Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Kriegsgefangenentschädigung wegen tatsächlichen militärischen oder militärähnlichen Dienstes bei der sowjetischen Besatzungsmacht - Ursächlicher Zusammenhang einer Festnahme wegen verbotenen Waffenbesitzes durch eine ausländische Besatzungsmacht mit einem ...
Papierfundstellen
- MDR 1958, 871
- DÖV 1959, 918
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56
In einem solchen Falle sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts solche Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit eintreten, auch noch in der Revisionsinstanz zu beachten (BVerwGE 3, 21, 121 [BVerwG 01.12.1955 - BVerwG I C 81.53]). - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56
Es handelte sich dabei vielmehr um ein Kriegsfolgeereignis in dem Sinne, in dem das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64) und seither in ständiger Rechtsprechung unterschieden hat. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56
Denselben Gedankengang hat das Gericht in dem Urteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 584.56 - weitergeführt, dem der Leitsatz vorangestellt ist: "Deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung." In diesem Urteil heißt es wörtlich:. - BVerwG, 05.03.1958 - V C 334.56
Angehöriger eines militärischen oder militärähnlichen Verbandes i.S.d. § 1 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56
Schon im Urteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - hat es dahin entschieden, wenn auch in anderem Zusammenhang, nämlich zum Heimkehrergesetz, daß es auf die tatsächliche Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband und nicht darauf ankomme, ob die ausländische Macht zur Verhaftung möglicherweise durch die unzutreffende Vermutung bestimmt worden sei, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben. - BGH, 11.12.1952 - III ZR 234/51
Lastenausgleich. Behördliche Maßnahmen
Auszug aus BVerwG, 23.07.1958 - V C 335.56
Hier wird die Absicht des Gesetzgebers erkennbar, Maßnahmen der Besatzungsmächte, die nach der Besetzung Deutschlands getroffen wurden, nicht als Kriegsereignisse anzusehen; vgl. auch BGHZ 8, 189.
- BVerwG, 08.11.1961 - V C 149.59
Rechtsmittel
Eine etwaige irrige Annahme der Gewahrsamsmacht, einen Wehrmachtsangehörigen oder jemanden, der militärähnlichen Dienst geleistet hat, vor sich zu haben, führt nicht zu einer Kriegsgefangenschaft(Urteile vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959 S. 918], vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 27.58 - undvom 27. April 1960 - BVerwG V C 228.58 -). - BVerwG, 08.11.1961 - V C 246.59
Rechtsmittel
Es genügt auch nicht die irrige Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, um eine Kriegsgefangenschaft im Sinne des Gesetzes zu begründen (Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 [a.a.O.] -, vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959, 918] , vom 27. Januar 1960 - BVerwG V C 27.58 - und vom 27. April 1960 - BVerwG V C 228.58 -). - BVerwG, 24.06.1960 - V B 9.60
Rechtsmittel
Geklärt ist schließlich, daß es nicht darauf ankommt, ob die Gewahrsamsmacht den Kläger wie einen Kriegsgefangenen behandelt hat (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958 S. 796] undvom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [MDR 1958 S. 871]) und ob die Verurteilung des Klägers durch das amerikanische Militärgericht zu Recht erfolgt ist (vgl.Urteile vom 6. August 1958 - BVerwG V C 383.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 553.56 -).
- BVerwG, 03.06.1966 - V C 30.66
Rechtmittel gegen die Entscheidung des Leiters der Behörde nach dem …
Ob ihn die Gewahrsamsmacht, aus welchen Gründen auch Immer, als Kriegsgefangenen angesehen und registriert hat, ist dabei unerheblich (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958, 796. RiOW 1958, 244] und vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [DÖV 1959, 918]). - BVerwG, 27.09.1960 - V B 70.60
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats kommt es nämlich auf die irrtümliche Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, nicht an (vgl. u.a. das oben erwähnteUrteil vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - sowie dasUrteil vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 [DÖV 1959 S. 918] -). - BVerwG, 31.08.1960 - V C 362.58
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen hat (vgl. u.a. Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 [DÖV 1958 S. 796; RiOW 1958 S. 244] - und vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 [DÖV 1959 S. 918] -), kommt es für die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 KgfEG auf die tatsächliche Zugehörigkeit zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband an. - BVerwG, 27.01.1960 - V C 27.58
Rechtsmittel
Zwar würde die irrige Vermutung der Festnahmemacht, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, nicht eine Kriegsgefangenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 KgfEG begründen können; vielmehr kommt es auf die tatsächliche Zugehörigkeit des Festgenommenen zu einem militärischen oder militärähnlichen Verband an (vgl. das Urteil des erkennenden Gerichts vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [in MDR 1958 S. 871 (nur Leitsätze)]). - BVerwG, 08.12.1959 - V CB 201.59
Rechtsmittel
Selbst wenn die Alliierten, durch die vom Kläger getragene Wehrmachtsuniform irregeführt, ihn zunächst für einen Soldaten gehalten haben, so ist dies nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [DÖV 1958 S. 796] und vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 - [MDR 1958 S.871 - Leitsatz -]) für die Frage der Kriegsgefangeneneigenschaft unbeachtlich. - BVerwG, 21.10.1959 - V C 294.57
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Begriff des Kriegsgefangenen
Es genügt nicht, daß die ausländische Macht durch die unzutreffende Vermutung, einen Wehrmachtsangehörigen vor sich zu haben, zur Verhaftung bestimmt worden ist (vgl.Urteile vom 5. März 1958 - BVerwG V C 334.56 - [ROW 1958 S. 244] undvom 23. Juli 1958 -BVerwG V C 335.56 - [IOB-Informationen 1959, Heft 3, S. 6]). - BVerwG, 02.05.1963 - V B 40.63
Voraussetzungen einer dienstlichen Festnahme für die Gewährung von …
Dasselbe gilt für das Urteil vom 23. Juli 1958 - BVerwG V C 335.56 -, weil in diesem anders als im vorliegenden Fall der Kläger niemals militärischen oder militärähnlichen Dienst geleistet hat und es daher auf die Vorstellung der Besatzungsmacht, einen Angehörigen der Wehrmacht oder eines militärähnlichen Verbandes vor sich zu haben, nicht ankam. - BVerwG, 06.02.1961 - V B 117.60
Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Berücksichtigungen von …
- BVerwG, 07.12.1960 - V C 100.59
Kriegsgefangenenentschädigung wegen eines militärähnlichen Dienstes während der …
- BVerwG, 11.10.1960 - V B 74.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.09.1960 - V C 214.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.07.1960 - V B 35.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.05.1960 - V CB 254.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.02.1960 - V C 275.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.12.1959 - V C 342.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1959 - V B 55.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.05.1959 - V B 251.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.04.1959 - V C 301.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.01.1962 - V C 55.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.09.1959 - V B 96.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.08.1958 - V C 6.58
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