RG, 03.05.1915 - VI 547/14
Zu §§ 554, 554 a, 559 ZPO.
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Hierzu gehört aber in erster Linie die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Vorbringens und im Falle der Bezugnahme die Angabe der Schriftsatzstelle, in deren Übergehung der Revisionskläger einen Verfahrensfehler erblickt (BGHZ 14, 205, 209, 210; RGZ 87, 5; 95, 70, 72; 126, 245, 248, 249;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 554 Anm. III A 3 b). - RG, 26.11.1929 - VII 256/29
1. Wann darf das dienstälteste Mitglied eines Senats den Vorsitz führen, ohne daß …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - VIII ZR 201/57
Hierzu gehört aber in erster Linie die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Vorbringens und im Falle der Bezugnahme die Angabe der Schriftsatzstelle, in deren Übergehung der Revisionskläger einen Verfahrensfehler erblickt (BGHZ 14, 205, 209, 210; RGZ 87, 5; 95, 70, 72; 126, 245, 248, 249;… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 554 Anm. III A 3 b).
- BGH, 02.02.1960 - VIII ZR 43/59 War der mit dem Kläger geschlossene Sicherungsabtretungsvertrag aber wirksam abgeschlossen, so kann or auch nicht dadurch rückwirkend wieder beseitigt werden, daß die Firma R f l unter Täuschung ihrer Lieferanten mit diesen weitere Abtretungsverträge schloß" Spätere Ereignisse können für die Beurteilung, ob ein Vertragsschluß gegen die guten Sitten verstößt, nur insoweit von Bedeutung sein, als sie zur Zeit des Vertragsschlusses bereits in die Planungen der Parteien einbezogen sind oder Rückschlüsse auf die subjektiven oder objektiven Verhältnisse zur Zeit des Vertragsschlusses erlauben (Urteil des erkennenden Senats vom 8 « Juli 1958 - VIII ZR 201/57 - MDR 1958, 481 = BB 1958, 1222)., Liese Voraussetzungen liegen, wie schon ausgeführt, hier nicht vor".
- BGH, 30.10.1961 - VII ZR 157/60
Rechtsmittel
Auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses aber kommt es für die Frage der Sittenwidrigkeit maßgebend an (BGHZ 7, 111; BGH VIII 201/57 vom 8.7.1958 = MDR 1958, 841; BGH VIII ZR 43/59 vom 2.2.1960 = NJW 1960, 1003).
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