Rechtsprechung
| OLG München, 04.07.1973 - 11 W 1248/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 2070
- MDR 1973, 943
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.03.2025 - VII ZB 30/24
Voraussetzungen der Kostenerstattung bei einer Vorpfändung
Soweit eine Vorpfändung demgegenüber unabhängig von einer weiteren Zwangsvollstreckung nur als eine möglicherweise besonders wirksame Art der Zahlungsaufforderung eingesetzt wird, entspricht dies nicht ihrem Sinn und Zweck, sodass eine Kostenerstattung unter diesem Aspekt nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, Beschluss vom 4. Juli 1973 - 11 W 1248/73, NJW 1973, 2070, 2071; LAG Köln, Beschluss vom 12. Januar 1993 - 14 Ta 228/92, MDR 1993, 915). - LAG Köln, 12.01.1993 - 14 Ta 228/92
Erstattung von Kosten notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Vorpfändung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 27.11.1998 - 11 W 2957/98
Festsetzung der bei Vollstreckung eines nicht rechtskräftigen Urteils …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 09.12.1986 - 1 W 2944/86 ... Das OLG München (NJW 1973, 2070) nimmt dem in etwa entsprechend an, die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung hänge davon ab, ob der Gläubiger begründeten Anlaß zur Besorgnis gehabt habe, er werde ohne Vorpfändung seine Forderung nicht realisieren konnen (.. vgl. [u. a.] AG Biberach, DGVZ 1963, 61).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 27.06.1973 - 2 U 28/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 943
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 24.06.1983 - 6 U 24/83
Streitwert im Fall der einseitigen Erledigungserklärung; Zum Streitwert nach …
Die in der Literatur nahezu einhellig, aber auch in der Rechtsprechung vielfach vertretene letzte Ansicht geht schließlich davon aus, daß der Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung unverändert bleibt (OLG Bamberg MDR 1973, 943 [OLG Bamberg 27.06.1973 - 2 U 28/73]; OLG Koblenz MDR 1977, 496 [OLG Koblenz 12.01.1977 - 12 W 817/76]; OLG München AnwBl 1977, 167; Baumbach/Hartmann, Anh. § 3 Erledigungserklärung e) einseitige Teilerledigung; Zöller/Schneider, § 3 Anm. V einseitige Erledigungserklärung; Rosenberg/Schwab, § 88 VI 2, S. 488; E. Schneider MDR 1977, 181 f und Streitwertkommentar, 5. Aufl., 1980, Erledigung der Hauptsache, S. 226 ff; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 13. Aufl., 1979, Erledigung der Hauptsache 2.3, S. 520 ff; Hartmann, Kostengesetze, 20. Aufl., GKG Anh. nach § 12 Erledigungserklärung).Nach seiner Ansicht beschränkt sich der Streit der Parteien bei einseitiger Erledigungserklärung nicht auf die Kosten, vielmehr bleibt der ursprüngliche Klageanspruch insoweit Streitgegenstand, als der Beklagte volle Klagabweisung beantragt hat (OLG Bamberg MDR 1973, 943 [OLG Bamberg 27.06.1973 - 2 U 28/73]).
- OLG Hamm, 22.12.1975 - 20 W 6/75 Bei einseitiger Erledigungserklärung entspricht der Streitwert dem der Klage, da das ursprüngliche Klagebegehren und nicht der Antrag auf Erledigungsfeststellung die Hauptsache bildet (ebenso OLG Bamberg MDR 73, 943).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.05.1973 - 3 W 23/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 943
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