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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 08.02.1968 | BGH, 08.02.1968

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1968 - Ia ZB 10/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1163
BGH, 28.02.1968 - Ia ZB 10/67 (https://dejure.org/1968,1163)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1968 - Ia ZB 10/67 (https://dejure.org/1968,1163)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1968 - Ia ZB 10/67 (https://dejure.org/1968,1163)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 474
  • GRUR 1968, 613
  • DB 1968, 703
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von …

    Auszug aus BGH, 28.02.1968 - Ia ZB 10/67
    DtPatAnw 1937, 335/336; I960, 98; BGH GRUR 1965, 416, 418.- Schweißelektrode -), Dagegen wird die Möglichkeit, durch Einseiübertragung, etwa durch Abtretung, über die Verfahrensstellung des Einsprechenden zu verfügen bzw, durch Binzeirechtsnachfolge in die Eihsprcchendenstellung einzutreten, zumeist verneint (PA Mitt. DtPatAnv/ I960, 98;… letzner aaO;… Damme/ Luttor aaO;… Benkard aaO;… Busse aaO;… - anderer Meinung Hüfner aaO;… Dunkhase aaO und Isay aaO).
  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines …

    Legt der Einsprechende sodann gegen die Entscheidung des Patentamts über die Anmeldung Beschwerde ein, so ist zwar seine durch den Einspruch begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter (vgl. dazu BGH GRUR 1968, 613 "Gelenkkupplung") die notwendige verfahrensrechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit seiner Beschwerde (§ 36 m Abs. 1 PatG; vgl. auch BGH GRUR 1967, 543, 546 "Bleiphosphit") und die Aufrechterhaltung seines Einsprüche, die notwendige Voraussetzung für eine Sachentscheidung über seine Beschwerde.
  • BPatG, 07.02.2000 - 10 W (pat) 77/99
    Die Einsprechendenstellung ist im Hinblick auf das Wesen dieser Stellung als bloßem Prozeßrechtsverhältnis nicht frei übertragbar (BGH, GRUR 1968, 613 f - Gelenkkupplung).
  • BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) - …

    Auch in der Frage der Einzelübertragung der Verfahrensstellung als Einsprechende und als Beschwerdeführerinnen hätte auf Grund der Entscheidung des erkennenden Senats "Gelenckupplung" (GRUR 1968, 613, 614) und dem dort wiedergebenen, insoweit einhelligen Meinungsstand in der führenden Literatur zum Patentgesetz vom Bundespatentgericht eine andere Entscheidung nicht erwartet werden können als die Anerkennung der Erbinnen des Einsprechenden Dr. D. als Beschwerdeführerinnen, was aufgrund des Akteninhalts im übrigen nach Prüfung der Rechtslage durch das Bundespatentgericht erfolgt ist.
  • BPatG, 04.08.2008 - 20 W (pat) 323/05
    Die bisherige Rechtsprechung hat den Wechsel der Einsprechendenstellung im Einspruchsverfahren zwar ausnahmsweise für zulässig erklärt, wenn eine Rechtsnachfolge in ein Sondervermögen stattgefunden hat und wenn der Einspruch nachweislich im Interesse des Sondervermögens eingelegt worden war (BPatGE 42, 225 ff. unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1968, 613 "Gelenkkupplung").
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 122/68

    Feststellen der Eigentümlichkeit eines Geschmackmusters, das es eintragungsfähig …

    Maßgebliches dabei für die Gewährung des Ausschließlichkeitsrechts, was das Klagemodell von dem Vorbekannten abhebt, und der daran zu messende Grad der eigenpersönlichen Leistung (BGH GRUR 1968, 613 - Tonmöbel; GRUR 1966, 681, 684 - Laternenflasche).
  • BPatG, 18.12.2003 - 8 W (pat) 13/02
    Die von der Rechtsprechung hierfür formulierten tatsächlichen Voraussetzungen (vgl. BGH GRUR 1968, Seite 613 ff. BPatGE 30, Seite 24 ff.; BPatGE 32, Seite 39 ff.; BPatGE 35, Seite 241 ff.; BPatG vom 11. März 1998, Az. 7 W (pat) 61/96; BPatG vom 7. Februar 2000, Az. 10 W (pat) 77/99; weiter Nachweise siehe Busse, PatG, 5. Aufl. § 59 Rdnr. 135) sind jedoch vorliegend gegeben.
  • BPatG, 17.07.2000 - 10 W (pat) 123/99
    Zugleich hat er die Einsprechende unter Hinweis auf die "Gelenkkupplung"-Entscheidung (BGH GRUR 1968, 613) zum Nachweis aufgefordert, daß der die Interessensphäre des Einspruchs betreffende Geschäftsbereich vollständig auf die Holding übergegangen ist.
  • BPatG, 22.07.2002 - 15 W (pat) 43/00
    Es ist allerdings allgemein anerkannt, daß ausnahmsweise bei Gesamtrechtsnachfolge und Nachfolge in ein "Sondervermögen" - wenn der Einspruch im Interesse dieses "Sondervermögens" eingelegt ist - die Einsprechendenstellung übergeht (vgl BGH GRUR 1968, 613 - "Gelenkkupplung";… Schulte PatG, 6. Aufl, 2001, § 59 Rdn 125 f mwN).
  • BPatG, 20.09.1996 - 10 W (pat) 123/99
    Zugleich hat er die Einsprechende unter Hinweis auf die "Gelenkkupplung"-Entscheidung (BGH GRUR 1968, 613) zum Nachweis aufgefordert, daß der die Interessensphäre des Einspruchs betreffende Geschäftsbereich vollständig auf die Holding übergegangen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1968 - II ZR 217/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1260
BGH, 08.02.1968 - II ZR 217/66 (https://dejure.org/1968,1260)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1968 - II ZR 217/66 (https://dejure.org/1968,1260)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1968 - II ZR 217/66 (https://dejure.org/1968,1260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 742
  • MDR 1968, 474
  • DB 1968, 523
  • JR 1968, 260
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.1965 - II ZR 3/64

