Rechtsprechung
| VGH Hessen, 06.07.1966 - OS II 146/65 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.10.1965 - I/1-721/63
- VGH Hessen, 06.07.1966 - OS II 146/65
Papierfundstellen
- MDR 1967, 72
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 21.03.1994 - 8 L 1854/92
Niedersachsen; Gewohnheitsrecht; Pflicht zur Bestattung auf kommunalen …
Insbesondere der Friedhofszwang i.S. des § 186 ALR entspricht in Niedersachsen - wie auch sonst im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - einer seit Jahrhunderten geltenden Rechtsüberzeugung, und zwar unabhängig von dem Umstand, ob er gesetzlich angeordnet ist (Gaedke, Hdb., S. 20; Kahler, NVwZ 1983, 662; VGH Kassel, MDR 1967, 72).Die vom Kl. im Klageverfahren geltend gemachte persönliche Verbundenheit mit dem streitbefangenen Grundstück vermag einen Ausnahmefall nicht zu begründen; dies entspricht ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 45, 224 [233]; VGH Kassel, MDR 1967, 72; Kahler, NVwZ 1983, 663).
- StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470
Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte …
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 1966 - OS II 146/65 -wird für kraftlos erklärt.Rn. 24 das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juli 1966 - OS II 146/65 - nach § 49 Abs. 2 StGHG für kraftlos zu erklären,.
- VG Weimar, 07.08.2002 - 6 K 177/02
Urne mit Asche eines Toten darf nicht im Wohnzimmer stehen!
Eine Aufbewahrung einer Urne (mit den Aschenresten eines Verstorbenen) in einer Wohnung entspricht nicht der Auffassung der Allgemeinheit von einer angemessenen Totenruhe (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.01.1985, NVwZ 1986, 401 und wohl auch Hess. VGH, Urteil vom 06.07.1966, MDR 1967, 72).
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