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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.07.1969

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,601
BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69 (https://dejure.org/1969,601)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1969 - AnwZ (B) 6/69 (https://dejure.org/1969,601)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 6/69 (https://dejure.org/1969,601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 297
  • NJW 1970, 46
  • MDR 1970, 46
  • DB 1969, 2083
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anfechtung der Wahl zum Vorstand einer …

    Dass zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Wahl - anders als nach dem heutigen Wahlmodus in § 64 Abs. 1 Satz 1 BRAO - eine geheime Wahl nicht zwingend gesetzlich angeordnet war (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 6/69, BGHZ 52, 297, 299 f.), gibt keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

    Auch wenn man deshalb davon ausgeht, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Stellung und Erfahrungen weniger Gefahr laufen, unzulässiger Wahlwerbung zu unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 6/69, BGHZ 52, 297, 300), schließt dies die Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung nicht aus.

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 45/88

    Wahl mehrerer Vorstandsmitglieder in einem Wahlgang

    Gegen eine derartige Regelung, die durch einfache Mehrheit der Kammerversammlun beschlossen werden kann, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. BGHZ 52, 297, 299).

    Das bedeutet zunächst nur, daß für die Wahl als solche eine andere Mehrheit durch Geschäftsordnung oder Beschluß der Kammerversammlung nicht bestimmt werden darf; lediglich für die Festlegung der Wahlmodalität kann etwas anderes gelten (vgl. BGHZ 52, 297, 301).

  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 82/13

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Pauschalierte Beanstandung der Höhe des …

    Dass neben einzelnen Kammermitgliedern auch Zusammenschlüsse von Kammermitgliedern oder eben berufsständische Organisationen Wahlvorschläge machen dürfen, überschreitet die Grenzen der der Beklagten überantworteten Satzungsautonomie nicht (…hierzu allgemein Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, aaO, § 64 BRAO Rn. 3 ff.; vgl. auch den BGH, Beschluss vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 6/69, BGHZ 52, 297, 299 zugrunde liegenden Fall).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92

    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

    Damit hat der Gesetzgeber in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten ausdrücklich der Satzungsautonomie der Rechtsanwaltskammer überlassen im Vertrauen darauf, daß die Standesorganisation im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbare Regelung treffen wird (vgl. BGHZ 52, 297, 300).
  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 63/99

    Geheime Wahl des Vorstands der Rechtsanwaltskammer

    Damit hat der Gesetzgeber in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten ausdrücklich der Satzungsautonomie der Rechtsanwaltskammern überlassen im Vertrauen darauf, daß die Standesorganisation im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbare Regelung treffen wird (BGHZ 52, 297, 299 f.).
  • BGH, 23.08.1985 - RiZ(R) 10/84

    Entfernung der Widerspruchsakten zu einer für unzulässig erklärten dienstlichen …

    Ist - wie hier bezüglich der früheren dienstlichen Beurteilung - die dienstliche Beurteilung im Ganzen für unzulässig erklärt worden (und das Verfahren darüber abgeschlossen, s. insoweit BGHZ 52, 297), sind die Widerspruchsakten aus den Personalakten zu entfernen.
  • AGH Berlin, 26.10.2016 - I AGH 7/15

    Rechtsanwaltskammer Berlin: Vorstandswahlen 2015 rechtmäßig

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten ausdrücklich der Satzungsautonomie der RAK überlassen, im Vertrauen darauf, dass die Standesorganisation im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie vereinbare Regelung treffen wird (vgl. BGHZ 52, 297, 300).
  • VG Hamburg, 17.04.2003 - 22 VG 4251/01

    Feststellungsinteresse als Prozessvoraussetzung für eine Feststellung der …

    Einen übergeordneten Rechtssatz des Inhaltes, dass eine Abstimmung auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder geheim erfolgen muss, gibt es nicht (so BGH, Beschluß vom 15.9.1969 NJW 70, 46, 47 für Vorstandswahlen zur Rechtsanwaltskammer;… Palandt, 62. Aufl. 2002, § 32 Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 21.9.1993 - 15 A 1811/91 - NVwZ-RR 1994 S. 409 ff für Abstimmungen im Gemeinderat).
  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 4/10
    Die geringe Regelungsdichte belässt den Kammern bewusst einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Selbstverwaltung ihrer Mitglieder (vgl. BGH, NJW 1970, 46, 47;… Hennsler/Prütting, BRAO, 3. Aufl., § 88 Rn. 1), den der Senat zu respektieren hat.
  • AGH Thüringen, 04.02.2003 - AGH 12/01

    Nichtigkeit einer Bestimmung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer …

