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| BVerwG, 11.11.1970 - III B 66.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Zuerkennung und Rückforderung der Ausgleichsleistung nach deren Weiterleitung an den nicht als Empfänger in das Ausgleichsverhältnis einbezogenen Ehegatten - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.03.1968 - VRS VI/11/67
- BVerwG, 11.11.1970 - III B 66.68
- BVerwG, 04.12.1970 - III B 66.68
Papierfundstellen
- MDR 1971, 162
- WM 1971, 118
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.1967 - III C 30.66
Vertrauensschutz bei Rückgewähr zu Unrecht empfangener Ausgleichsleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - III B 66.68
Das von der Beschwerde angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 13. April 1967 - BVerwG III C 30.66 - (ZLA 1967, 214) betraf einen Sachverhalt, der dem in dem vorliegenden Streitfall vom Verwaltungsgericht festgestellten Sachverhalt nicht entspricht. - BVerwG, 18.03.1964 - IV C 140.63
Bestehen eines uneingeschränkten Anspruches auf Rückforderung nach allgemeinem …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1970 - III B 66.68
Die Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts gestatten es nicht, im Rahmen des Lastenausgleichsrechts Personen in Anspruch zu nehmen, die - wie hier der Ehemann der Beigeladenen - nicht "Empfänger" von Ausgleichsleistungen geworden sind (vgl. auch Urteil vom 18. März 1964 - BVerwG IV C 140.63 - [Buchholz 427.3 § 350 a LAG Nr. 12]).
- BGH, 08.02.1971 - II ZR 93/70
Gerichtsstandsvereinbarung - Fehlende Verbürgung der Gegenseite - Kein …
Auch für den Konnossementsvertrag ist von dem In BGHZ 49, 124 aufgestellten Grundsatz auszugehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1970 - II ZR 39/70 - MDR 1971, 162).
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