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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.03.1965

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,394
BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63 (https://dejure.org/1965,394)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1965 - III C 92.63 (https://dejure.org/1965,394)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1965 - III C 92.63 (https://dejure.org/1965,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 604
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 2 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. BVerwG III C 37.60, BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Dieser Rechtsauffassung hat sich der IV. Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BVerwG IV C 139.61 und BVerwG IV C 143.61).
  • BVerwG, 19.12.1962 - IV C 11.60

    Anwendung des deutschen Reichserbhofrechts im Gebiet der ehemaligen Freien Stadt …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Soweit in Urteilen des III. und IV. Senats, die zur Frage der Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes in den deutschen Ostgebieten ergangen sind, auf die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Anerben abgestellt ist, sind diese Entscheidungen (BVerwGE 4, 350 und BVerwG IV C 11.60) für die hier in Rede stehende Frage nicht einschlägig.
  • BVerwG, 08.02.1963 - III B 33.62
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Daß der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen sein kann, haben der III. und der IV. Senat u.a. in den Sachen BVerwG III B 33.62 - Beschluß vom 8. Februar 1963 - und BVerwG IV B 77.62 - Beschluß vom 13. Februar 1963 - erneut bestätigt.
  • BVerwG, 21.03.1957 - III C 88.56
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Soweit in Urteilen des III. und IV. Senats, die zur Frage der Anwendbarkeit des Reichserbhofgesetzes in den deutschen Ostgebieten ergangen sind, auf die Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Anerben abgestellt ist, sind diese Entscheidungen (BVerwGE 4, 350 und BVerwG IV C 11.60) für die hier in Rede stehende Frage nicht einschlägig.
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 2 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. BVerwG III C 37.60, BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61).
  • BVerwG, 13.03.1962 - III C 37.60

    Vertreibungsschaden des Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 2 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. BVerwG III C 37.60, BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61).
  • BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62

    Schadensfeststellung für den Verlust landwirtschaftlichen Vermögens unter …

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Daß der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen sein kann, haben der III. und der IV. Senat u.a. in den Sachen BVerwG III B 33.62 - Beschluß vom 8. Februar 1963 - und BVerwG IV B 77.62 - Beschluß vom 13. Februar 1963 - erneut bestätigt.
  • BVerwG, 29.08.1961 - III C 136.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - hat der Senat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 2 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. BVerwG III C 37.60, BVerwG III C 55.61 und BVerwG III C 136.61).
  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 139.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63
    Dieser Rechtsauffassung hat sich der IV. Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. BVerwG IV C 139.61 und BVerwG IV C 143.61).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Soweit in dem früheren Verfahren vom Kläger eine Änderung des Bescheides vom 20. Mai 1960 begehrt worden war, sei zunächst folgendes bemerkt: Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits nach der Änderung des § 12 Abs. 7 LAG durch das 11. ÄndG zum LAG und schon vor der erneuten Änderung dieser Vorschrift durch § 61 Abs. 1 Nr. 1 c RepG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei einem Sachverhalt, wie er hier gegeben ist, die inhaltlich mehrdeutige Regelung des § 12 Abs. 7 LAG dahin auszulegen sei, daß die Erben des Verstorbenen als unmittelbar Geschädigte anzusehen sind (so die Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG 3 C 66.58 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 59 a = ZLA 1960, 329], vom 13. März 1962 - BVerwG 3 C 37.60 [ZLA 1962, 246], vom 24. Mai 1962 - BVerwG 3 C 55.61 und BVerwG 3 C 136.61 [ZLA 1962, 311] - sowie vom 28. Januar 1965 - BVerwG 3 C 92.63 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 105 = ZLA 1965, 117]).
  • BVerwG, 05.12.1968 - III C 93.67

    Schadensfeststellung an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Tod des …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß grundsätzlich der nach dem Tode des ursprünglichen Rechtsinhabers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen ist (Urteil vom 2. November 1967 - BVerwG III C 112.66 -) und daß die genannten Vorschriften die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. hierzu Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - und vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 -).
  • BVerwG, 14.12.1967 - III C 168.66

    Unterscheidung zwischen Erbfällen vor und nach dem 01. April 1952 - Zeitpunkt des …

    Vor allem ist in diesem Zusammenhang auf BVerwG III C 92.63 - Urteil vom 28. Januar 1965 - (Buchholz BVerwG 427, 3, § 12 LAG Nr. 105 = MDR 1965, 604) hinzuweisen, in dem die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob der Erbe eines im Vertreibungsgebiet gestorbenen Erblassers, der nach dessen Tod vertrieben (ausgesiedelt) worden ist, den Verlust des ererbten Vermögens als eigenen.
  • BVerwG, 02.05.1968 - III C 106.67

    Geltendmachung des geerbten Vermögens als eigenen Vertreibungsschaden - Erleiden …