    Der Gesetzgeber hat damit in zulässiger Weise die Regelung der Wahlmodalitäten der Kammer im Vertrauen darauf überlassen, dass diese im Rahmen der ihr zugebilligten Verbandsautonomie eine angemessene und mit den Grundsätzen der Demokratie zu vereinbarende Regelung treffen wird (BGH NJW 1970, 46; NJW 1992, 1962).
  • AGH Hamburg, 22.06.2011 - II ZU 5/10
  • BGH, 15.03.1976 - AnwZ (B) 21/75

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1248
BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65 (https://dejure.org/1969,1248)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1969 - X ZR 40/65 (https://dejure.org/1969,1248)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65 (https://dejure.org/1969,1248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung gem. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) bei bereits erfolgter außergerichtlicher Einigung über die Kosten des Rechtsstreits - Kostenrechtlichen Folgen eines Vergleichs über die Erledigung eines Rechtsstreits - Vorrang des Vergleichs vor einer gerichtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 1814 (Ls.)
  • MDR 1970, 46
  • WM 1969, 1298
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 117/62

    Rechtsnatur einer Vereinbarung über den Ersatz von Stationierungsschäden; …

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für den gerichtlichen, sondern auch für den außergerichtlichen Vergleich (RGZ 78, 286, 288; BGHZ 39, 60, 69) [BGH 31.01.1963 - III ZR 117/62] .
  • BGH, 06.10.1964 - Ia ZR 74/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65
    Nur dann hat das Gericht, wie der erkennende Senat in dem Beschluß Ia ZR 74/63 - "Kuttermesser" - vom 8. Oktober 1964 (NJW 1965, 103) bereits ausgesprochen hat, die Möglichkeit, nach § 91 a ZPOüber die Kosten zu entscheiden, nicht jedoch dann, wenn bereits eine vergleichsweise Einigung der Parteien über die Kosten vorliegt und dem Gericht mitgeteilt worden ist (so auch OLG Oldenburg ZZP Bd. 71 - 1958 - S. 264; Thomas/Putzo, ZPO 2, Aufl. § 98 Anm. 1 b;… Göppinger, Die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, 1958, S. 166/67).
  • RG, 05.01.1912 - VII 266/11

    Anfechtung eines Prozessvergleichs; Zuständiges Gericht

    Auszug aus BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für den gerichtlichen, sondern auch für den außergerichtlichen Vergleich (RGZ 78, 286, 288; BGHZ 39, 60, 69) [BGH 31.01.1963 - III ZR 117/62] .
  • OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17

    Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben

    Die Parteien können nicht das Gericht zum Erlass davon abweichender Kostenentscheidungen verpflichten (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.1969 - X ZR 40/65, MDR 1970, 46, zitiert nach juris, Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 29.06.2021 - 10 W 27/21

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Aufhebung von Kosten …

    Rn. 13 a) Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 14.07.1969 - X ZR 40/65; OLG München, Beschluss vom 04.04.1983 - 8 U 2507/82; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.3.1993 - 1 U 35/91;… a.A. Schulz in: MüKo ZPO, 6. Aufl. 2020, § 98 Rn. 35;… Herget in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 98 ZPO Rn. 6), wonach ein feststellender Kostenbeschluss unzulässig ist und ein darauf gerichteter Antrag grundsätzlich zurückzuweisen ist.
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 209/05

    Kostenentscheidung nach teilweiser außergerichtlicher Einigung

    Insoweit gilt die gesetzliche Vermutung der Kostenaufhebung gemäß § 98 Satz 2 ZPO, deren Anwendung auch bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch einen außergerichtlichen Vergleich in Betracht kommt (BGHZ 39, 60, 69; BGH Beschluss vom 6. Oktober 1964 - Ia ZR 74/63 - NJW 1965, 103; BGH Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65 - MDR 1970, 46; BGH Urteil vom 25. Mai 1988 - VIII ZR 148/87 - WM 1988, 1460, 1462).
  • BGH, 22.10.2019 - II ZR 136/19

    Regelung der Kostentragungspflicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - II ZR 14/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299 zum außergerichtlichen Vergleich;… Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046 zum gerichtlichen Vergleich).
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    In diesem Zusammenhang sind zwar auch die näheren Umstände und Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärung geführt haben, mitzuberücksichtigen (BGH, Beschluss vom 14.07.1969, Az.: X ZR 40/65, u.a. in: MDR 1970, Seite 46; BGH, NJW 1965, Seite 103; OLG Celle, Beschluss vom 17.03.2003, Az.: 6 W 23/03, u.a. in: OLG-Report 2003, Seiten 239 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.04.1995, Az.: 1 W 2/95, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 1212 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.1995, Az.: 8 W 4/95, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1843 f.; OLG München, OLGZ 1990, Seite 350; OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.1988, Az.: 2 W 88/88, u.a. in: OLGZ 1989, Seiten 100 ff.; OLG Zweibrücken, OLGZ 1983, Seite 80; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, Seite 148; AG Brandenburg an der Havel, Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 31 C 133/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 396 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO-Kommentar 76. Aufl. 2018, § 91a ZPO, Rn. 112), so dass die hier jetzt insofern nach den übereinstimmenden Erledigungserklärungen allein noch zu treffende Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO auch unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes erfolgt, aber doch zugleich auch nur noch nach billigem Ermessen.
  • BGH, 26.06.2003 - III ZB 57/02

