Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LAG § 258 Abs. 1 Nr. 2
Verfahrensgang
- VG Bremen, 26.04.1961 - III LA 147/60
- BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Papierfundstellen
- BVerwGE 15, 324
- MDR 1963, 527
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.10.1962 - V C 24.62
Umwandlung von Aufbaudarlehen in eine Hauptentschädigung - Vorschriften des …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -).Nach Nr. 2 wird in beiden Fällen der Anspruch auf Hauptentschädigung als bereits fällig auf den Zeitpunkt der Darlehnsgewährung zurückprojiziert (Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 - [ZLA 1963, 45]), also auch dann, wenn dieser Anspruch, der als mit dem 1. April 1952 in der Person des Geschädigten - hier des Erblassers - entstanden gilt (§ 232 Abs. 2 LAG [vgl. hierzu auch BVerwGE 5, 193 [196]]), dem Darlehnsnehmer im Zeitpunkte der Darlehnsgewährung überhaupt noch nicht zugestanden hat.
- BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62
Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Der Gesetzgeber ist jedenfalls nicht gehindert gewesen, die in § 258 LAG normierte, dem öffentlichen Recht angehörende Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung hiervon abweichend zu regeln (Urteil vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 74.62 -). - BVerwG, 10.02.1961 - IV C 330.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Die Ausgestaltung derartiger Rechtsbeziehungen steht im Ermessen des Gesetzgebers (Urteil vom 10. Februar 1961 [BVerwGE 12, 56 [63]]).
- BVerwG, 31.10.1962 - V C 179.62
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -). - BVerwG, 10.07.1957 - IV C 147.56
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Nach Nr. 2 wird in beiden Fällen der Anspruch auf Hauptentschädigung als bereits fällig auf den Zeitpunkt der Darlehnsgewährung zurückprojiziert (Urteil vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 - [ZLA 1963, 45]), also auch dann, wenn dieser Anspruch, der als mit dem 1. April 1952 in der Person des Geschädigten - hier des Erblassers - entstanden gilt (§ 232 Abs. 2 LAG [vgl. hierzu auch BVerwGE 5, 193 [196]]), dem Darlehnsnehmer im Zeitpunkte der Darlehnsgewährung überhaupt noch nicht zugestanden hat. - BVerwG, 31.10.1962 - V C 39.62
Anwendung der Vorschriften des Lastenausgleichgesetzes (LAG) - Inanspruchnahme …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -). - BVerwG, 31.10.1962 - V C 103.62
Reihenfolge der Umwandlung bei Mehrzahl von Darlehen - Differenzierung zwischen …
Auszug aus BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
Diese Umwandlung, die einen Verwaltungsakt darstellt, ist nicht der bürgerlich-rechtlichen Aufrechnung gleichzusetzen (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 103.62 und BVerwG V C 179.62 [ZLA 1963, 25] -), auch wenn sie zum Teil gewisse Ähnlichkeiten aufweist und insoweit zu entsprechenden rechtlichen Folgerungen führen mag (Urteile vom 31. Oktober 1962 - BVerwG V C 24.62 [ZLA 1963, 45] und BVerwG V C 39.62 -).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2012 - 8 A 10291/12
Verwirkung bauordnungsrechtlicher Eingriffsbefugnisse; ermessensfehlerhaftes …
So ist in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts anerkannt, dass eine Bauaufsichtsbehörde dann am ermessensfehlerfreien Erlass einer Beseitigungsverfügung gehindert sein kann, wenn sie durch ihr vorangegangenes positives Tun einen Vertrauenstatbestand beim Bauherrn geschaffen und dieser im Vertrauen darauf nicht unerhebliche und nur schwer rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen hat (sog. "aktive Duldung", vgl. OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -, AS 15, 324 [326]; Urteil vom 22. November 2011 - 8 A 11101/11.OVG -, DVBl. 2012, 250; ebenso: OVG NRW…, Beschluss vom 18. November 2008 -7 A 103/08-, NVwZ-RR 2009, 364 und juris, Rn. 48 f;… Decker, in: Simon/Busse, BayBauO, 107. Ergänzungslieferung 2012, Art. 76, Rn. 227 m.w.N.;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 53, Rn. 27). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11
Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie
Rn. 32 3. Die Behörde ist an dem Erlass der Beseitigungsverfügung auch nicht aus Gründen des Vertrauensschutzes infolge langjähriger Untätigkeit gehindert (vgl. zu den Voraussetzungen einer "aktiven" Duldung: OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324 [326]; OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2008, NVwZ-RR 2009, 364; zur [ausgeschlossenen] Verwirkung polizeilicher Befugnisse: VGH BW, Urteil vom 1. April 2008, NVwZ-RR 2008, 696).Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (s. z.B. AS 15, 324 [325]) handelt die Bauaufsichtsbehörde angesichts ihres gesetzlichen Auftrages zur Gewährleistung rechtmäßiger Zustände gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 LBauO grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.04.2006 - 8 A 10119/06
Entfallen des Vertrauensschutzes für geduldeten Baubestand bei Arbeiten am Bau
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (s. z.B. AS 15, 324 [325]) handelt die Bauaufsichtsbehörde angesichts ihres gesetzlichen Auftrages zur Gewährleistung rechtmäßiger Zustände gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 LBauO grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
Grundstücksbezogenheit des öffentlichen Baurechts
Ferner müsste feststellbar sein, dass die Klägerin im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 1979, AS 15, 324, 327). - VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die zuständige Behörde über das bloße Untätigbleiben hinaus durch besonderes Verhalten dem Eigentümer oder Nutzer der baulichen Anlage Veranlassung zu der Annahme gegeben hätte, sie wolle von einer Nutzungsuntersagung absehen und dieser im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen hätte, die nur mit unzumutbarem Aufwand rückgängig zu machen wären (ständige Rechtsprechung des OVG RP seit dem Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77.OVG -, ESOVGRP = AS 15, 324). - VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15
Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig
Vielmehr muss hinzukommen, dass die Behörde durch ihr vorangegangenes positives Tun einen Vertrauenstatbestand beim Bauherrn geschaffen und dieser im Vertrauen darauf nicht unerhebliche und nur schwer rückgängig zu machende Vermögensdispositionen getroffen hat (vgl. OVG RP, Urteile vom 12. Juni 2012 - 8 A 10291/12.OVG -, AS 41, 181 = juris Rn 34…, vom 1. Juni 2011 - 8 A 10196/11.OVG -, DVBl. 2011, 1107 = juris Rn. 63, und vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77 -, AS 15, 324). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 8 A 11031/06
Wegfall des Vertrauensschutzes der "Pirmasenser Amnestie"
Entgegen der Auffassung des Klägers führt auch die langjährige bloße Kenntnis des Beklagten von der Existenz der illegalen baulichen Anlage nicht zur Verwirkung der Einschreitensbefugnis (s. schon OVG RP, AS 15, 324, 326). - OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 8 A 11014/02 Sie handelt daher grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie diesem gesetzlichen Auftrag folgt und gemäß § 81 Satz 1 LBauO die Beseitigung einer formell und materiell baurechtswidrigen Anlage verlangt (OVG Rheinland-Pfalz, AS 15, 324, 325; s. auch Lang in Jeromin, LBauO Rheinland- Pfalz, § 81 Rn 25 sowie Decker in Simon, BayBauO, Art. 82 Rn 204 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 16.10.1963 - V C 60.62
Rechtmäßigkeit der Berechnung eines Tilgungssatzes für ein öffentlich gewährtes …
Es ist nämlich ein rechtserheblicher Unterschied, ob der Darlehnsbewerber bereits über einen unanfechtbaren, wenn auch noch nicht fälligen Anspruch verfügt oder ob noch mehr oder weniger offen ist, ob und in welcher Höhe ihm ein solcher in Zukunft zuerkannt werden wird (vgl. hierzu Urteil vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]]). - BVerwG, 15.11.1967 - V C 178.66
