Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1972 - 2 ARs 286/72 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der zwangsweisen Vorführung eines in der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung ausgebliebenen Angeklagten - Ersuchen um Entgegennahme eines Antrags auf Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung - Ausübung des Rechts im freien Belieben des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 25, 42
- NJW 1973, 204
- MDR 1973, 148
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags …
Auszug aus BGH, 02.11.1972 - 2 ARs 286/72
Diese Meinung verkennt, daß das Verfahren nach § 233 StPO von einem Antrag, also der Ausübung eines Rechts des Angeklagten abhängt, die im freien Belieben des Angeklagten steht (vgl. BGHSt 12, 367).
- OLG Hamm, 15.09.1983 - 2 Ws 299/83 Zur Begründung dieser Auffassung stützt sich das Amtsgericht Essen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 25/42 f. Zusätzlich weist das Amtsgericht Essen darauf hin, daß wegen personaler Unterbesetzung des Gerichts für die Erledigung von Aufgaben, die in der Strafprozeßordnung nicht vorgesehen seien, kein Raum sei.
Es wird allgemein für zulässig erachtet, daß ein Gericht um die Vernehmung eines Angeklagten für den Fall ersucht, daß er die Befreiung von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung beantragt (…vgl. Löwe-Rosenberg, StPO, § 233, Rdz. 25; BGH NJW 73/204 f = BGHSt 25/42 f).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.10.1972 - 23 W 450/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 202
- MDR 1973, 148
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.12.1989 - 23 W 515/89
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Diese löst nach der ständigen Rechtsprechung des Senats keine Beweisgebühr aus (OLG Hamm, MDR 1973, 148; JurBüro 1974, 478; ebenso OLG Bamberg, JurBüro 1984, 706 u.a.). - OLG Karlsruhe, 18.06.1979 - 11 W 40/79
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr
Die überwiegende Rechtsauffassung (vgl. Bamberg, Büro 1975, 621, Koblenz, NJW 1975, 934, Nürnberg, Büro 1976, 1205; Hamm, NJW 1973, 202, Hartmann, KostG , 19. Aufl. Anm. 4 B zu § 31 BRAGO u. Gerold/Schmidt, BRAGO , 6. Aufl., § 31 Anm. 110 m.w. Nachweisen), der sich der Senat anschließt, läßt daher für eine vorsorgliche Ladung von Zeugen nach § 273 ZPO , wenn es zu ihrer Vernehmung nicht kommt, keine Beweisgebühr entstehen, selbst dann nicht, wenn - wie hier - das Beweisthema mitgeteilt und der Auslagenvorschuß eingefordert worden ist.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.10.1972 - 8 W 183/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 202
- MDR 1973, 148
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