    Kostenentscheidung bei Vergleich

    Für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist daneben kein Raum (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65 - LM Nr. 30 zu § 91a ZPO).
  • BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16

    Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich: …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem - auch außergerichtlichen - Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299;… Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046).
  • OLG Brandenburg, 05.08.2013 - 11 W 37/13

    Kostenentscheidung: Abschluss eines Prozessvergleichs bei dem Gericht …

    Rn. 5 1. Gemäß der seit langem nahezu einhelligen Auffassung in Judikatur und Schrifttum, die der Senat teilt, haben die Parteien - entgegen der Meinung der Beklagten (GA I 110, 111) - ein anderes nach dem Verständnis von § 98 Satz 1 ZPO nicht erst dann vereinbart, wenn sie selbst eine materiell hiervon abweichende positive Einigung über die Kostenfrage erzielen; sie können ihren Vergleich vielmehr mittels einer so genannten negativen Kostenregelung in dem protokollierten Text oder auch konkludent auf die Hauptsache beschränken, die dadurch erledigt und woraus ersichtlich wird, dass es nach ihrem Willen noch einer gerichtlichen Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO bedarf, um den Streit über die Verfahrenskosten zu beenden (vgl. BGH, Beschl. v. 06.10.1964 - Ia ZR 74/63, NJW 1965, 103 = MDR 1965, 25; Beschl. v. 14.07.1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298 = MDR 1970, 46;… Beschl. v. 15.03.2006 - XII ZR 209/05, Rdn. 3 f., NJW-RR 2006, 1000 = MDR 2006, 1125;… Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rdn. 1, NJW 2007, 835 = WM 2007, 1076;… BeckOK-ZPO/Jaspersen/Wache, Edition 9, § 98 Rdn. 3 f.;… Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 98 Rdn. 3;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 98 Rdn. 3; jeweils m.w.N.).

    6 2. Nach der gefestigten höchstrichterlichen Judikatur, der sich der Senat angeschlossen hat, ist in Fällen der vorliegenden Art gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO - unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen - über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden; als maßgeblich erweist sich dabei keineswegs das vergleichsweise Nachgeben beider Prozessparteien im Rahmen der Einigung, sondern - ähnlich wie bei Kostenentscheidungen nach übereinstimmender (ausdrücklicher) Erledigungserklärung der Hauptsache - die Frage, wer ohne den Vergleichsabschluss die Kosten des Rechtsstreits - unter besonderer Berücksichtigung von dessen voraussichtlichem Ausgang - zu tragen gehabt hätte, wobei unter Billigkeitsgesichtspunkten allerdings auch eine Rolle spielen kann, welche Kostenverteilung die Parteien selbst (speziell in dem erzielten Vergleich) als angemessen und daher anzustreben angesehen haben (vgl. dazu insb. BGH, Beschl. v. 14.07.1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298 = MDR 1970, 46;… Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05, Rdn. 17, NJW 2007, 835 = WM 2007, 1076;… ferner Musielak/Lackmann, ZPO, 10. Aufl., § 98 Rdn. 3;… Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 98 Rdn. 3).

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 18/84

    Überwachung des Kraftfahrers durch den Geschäftsherrn

    § 98 ZPO ist auf außergerichtliche Vergleiche grundsätzlich entsprechend anwendbar (BGHZ 39, 60, 69 [BGH 31.01.1963 - III ZR 117/62]; BGH, Beschluß vom 6. Oktober 1964 - Ia ZR 74/63 - NJW 1965, 103; BGH Beschluß vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65 - LM § 91 a ZPO Nr. 30).
  • OLG München, 16.02.1998 - 11 W 751/98
    Vielmehr haben die Parteien über die Erledigungserklärungen hinaus vereinbarungsgemäß auf Kostenanträge verzichtet mit der Folge, daß über die Kostenfrage nicht mehr zu entscheiden war (vgl. BGH NJW 1969, 1814;… Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., Rdnr. 20 zu § 91a und Zöller/Vollkommer, ZPO, 20. Aufl. Rdnr. 22 zu § 91a).
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 235/86
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