Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1977 - III C 55.76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung - Mietwohngrundstücke - Ausreisebestimmungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 04.06.1976 - 4 K 107/75
- BVerwG, 10.02.1977 - III C 55.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 52, 56
- MDR 1977, 695
Wird zitiert von ... (21)
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90
Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften; dies gilt vor allem dann, wenn es sich - wie hier - um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei jedem Beamten - zumal bei einem Beamten des höheren Dienstes mit juristischer Vorbildung - vorausgesetzt werden können oder die sich der Beamte unschwer beschaffen kann (BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70]; 52, 70 [BVerwG 10.02.1977 - III C 55/76]; 65, 197 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]m.w.N.; Urteile vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - sowie vom 23. November 1988 - BVerwG 6 C 68.86 - ). - BVerwG, 10.11.1977 - 3 C 35.77 Dies wäre nur anzunehmen gewesen, wenn Gesetzgebungsorgane, Verwaltungsbehörden, Gerichte oder sonstige im öffentlichen Bereich tätige Stellen im Schadensgebiet die rechtlichen Möglichkeiten der Kläger, über ihr Eigentum an dem dort befindlichen Grundstück zu verfügen, in einem Maße beschränkt hätten, daß eine rechtliche Lage eingetreten wäre, die sich wirtschaftlich wie eine Enteignung auswirkt (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75 [IFLA 1977, 79], BVerwG III C 53.75 [ZLA 1977, 114] und BVerwG III C 55.76 [ZLA 1977, 117 = MDR 1977, 695]).
Hat der Eigentümer, aus welchen Gründen auch immer, es unterlassen, selbst einen Verwalter zu beauftragen, so wird in den Fällen, in denen obrigkeitlich eine Privatperson, ein VEB oder eine staatliche Stelle mit der Verwaltung beauftragt worden ist, davon auszugehen sein, daß diese als staatliche oder staatlich beauftragte Verwalter tätig geworden sind und daß damit die Rechtsfolge aus dem Tatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 3 BFG nicht eingreift (vgl. hierzu Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 55.76 - [a.a.O.], vom 21. April 1977 - BVerwG III C 66.75 - und vom 27. Oktober 1977 - BVerwG III C 79.76 -).
- BVerwG, 04.02.1986 - 3 CB 31.85
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schaden am Betriebsvermögen - …
Erforderlich ist jedoch auch bei einem Wegnahmetatbestand i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative BFG, daß eine derartige Maßnahme mit den nach der Besetzung des Schadensgebietes des BFG entstandenen politischen Verhältnissen in ursächlichem Zusammemhang steht, wie sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG ergibt (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - <BVerwGE 52, 56> und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 34.77 - ; vgl. auch Urteil vom 8. November 1984 - BVerwG 3 C 34.83 -).Wenn das Verwaltungsgericht diesem Umstand gleichwohl rechtlich keine Bedeutung beigemessen hat, so beruht dies nicht auf einer Abweichung von dem mit der Beschwerde bezeichneten Urteil des Senats vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - (…a.a.O.).
- BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 66.75
Wegnahmeschaden an Grundvermögen in der DDR - Beauftragung eines Volkseigenen …
Dies hat der Senat für den ähnlich liegenden Fall eines verfolgungsbedingten (fiktiven) Vertreibungsschadens aufgrund legislativer Maßnahmen bereits ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG III C 72.75 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 36 = ZLA 1977, 60]) und in seinen Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75, III C 53.75 und III C 55.76 - auch für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für möglich erachtet.Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Annahme gerechtfertigt sein könnte, hat der Senat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75, III C 53.75 und III C 55.76 - dargelegt.
- BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78
Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem …
Angesichts des Umstandes, daß hinsichtlich der Rechte der Klägerin an dem Grundstück und an den streitigen Guthaben die von ihr bevollmächtigte Verwalterin und der - auf ihre Veranlassung bestellte - Nachlaßpfleger tätig geworden sein könnten, ist bislang nicht auszuschließen, daß diese Personen - im zivilrechtlichen Sinne befugt oder unbefugt - Maßnahmen im Hinblick auf Bauarbeiten an dem Grundstück und deren Bezahlung getroffen haben, die deshalb keine "Wegnahme" sein könnten, weil als solche grundsätzlich nur der einseitige Zugriff einer mit Zwangsbefugnissen ausgestatteten Stelle in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung vgl. statt vieler: Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6 = IFLA 1976, 142]; Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56 [60] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17 = MDR 1977, 695 = ROW 1977, 279]).Der Senat hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - (…a.a.O.) fortgesetzt hinsichtlich Baumaßnahmen gegen den Willen des Eigentümers; es ist dort (BVerwGE 52, 56 [64 Mitte]) ausgesprochen, eine Wegnahme liege auch nicht darin, daß die Maßnahme zu Lasten des Eigentümers durchgeführt worden sei - immer unter der Voraussetzung, daß die Maßnahme nicht die Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse bezweckt oder tatsächlich bewirkt hat (§ 3 Abs. 3 Satz 2 BFG).