Umwandlung eines Existenzaufbaudarlehens in Hauptentschädigung - Anteilige …
Während Satz 1 des § 258 Abs. 1 Nr. 2 LAG die Umwandlung der Darlehen in Hauptentschädigung anordnet, klärt Satz 2, welche Rechtswirkung dieser Umwandlung zukommt (vgl. hierzu Urteile vom 27. Februar 1963 [BVerwGE 15, 324 [BVerwG 27.02.1963 - V C 70/62]] und vom 16. Oktober 1963 [BVerwGE 17, 24 [25]]). - BVerwG, 21.01.1970 - V C 54.68
Bewilligung eines Aufbaudarlehens an Erben und Umwandlung in Hauptentschädigung - …
- BVerwG, 04.12.1968 - V C 123.67
Umwandlung von Darlehen in Hauptentschädigung nach zugebilligter …
- VG Neustadt, 08.11.2019 - 4 K 694/18
- BVerwG, 29.11.1965 - V B 167.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umwandlung eines …
- BVerwG, 15.06.1965 - V B 124.64
Entschädigungsrechtliche Ausgestaltung der Umwandlung eines gewährten …
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 52.62
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und Entscheidung über die Kosten - …
- BVerwG, 16.10.1963 - V C 61.62
- BVerwG, 16.10.1963 - V C 155.62
Gewährung eines Aufbaudarlehens für den Wohnungsbau nach dem …
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 111.64
Abgrenzung der Begriffe Darlehen, Darlehensbetrag und Darlehensverbindlichkeit im …
- BFH, 28.03.1966 - VI 145/64
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1963 - III C 28.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 26.10.1960 - 6 KL 1468/59
- BVerwG, 13.12.1961 - III C 28.61
- BVerwG, 14.03.1963 - III C 28.61
Papierfundstellen
- MDR 1963, 527
- WM 1963, 495
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.1959 - IV C 420.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1963 - III C 28.61
Der Umstand, daß das Anliegen der Klägerin nicht auf dem vorgeschriebenen Formblatt vorgebracht wurde, steht der wirksamen Antragstellung ebenfalls nicht entgegen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1959 - BVerwG IV C 420.58 - [BVerwGE 9, 219]), so daß der im Mai 1957 - vor dem Ablauf der im Februar 1958 endenden Jahresfrist des § 265 Abs. 4 Satz 3 LAG - gestellte Antrag die Antragsfrist wahrt. - BGH, 26.09.1957 - III ZR 65/56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1963 - III C 28.61
Die Fragen, die mit der im Leitsatz des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 26. September 1957 (NJW 1957 S. 1873) sehr weit gefaßten behördlichen Betreuungspflicht zusammenhängen, insbesondere deren Inhalt und Umfang sowie die Folgen einer etwaigen Verletzung dieser Pflicht im Behördenverfahren, und schließlich das Verhältnis einer solchen Verletzung zu der nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zu beurteilenden Amtspflichtverletzung, brauchten demgemäß nicht erörtert zu werden.
- BVerwG, 30.01.1969 - III C 105.67
Kennenmüssen der Bedeutung einer Erklärung - Möglichkeit des Verzichts auf …
Der Senat hat in seiner Rechtsprechung aus dem Gesichtspunkt der Betreuungspflicht eine Pflicht zur Belehrung jeweils aus den besonderen Verhältnissen des Falles, insbesondere aus einer vorhergehenden falschen Belehrung oder aus dem Gebot, den erschienenen Bürger anzuhören und ihm für seine Beschwerde dem richtigen Weg zu weisen, abgeleitet (Urteil vom 6. Mai 1958 - BVerwG III C 328.56 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 234 LAG Nr. 3]; Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 28.61 - Beschluß vom 16. März 1963 - BVerwG III B 77.62 - BVerwGE 26, 201). - BVerwG, 25.09.1968 - III B 104.68
Feststellung eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes von Gegenständen der …
Mit diesem Ergebnis entfällt auch eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen einer Abweichung der angegriffenen Entscheidung von dem Urteil des Senats vom 14. März 1963 - BVerwG III C 28.61 - (MDR 1963, 527; WM 1963, 495; ZLA 1963, 151).
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