    Klage gegen eine Bank auf Schadensersatz wegen des Verlustes einer …

    Auszug aus BGH, 08.02.1968 - II ZR 217/66
    Die Sache befindet sich im zweiten Revisionsrechts zuge Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1965 - II ZR 3/64, abgedruckt WM 1965, 1246, Bezug genommen, durch das das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur ander weiten Verhandlung und Entscheidung an dieses zurückverwiesen v/orden ist" Das Berufungsgericht hat die Beklagten nunmehr unter Zurückweisung ihrer Berufung im übrigen verurteilt , an die Klägerin 17.281,30 DM zu zahlen" Mit der Revision verfolgen die Beklagten ihren Antrag auf voll ständige Abweisung der Klage v/eiter0 Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen.
  • OLG Brandenburg, 23.04.2009 - 12 U 166/08

    Pflichtverletzung einer Bank im Rahmen der Kontoführung: Kontrollpflichten des …

    Auch die Verletzung der in Nr. 11 Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen Prüfungspflicht kann einen Mitverschuldensvorwurf begründen (vgl. BGH NJW 1968, S. 742;… LG Lübeck WM 1993, S. 1131).
  • OLG Dresden, 17.06.2004 - 13 U 1047/03

    Mitverschulden des Bauherrn bei Fehler im Baugrundgutachten?

    Den Geschädigten trifft nach allgemeinen Grundsätzen ein Mitverschulden, wenn er in seinem geschäftlichen und privaten Bereich im Rahmen des Zumutbaren die notwendigen Vorkehrungen nicht trifft, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 1968, 742).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1968 - II ZR 82/67   

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BGH, 08.02.1968 - II ZR 82/67 (https://dejure.org/1968,8682)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1968, 474
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RG, 16.02.1939 - IV 201/38

    1. Gibt das Fehlen einer Vereinbarung über die Gerichtszuständigkeit Anlaß zu …

    Auszug aus BGH, 08.02.1968 - II ZR 82/67
    Es spricht keine Vermutung dafür oder dagegen (RGZ 159, 254, 256).
  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 192/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

    Ein anderslautender Wille der Parteien, der durch Auslegung zu vermitteln ist und für oder gegen den keine Vermutung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67, BeckRS 1968, 31174308 [unter VII]), ist nicht feststellbar.
  • KG, 08.01.2026 - 2 U 20/25

    Internationale Zuständigkeit: Auslegung und Wirkung einer …

    Die Auslegung ist auch - anders als die Beklagte in der Berufungserwiderung argumentiert - in vollem Umfang nachzuprüfen, da ein prozessualer Vertrag in Frage steht (BGH, Urteil vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67, AWD 1968, 189 mit Verweis auf BGHZ 4, 334 für die Revision).

    Ein Indiz gegen eine Ausschließlichkeit kann es allerdings sein, dass ein Urteil des prorogierten Gerichts im Inland nicht anerkannt würde (BGH, Urteil vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67, AWD 1968, 189, 190;… Schack, a.a.O., Rn. 570 m.w.N.).

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Es spricht dabei weder eine Vermutung für die Ausschließlichkeit noch gegen sie (BGH Urt. vom 8. Februar 1968 - II ZR 82/67 = MDR 1968, 474, 475 [BGH 08.02.1968 - II ZR 82/67] = WM 1968, 369; RGZ 159, 254, 256;… Stein/Jonas/Pohle, ZPO 19. Aufl. § 38 Anm. II 5).
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