    Auf Grund des festgestellten Sachverhalts hätte das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 105) den Kläger nicht als unmittelbar Geschädigten nach seinem Vater anerkennen dürfen.
  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 14.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Vertreibungsschaden an …

    Für die Entscheidung dieser Frage ist es jetzt unerheblich geworden, ob nach der auf der alten Fassung des § 12 Abs. 7 LAG beruhenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - [Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 59 a];… vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 59 b] und vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 105]) der Kläger beanspruchen konnte, als unmittelbar Geschädigter angesehen zu werden, und dies gegebenenfalls zu einer Verpflichtung des Beklagten, das Verfahren wiederaufzugreifen, führen mußte oder nicht.
  • BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung an …

    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - geht die Rechtsprechung des Senats nämlich dahin, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigte nicht ausschließt, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet Gestorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist oder die das Vertreibungsgebiet vor dem Erbfall verlassen hatten (vgl. hierzuUrteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - undvom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
  • BVerwG, 13.04.1967 - III C 161.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Altenteil - Unbedingter …

    Dieser Zeitpunkt gilt als Schadenszeitpunkt, wie der Senat im Zusammenhang mit der Frage, ob vorher noch Rechte an im Vertreibungsgebiet belegenen Wirtschaftsgütern im Wege der Rechtsnachfolge erworben werden konnten, entschieden hat, auch dann, wenn der Vertriebene aus seinem Eigentum verdrängt wurde und die tatsächliche Verfügungsgewalt nicht oder nicht mehr in vollem Umfange ausüben konnte (vgl. Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - [MDR 1965, 604] sowie Beschluß vom 22. Februar 1967 - BVerwG III B 28.67 -).
  • BVerwG, 22.02.1967 - III B 28.67

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Verlust der …

    Daß § 12 Abs. 11 LAG den Zeitpunkt des Schadenseintritts auch im Zusammenhang mit der Begriffsbestimmung des unmittelbar Geschädigten in § 229 Abs. 2 LAG bestimmt, hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 und BVerwG III C 89.64 -, veröffentlicht in ZLA 1965 S. 181 f.) und ist Grundlage seiner ständigen Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 und Abs. 7 LAG (vgl. Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - [RLA 1960 S. 380] und vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 -).
  • BVerwG, 17.04.1967 - III B 106.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertreibungsgebiet als …

    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen sein kann und daß es keines Nachweises bedürfe, ob der Erbe in der Lage gewesen ist, die Sachherrschaft über das ererbte Vermögen tatsächlich auszuüben (vgl. Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - [MDR 1965 S. 604 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 89.64

    Feststellung von Vertreibungsschaden an Grundstücken des unmittelbar Geschädigten …

    Zuletzt hat dies der jetzt für Schadensfeststellungen allein zuständige erkennende Senat in seinemUrteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - hinsichtlich eines aus Ostpreußen Vertriebenen dahin erkannt, dies gelte auch, wenn mit dem Anfall des Eigentums nicht zugleich auch die tatsächliche Gewalt über das angefallene Vermögen erlangt worden sei.
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 11.68

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Erbe eines Vertriebenen als unmittelbar …

  • BVerwG, 14.03.1967 - III B 133.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmung des unmittelbar …

  • BVerwG, 18.07.1966 - III B 42.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 25.01.1967 - III B 15.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geschädigteneigenschaft bei …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1965 - III C 87.64   

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BVerwG, 16.03.1965 - III C 87.64 (https://dejure.org/1965,492)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1965 - III C 87.64 (https://dejure.org/1965,492)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 604
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 14.12.1967 - III C 168.66

    Unterscheidung zwischen Erbfällen vor und nach dem 01. April 1952 - Zeitpunkt des …

    Zur Begründung ist im wesentlichen angeführt: Die Enteignungsmaßnahme des jugoslawischen Staates habe für den Bereich des Lastenausgleichsgesetzes die Eigentumsverhältnisse unverändert gelassen (Hinweis auf BVerwG III C 87.64 und BVerwG III C 89.64 - Urteile vom 16. März 1965 -).

    Auf Grund dieses festgestellten Sachverhaltes hätte das Verwaltungsgericht unter Berufung auf die Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - (MDR 1965, 604) und BVerwG III C 89.64 die Klägerin nicht als unmittelbar Geschädigte an dem Grundstück in Apatin im Umfang ihres Erbanteils nach ihrem Vater anerkennen dürfen.

