Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.1962 - VII B 105.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.09.1959 - II A 55/59
- BVerwG, 12.10.1962 - VII B 105.59
- BVerwG, 18.01.1963 - VII B 105.59
- BVerwG, 16.02.1968 - VII C 56.63
Papierfundstellen
- MDR 1963, 78
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1962 - II A 1238/59 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Juni 1962 - II A 1238/59 (https://dejure.org/1962,1773)
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1981
- MDR 1963, 78
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der …
Der erkennende Senat hat in seinemBeschluß vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 - (DÖV 1963, 197 [L] = MDR 1963, 78 [L] = Fachberater 1963, 155) entschieden, die Unzulässigerklärung der Strafvollstreckung aus einem sowjetzonalen Strafurteil habe nicht zur Folge, daß der Betroffene wegen der auf Grund dieses Strafurteils in der Sowjetzone erlittenen Haft als politischer Häftling anerkannt werden müsse. - BVerwG, 16.05.1969 - VIII B 228.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von …
Der beschließende Senat hat jedoch bereits in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 -, DÖV 1963, 197 (L) = MDR 1963, 78 (L), entschieden, die Unzulässigerklärung der Strafvollstreckung aus einem sowjetzonalen Strafurteil habe nicht zur Folge, daß der Betroffene wegen der aufgrund dieses Strafurteils in der Sowjetzone erlittenen Haft als politischer Häftling anerkannt werden müsse.
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