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| KG, 14.10.1977 - 11 AR 78/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 232
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.09.2020 - VI ZB 10/20
Wer nicht am Rechtsstreit beteiligt ist, kann keinen Ablehnungsantrag stellen!
Rn. 18 (a) Bekannt ist der Partei nur derjenige Befangenheitsgrund, den sie positiv kennt; fahrlässige Unkenntnis genügt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts nicht (…vgl. OLG München, NJW 2014, 3042, juris Rn. 22; BayObLG, MDR 1978, 232, juris Rn. 27;… Stackmann in MünchKommZPO, 6. Aufl., § 43 Rn. 3;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 43 Rn. 3;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Auflage, § 43 Rn. 2;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Auflage, § 43 Rn. 5; Vossler, MDR 2007, 992;… aA OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 484, juris Rn. 18). - BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 359/00
Nichtigkeitsklage - Geschäftsverteilung
3 Z 98/77">3 Z 98/77 - MDR 1978, 232 zu Handelsrichtern; BVerwG 26. Mai 1961 - VII C 7/61 - BVerwGE 12, 261 zu Schöffen). - BayObLG, 18.07.2019 - 1 VA 40/19
Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
3 Z 98/77">3 Z 98/77, MDR 1978, 232/233; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 VAs 13/06, NStZ-RR 2006, 208) - ein Recht auf Einsicht zustehe, verlangt er Kopien oder ein elektronisches Dokument. - OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
Richterablehnung - Befangenheitkommunalpolitische Tätigkeit - Kontakte zu …
- BPatG, 12.03.2001 - 30 W (pat) 83/00 Eine vorherige Mitteilung dieser Besetzung ist nicht veranlasst, da sie dem Antragsteller, durch Übersendung der entsprechenden Seiten des Geschäftsverteilungsplanes auch konkret bekannt ist (die Entscheidung MDR 1978, 232, auf die sich der Antragsteller bezieht, betrifft iü den Sonderfall, dass bei der Entscheidung mitwirkende Handelsrichter nicht benannt und daher die (bei einer Klage eines Aktionäres gegen eine AG) nicht völlig unwahrscheinliche Befangenheit eines der Richter aufgrund seiner beruflichen Stellung dem Antragsteller verborgen bleiben kann).
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