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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.02.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,31
BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1969 - VII C 18.69 (https://dejure.org/1969,31)
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Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 3 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Anordnung zur Beibringung eines MPU-Fahreignungsgutachtens ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt?

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eignung - Fahrerlaubnis - Untersuchungsstelle - Anfechtbarkeit - Sachverhalt

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 248
  • NJW 1970, 1989
  • MDR 1970, 532
  • DÖV 1970, 570
 
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Wird zitiert von ... (128)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
    Der auf Grund bestimmter Bedenken bestehende Verdacht auf Ungeeignetheit kann sich dadurch bei der Verwaltungsbehörde zu der Gewißheit verdichten, daß der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daß ihm deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist (BVerwGE 11, 274 ).

    Darauf hat der Senat bereits in BVerwGE 11, 274 (275) hingewiesen.

  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
    Deshalb ist bei der Auslegung und Anwendung dieses Begriffes das Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers von wesentlicher Bedeutung (BVerwGE 3, 258 [262]).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …

    Rn. 17 b) Nach ständiger Rechtsprechung ist eine solche von der Fahrerlaubnisbehörde an den Betroffenen gerichtete Aufforderung, ein Fahreignungsgutachten beizubringen, nicht selbstständig rechtlich anfechtbar; sie ist kein Verwaltungsakt, sondern nur eine der eigentlichen Entscheidung vorausgehende und diese vorbereitende Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung (so zur Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 StVZO a.F. BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - 7 C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ; ebenso zu § 15b StVZO a.F.: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 1994 - 11 B 157.93 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 23 S. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - VRS 103, 224 ; OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 19 B 1757/00 - NJW 2001, 3427 ;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 11 FeV Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung …

    Rn. 12 Kann auf die Befolgung einer Verfahrenshandlung mittels einer Disziplinarmaßnahmen hingewirkt werden, kommt dies den Wirkungen einer "Vollstreckbarkeit" so nahe, dass eine unterschiedliche Behandlung im Rahmen der isolierten gerichtlichen Überprüfbarkeit nicht gerechtfertigt ist (ebenso VG Frankfurt…, Beschluss vom 13. August 2019 - 9 L 2471/19.F -, juris Rn. 21; vgl. auch bereits BVerwG, Urteil vom 28. November 1969 - 7 C 18.69 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Es ist deshalb nie in Zweifel gezogen worden, daß etwa für Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit belastenden Verwaltungsakten - z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. Urteil vom 28. November 1969 - BVerwG VII C 18.69 - BVerwGE 34, 248 ) - Gebühren erhoben werden dürfen, obwohl dem Gebührenschuldner ersichtlich durch die Verwaltungstätigkeit in diesen Fällen kein Vorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,985
BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1970 - VIII C 29.69 (https://dejure.org/1970,985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Klagerücknahme des nicht von einem Rechtsanwalt vertretenen Revisionsklägers - Sinn und Zweck des § 67 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 1205
  • MDR 1970, 532
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 150.60
    Auszug aus BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69
    Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Kläger kann als Revisionsbeklagter die Klage ohne Rechtsanwalt zurücknehmen (Ergänzung zu BVerwG VIII C 150.60).

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 150.60 - (Buchholz BVerwG 310, § 67 VwGO Nr. 7 = MDR 1961, 789 = NJW 1961, 1641) unter Hinweis auf § 67 Abs. 1 VwGO entschieden, daß der von einem Rechtsanwalt vertretene Revisionskläger nicht in der Lage ist, persönlich seine Klage zurückzunehmen.

  • BVerwG, 20.10.1965 - VIII C 72.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1970 - VIII C 29.69
    Hier gelten dieselben Erwägungen, auf Grund derer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. den Beschluß vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 72.64 -, DÖV 1965 S. 429, mit weiteren Hinweisen) § 67 Abs. 1 VwGO nicht auf den Revisionsbeklagten anzuwenden ist, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2019 - 4 K 197/17

    Bedeutung des Zustimmungserfordernisses aus § 19 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 des Gesetzes …

    Denn wer einen Antrag selbst eingelegt hat, kann diesen als actus contrarius auch selbst wieder zurücknehmen (vgl. für das Revisionsverfahren BVerwG, Beschl. v. 12.02.1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, S. 1205).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.1999 - A 14 S 1655/98

    Asylverfahren: rechtliches Gehör - Einführung von Erkenntnisquellen - Übersendung …

    Rn. 3 Soweit mit der "Verzichtserklärung" eine Klagrücknahme bzw. eine Rücknahme des Berufungszulassungsantrags bezweckt war, ist sie schon deshalb rechtlich unbeachtlich, weil nach der Rechtsprechung (…BVerwG, Urt. v. 10.5.1961 - VIII C 150.60 -, NJW 1961, 1641; Beschl. v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, 1205) ein - wie hier zur Stellung des Berufungszulassungsantrags - dem Vertretungszwang unterliegender, anwaltlich vertretener Kläger ohne Mitwirkung des beauftragten Rechtsanwalts weder ein Rechtsmittel noch eine Klage zurücknehmen kann.
  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 5 A 360/13

    Klagerücknahme durch einen erstinstanzlich erfolgreichen Berufungsbeklagten im …

    Sie bleiben insoweit Herren des Verfahrens (Schmidt in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 67 Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 12. Februar 1970 - VIII C 29.69 -, NJW 1970, 1205;… a. A. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 67 Rn. 31).
  • BFH, 16.06.1978 - VI R 3/78

    Revisionsverfahren - Prozeßbevollmächtigter - Rücknahme der Klage

    Die Heranziehung eines Prozeßbevollmächtigten nur zum Zwecke der Klagerücknahme würde sich auch in diesem Falle als für die Prozeßpartei unbillige Förmelei erweisen (vgl. auch BVerwG-Beschluß vom 12. Februar 1970 VIII C 29.69, Neue Juristische Wochenschrift 1970 S. 1205).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 17.40014

    Einstellung eines gerichtlichen Verfahrens wegen Klagerücknahme

    Die Klagerücknahme kann abweichend vom Vertretungserfordernis des § 67 VwGO als actus contrarius auch von der anwaltschaftlich nicht vertretenen Klägerin erklärt werden (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 - NJW 1970, 1205).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 17.40015

    Einstellung des Verfahrens wegen Klagerücknahme

    Die Klagerücknahme kann abweichend vom Vertretungserfordernis des § 67 VwGO als actus contrarius auch von der anwaltschaftlich nicht vertretenen Klägerin erklärt werden (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.1970 - VIII C 29.69 - NJW 1970, 1205).
  • BVerwG, 02.07.1971 - VIII C 13.69
    Diese Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Revisionsbeklagten nicht anwendbar, wenn die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären (Beschluß vom 20. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 72.64 - [DÖV 1966, 429]; Beschluß vom 12. Februar 1970 - BVerwG VIII C 29.69 - [Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 31 = MDR 1970, 532 = NJW 1970, 1205]).
  • BVerwG, 02.03.1971 - VIII C 9.70

    Rechtsmittel

    Als Revisionsbeklagter konnte er ungeachtet des § 67 Abs. 1 VwGO (Anwaltszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht) ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts die Klage wirksam durch seine nichtanwaltschaftliche Prozeßbevollmächtigte zurücknehmen lassen, die auch die Klage für ihn erhoben hatte (vgl. auch Beschluß vom 12. Februar 1970 - BVerwG VIII C 29.69 - [MDR 1970, 532 = NJW 1970, 1205]).
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