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| OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1964 - II A 891/64 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 1964 - II A 891/64 (https://dejure.org/1964,1111)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- spiegel.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Baurecht: Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers bei behördlich angeordneter neuer Hausnummer
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen - 5 K 3282/63
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1964 - II A 891/64
Papierfundstellen
- MDR 1965, 607
- DÖV 1965, 389
Wird zitiert von ... (2)
- VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Hausnummern-Zuteilung
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1972 - IV A 196/71
Baurecht: Mehrmalige Änderung der Hausnummer im Zeitraum von wenigen Jahren
OVG Münster, Urt. vom 1.12.1964 - II A 891/64 -, DÖV 1965, 391 .
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