- BVerwG, 26.01.1978 - 3 C 29.77
Feststellung eines Wegnahmeschadens
Solche gesetzlichen Maßnahmen müssen sich dann jedoch als eine politisch bedingte Wegnahmehandlung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 und 4 BFG erweisen (vgl. Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56]).Im praktischen Ergebnis bedeutet diese letztere Unterscheidung, daß es bei einer im übrigen gegebenen tatsächlichen Unmöglichkeit der Verfügung in den Fällen der Grundstücksverwaltung durch einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (vgl. Urteile des Senats vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - [BVerwGE 52, 56 = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17], vom 21. April 1977 - BVerwG 3 C 66.75 - und vom 21. Juli 1977 - BVerwG 3 C 69.76 -) oder eine Privatperson (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1977 - BVerwG 3 C 79.76 -) entscheidend darauf ankommt, wer den VEB oder die Privatperson mit der Verwaltung beauftragt hat.
- BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 62.86
Behörde - Klaglosstellung - Verfahrenskosten - Freistellung - Wohngrundstück - …
Ausnahmsweise könne auch eine zum Zweck der Instandsetzung oder zum Umbau des Grundstücks gegen den Willen des Verfügungsberechtigten veranlaßte dingliche Belastung des Grundstücks eine Wegnahme darstellen, wenn sie so hoch sei, daß bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine sinnvolle Nutzung insofern nicht mehr möglich ist, als die erzielbaren Grundstückserträge die erforderlichen Zins- und Tilgungsbeträge nicht mehr decken (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - ). - BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
Feststellung eines Wegnahmeschadens nach dem Beweissicherungsgesetz und …
Der erkennende Senat hat dazu in zwei vergleichbar gelagerten Parallelverfahren gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung Stellung genommen (Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 53.75 und BVerwG III C 55.76 -). - BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR - …
Daß im Veräußerungsfall der Kauferlös auf ein Sperrkonto hätte eingezahlt werden müssen und die Klägerin darüber nur beschränkt hätte verfügen können, begründe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17) keinen Wegnahme schaden. - BVerwG, 15.09.1988 - 3 C 63.86
Verpflichtung zur Neubescheidung bei Zweifel über die Rechtswidrigkeit der …
Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76 und BVerwG 3 C 53.75 - (Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 17 und 18) aufgestellten Rechtsgrundsätzen - dingliche Grundstücksbelastungen, die gegen den Willen des Eigentümers im Zusammenhang mit staatlichen Aufbaumaßnahmen durchgeführt werden und den Grundstückswert (Einheitswert) erheblich überschreiten, als Wegnahme im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BFG anzusehen sind. - BVerwG, 24.01.1980 - 3 CB 3.79
Wegnahme von Vermögenswerte - Eintritt des Ereignisses
- VG Würzburg, 08.04.2009 - W 6 K 08.671
Namensänderung; Anfechtungsklage; Familienname; nichteheliches Kind; wichtiger …
- BVerwG, 17.12.1987 - 3 CB 63.86
Beschränkung der Vollmacht eines eingesetzten Verwalters auf Maßnahmen zum …
- BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 34.77
Anspruch auf Kriegslastenausgleich
- BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 75.81
Voraussetzung des vollständigen Verlusts des betreffenden Wirtschaftsgutes - …
- BVerwG, 08.06.1978 - 3 C 27.77
Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Begriff der dem förmlichen Entzug des …
- BVerwG, 01.11.1977 - 3 B 17.77
Voraussetzungen für die Wegnahme eines im Schadensgebiet des …
- BVerwG, 26.05.1977 - 3 C 18.76
Städtische Verwaltung auf Grund privater Beauftragung vom Rat der Stadt - …
- BVerwG, 02.07.1981 - 6 CB 4.81
Rückforderung von Kosten einer im Berufssoldatenverhältnis gewährten …
- BVerwG, 09.07.1980 - 3 B 40.79
Tatsächliche Unmöglichkeit der Verfügung über Wirtschaftsgut - Begriffs der …
- BVerwG, 14.12.1978 - 3 B 74.77
Nichtzulassung einer Revision
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