  • BVerwG, 05.12.1968 - III C 93.67

    Schadensfeststellung an privatrechtlichen geldwerten Ansprüchen - Tod des …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung dahin erkannt, daß grundsätzlich der nach dem Tode des ursprünglichen Rechtsinhabers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen ist (Urteil vom 2. November 1967 - BVerwG III C 112.66 -) und daß die genannten Vorschriften die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigter nicht ausschließen, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist (vgl. hierzu Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - und vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 -).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 101.65

    Schadensfeststellung an einem landwirtschaftlichem Vermögen - Voraussetzungen für …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings entschieden, daß eine Erbfolge im Vertreibungsgebiet auch angenommen werden kann, wenn infolge vertreibungsbedingter Umstände eine Einantwortung in den Nachlaß nicht mehr erfolgen konnte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 137.64

    Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens im Sinne des Lastenausgleichsrechts (LAG) …

    Deshalb darf angenommen werden, daß dem § 12 Abs. 11 LAG eine umfassende Bedeutung zukommt und er sich nicht etwa darin erschöpft, wegen Zurechnung des Schadens den in Rahmen des § 229 Abs. 2 LAG maßgebenden Zeitpunkt zu bestimmen (vgl. hierzu Urteil vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
  • BVerwG, 20.02.1968 - III B 169.67

    Feststellungsfähigkeit eines Vertreibungsschadens an einem schuldrechtlich …

    In den Urteilen vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - (MDR 1965, 604 = ZLA 1965, 181 = DVBl. 1965, 660) und - BVerwG III C 89.64 - (RLA 1965, 215 = ZLA 1965, 182 = IFLA 1965, 191; vgl. auch Beschluß vom 25. Januar 1967 - BVerwG III B 15.66 - [JR 1967, 351 = ZLA 1967, 117]) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß fehlende Förmlichkeiten bei einem Rechtserwerb, insbesondere Eintragungen in öffentliche Register, dann nicht einer Schadensfeststellung im Wege stehen, wenn sie auf vertreibungsbedingte Umstände zurückzuführen sind.
  • BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung an …

    Seit BVerwG III C 66.58 - Urteil vom 14. Juli 1960 - geht die Rechtsprechung des Senats nämlich dahin, daß § 12 Abs. 7 und Abs. 11 LAG die eigenen Rechte Vertriebener als unmittelbar Geschädigte nicht ausschließt, sondern nur die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten solcher Erben eines vor dem 1. April 1952 im Vertreibungsgebiet Gestorbenen erweitern, denen selbst das persönliche Vertreibungsschicksal erspart geblieben ist oder die das Vertreibungsgebiet vor dem Erbfall verlassen hatten (vgl. hierzuUrteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - undvom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 -).
  • BVerwG, 13.04.1967 - III C 161.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Altenteil - Unbedingter …

    Dieser Zeitpunkt gilt als Schadenszeitpunkt, wie der Senat im Zusammenhang mit der Frage, ob vorher noch Rechte an im Vertreibungsgebiet belegenen Wirtschaftsgütern im Wege der Rechtsnachfolge erworben werden konnten, entschieden hat, auch dann, wenn der Vertriebene aus seinem Eigentum verdrängt wurde und die tatsächliche Verfügungsgewalt nicht oder nicht mehr in vollem Umfange ausüben konnte (vgl. Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - [MDR 1965, 604] sowie Beschluß vom 22. Februar 1967 - BVerwG III B 28.67 -).
  • BVerwG, 22.02.1967 - III B 28.67

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Verlust der …

    Daß § 12 Abs. 11 LAG den Zeitpunkt des Schadenseintritts auch im Zusammenhang mit der Begriffsbestimmung des unmittelbar Geschädigten in § 229 Abs. 2 LAG bestimmt, hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 und BVerwG III C 89.64 -, veröffentlicht in ZLA 1965 S. 181 f.) und ist Grundlage seiner ständigen Rechtsprechung zu § 12 Abs. 1 und Abs. 7 LAG (vgl. Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - [RLA 1960 S. 380] und vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 -).
  • BVerwG, 16.11.1967 - III C 158.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen

    Ein Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen ist im Vertreibungsgebiet, zu dem Litauen gehört, abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall des Kriegssachschadens nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nämlich dann eingetreten, wenn die Verfügungsgewalt über das Vermögen verlorenging (vgl. Urteile vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - und - BVerwG III C 89.64 - [ZLA 1965, 181 und 182]).
  • BVerwG, 17.04.1967 - III B 106.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertreibungsgebiet als …

    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß der nach dem Tode des ursprünglichen Eigentümers vertriebene Erbe unmittelbar Geschädigter am ererbten Vermögen sein kann und daß es keines Nachweises bedürfe, ob der Erbe in der Lage gewesen ist, die Sachherrschaft über das ererbte Vermögen tatsächlich auszuüben (vgl. Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 92.63 - und vom 16. März 1965 - BVerwG III C 87.64 - [MDR 1965 S. 604 mit weiteren Nachweisen]).
  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 166.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an Grundvermögen - Umsiedlung aus Riga - …

  • BVerwG, 25.01.1967 - III B 15.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Geschädigteneigenschaft bei …

  • BVerwG, 11.04.1969 - III B 154.68

    Eigentumsübergang kraft Erbeinsetzung im Sudetenland nach österreichischem Recht …

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