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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,156
BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65 (https://dejure.org/1969,156)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1969 - VIII C 2.65 (https://dejure.org/1969,156)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1969 - VIII C 2.65 (https://dejure.org/1969,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der Abstempelung eines Schrifstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1730
  • MDR 1969, 951
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.02.1964 - IV C 95.63

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde einer Überbewertung des Eingangsstempels bereits entgegengetreten durch die Entscheidung, daß die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gewahrt sei, wenn eine Rechtsbehelfsschrift nachweislich vor 24 Uhr des letzten Fristtages in einen zur Entgegennahme von Behördenpost bestimmten Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen werde, auch wenn der Einwurf nicht in einen sogenannten Nachtbriefkasten erfolgte (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]; vgl. auchUrteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 60 Nr. 17 = MDR 1962, 595 - NJW 1962, 1268 = DÖV 1962, 317).

    Der Eingang sei maßgebend dafür, ob das Schriftstück rechtzeitig in den Gewahrsam der Behörde gelangt sei (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63] [52 f.]).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    In dieser Entscheidung wurde auch auf die aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 11, 150 (158) sich ergebenden Folgerungen eingegangen: Daraus, daß das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein im Inland ergangenes Urteil behandelt werde, folge, daß die Verbindlichkeit, die einem in Rechtskraft erwachsenen sowjetzonalen Strafurteil zukomme, vor einem Gericht der Bundesrepublik prozessual ebenso weit wirke wie das Strafurteil eines Gerichts im Geltungsbereich des Grundgesetzes, aber auch nicht weiter.
  • BVerwG, 16.01.1964 - VIII C 60.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Flüchtlingsausweises für …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    In der Entscheidung BVerwGE 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62] wurde ausgeführt, die Verbindlichkeit der Entscheidung über die Zulässigkeit der Vollstreckung der in der sowjetischen Besatzungszone erkannten Strafe, erstrecke sich nur auf den Ausspruch über die Zulässigkeit der Strafvollstreckung nach Art und Höhe, nicht auf die Gründe der Entscheidung, die ohnehin nur in einem Aktenvermerk festzuhalten seien, zumal die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen könne; die Verbindlichkeit erfasse insbesondere nicht das der Entscheidung zugrundeliegende sowjetzonale Strafurteil als solches.
  • BVerwG, 13.03.1962 - I C 158.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde einer Überbewertung des Eingangsstempels bereits entgegengetreten durch die Entscheidung, daß die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs gewahrt sei, wenn eine Rechtsbehelfsschrift nachweislich vor 24 Uhr des letzten Fristtages in einen zur Entgegennahme von Behördenpost bestimmten Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen werde, auch wenn der Einwurf nicht in einen sogenannten Nachtbriefkasten erfolgte (BVerwGE 18, 51 [BVerwG 12.02.1964 - IV C 95/63]; vgl. auchUrteil vom 13. März 1962 - BVerwG I C 158.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 60 Nr. 17 = MDR 1962, 595 - NJW 1962, 1268 = DÖV 1962, 317).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    In der Entscheidung BVerwGE 19, 226 wurde festgelegt, daß die Bindung an die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit sowjetzonaler Strafurteile nach § 16 RHG sich im Verwaltungsprozeß nicht auf das der Entscheidung zugrundeliegende sowjetzonale Strafurteil als solches oder auf seine Gründe erstrecke sowie daß im Verwaltungsprozeß die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteils an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und in rechtlicher Beziehung nicht gehindert würden; im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, könnten sie zu dieser Prüfung gehalten sein.
  • BVerwG, 11.10.1962 - VIII B 176.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    Der erkennende Senat hat in seinemBeschluß vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 - (DÖV 1963, 197 [L] = MDR 1963, 78 [L] = Fachberater 1963, 155) entschieden, die Unzulässigerklärung der Strafvollstreckung aus einem sowjetzonalen Strafurteil habe nicht zur Folge, daß der Betroffene wegen der auf Grund dieses Strafurteils in der Sowjetzone erlittenen Haft als politischer Häftling anerkannt werden müsse.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.1962 - II A 1238/59
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    Der erkennende Senat hat in seinemBeschluß vom 11. Oktober 1962 - BVerwG VIII B 176.61 - (DÖV 1963, 197 [L] = MDR 1963, 78 [L] = Fachberater 1963, 155) entschieden, die Unzulässigerklärung der Strafvollstreckung aus einem sowjetzonalen Strafurteil habe nicht zur Folge, daß der Betroffene wegen der auf Grund dieses Strafurteils in der Sowjetzone erlittenen Haft als politischer Häftling anerkannt werden müsse.
  • BVerwG, 31.01.1967 - VIII B 24.65
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    Der erkennende Senat hat in seinemBeschluß vom 31. Januar 1967 - BVerwG VIII B 24.65 - über einen Fall entschieden, in dem eine telegrafisch eingelegte und nachweislich am Freitagnachmittag in den Briefkasten gelangte Beschwerde den Eingangsstempel des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom Montagvormittag erhalten hatte, und darin im Hinblick auf die zwischen der Postbehörde und den Hamburgischen Gerichten über die Behandlung solcher Rechtsmittelschriften getroffenen Vereinbarungen ausgeführt, der Eingangsstempel ergebe nur, daß er in der darin angegebenen Zeit auf das.
  • RG, 05.02.1931 - VI 364/30

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer in einer öffentlichen Urkunde …

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
    Die gesetzliche Vermutung des § 418 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht die Möglichkeit beseitigt ist, daß der Inhalt der Bescheinigung richtig ist (RGZ 131, 284 [289] sowie RAG a.a.O.).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB …

    Sie besagt, daß in der Bundesrepublik Deutschland aus der Verurteilung für den Betroffenen keine nachteiligen Folgen mehr hergeleitet werden dürfen, daß dem Urteil die Urteilswirkung entzogen worden ist (BVerwG, NJW 1969, 1730 (1731);… Schäfer, in:Löwe-Rosenberg, § 15 Rdnr. 6, § 16 Rdnr. 2).
  • VG Stuttgart, 03.04.2009 - 11 K 4610/08

    Ausbildungsförderung: Anrechnung eines Angehörigendarlehens; Voraussetzungen

    Ein Eingangsstempel beweist zwar als öffentliche Urkunde (§§ 415, 418 ZPO) in der Regel, dass das Schriftstück an dem betreffenden Tag bei der Behörde eingegangen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1969, NJW 1969, 1730).

    Der Beweiswert eines Eingangsstempels darf aber nicht "überbewertet" werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.05.1969 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Rn. 187 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, 1770 = juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1969 - VIII 2.65 -, NJW 1969, 1730, 1731; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 74 Rn. 38 (zur diesbezüglichen Verpflichtung des Gerichts).
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