Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften - Öffentliche Vorführung pornografischer Filme gegen überwiegend hierfür verlangtes Entgelt - Berechnung von Entgelten für eine Filmvorführung und anderer Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 768
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78
Gegen die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundgesetz bestehen keine durchgreifenden Bedenken; insbesondere genügt sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen (BVerfG MDR 1978, 117; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933).Nach den Feststellungen handelte es sich hier um ein untrennbar kombiniertes Leistungsangebot, bei dein eine Aufschlüsselung der geforderten Vergütung in selbständige Teilpreise, die als solche "ganz" auf eine entsprechende Teilleistung entfielen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), nicht möglich war (BVerfG NJW 1978, 933, 934/935).
Daß auch beim Fehlen einer nicht nur nominellen, sondern echten, am Wert der gebotenen Leistungen orientierten internen Entgeltkalkulation auf das für derartige Leistungen angemessene und übliche Entgelt abgestellt werden kann, ist nicht zu bezweifeln (vgl. BVerfG NJW 1978, 933, 934).
Immerhin handelt es sich bei der Anwendung des § 184 Abs. 1 Nr. 7 StGB auf Fälle der vorliegenden Art um schwierige Abgrenzungsfragen, die - wie auch die Entscheidung BVerfG NJW 1978, 933 ausweist - von zahlreichen Gerichten verschieden beantwortet worden sind und deren endgültige Klärung im Sinne einer einfachen, umfassenden und für jedermann überschaubaren Lösung nur vom Gesetzgeber erwartet werden kann.
- BVerfG, 12.08.1977 - 1 BvR 237/76
Strafbarkeit der Vorführung pornographischer Filme gegen Entgelt ohne …
Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78
Gegen die Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundgesetz bestehen keine durchgreifenden Bedenken; insbesondere genügt sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen (BVerfG MDR 1978, 117; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - NJW 1978, 933). - BGH, 15.02.1977 - 5 StR 598/76
Strafbarkeit wegen Verbreitung pornografischer Schriften durch Vorführung eines …
Auszug aus BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78
Nach den Feststellungen handelte es sich hier um ein untrennbar kombiniertes Leistungsangebot, bei dein eine Aufschlüsselung der geforderten Vergütung in selbständige Teilpreise, die als solche "ganz" auf eine entsprechende Teilleistung entfielen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), nicht möglich war (BVerfG NJW 1978, 933, 934/935).
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79
Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films - …
Für die Frage des Überwiegens der einen oder anderen Leistung kommt es in erster Linie auf einen Vergleich der dem Kinokunden einerseits im Filmbereich und andererseits auf gastronomischem Gebiet konkret angebotenen Leistungen an (BGH MDR 1978, 768, 769; vgl. auch BVerfGE 47, 109, 122). - BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an …
Eine Fallgestaltung dieser Art lag dem Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1978 (1 StR 109/78 = MDR 1978, 768) zugrunde, in dem bereits ausgesprochen ist, daß für die Frage des Wertes der gebotenen Leistungen auf das für derartige Leistungen angemessene und übliche Entgelt abgestellt werden kann (…vgl. auch BVerfG a.a.O.).Gegebenenfalls wird die Frage des Verbotsirrtums zu prüfen sein, da es sich bei der Anwendung des § 184 Abs. 1 Nr. 7 und 8 StGB auf Fälle der vorliegenden Art um Abgrenzungsfragen handelt, die von zahlreichen Gerichten verschieden beantwortet worden sind und deren Klärung, soweit nicht ein Eingreifen des Gesetzgebers erwartet werden kann, nur schrittweise von der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Sinne einer einfachen, umfassenden und für jeden überschaubaren Lösung zu finden ist (vgl. BGH MDR 1978, 768, 769).
- OLG Stuttgart, 27.02.1981 - 1 Ss (12) 968/80
Strafbarkeit eines Barbetreibers wegen der öffentlichen Vorführung und …
Maßgebend ist dabei nicht, was als Entgelt für Haupt- und Nebenleistung deklariert wird, sondern was vergleichsweise üblich und daher angemessen ist, da sonst die Strafbarkeit zur Disposition des Kino Unternehmers stünde (BVerfGE 47, 109; BGH MDR 1978, 768).Eine Feinabstimmung oder eine Betriebskostenrechnung ist nicht erforderlich (vgl. BGH MDR 1978, 768).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.02.1978 - 20 W 80/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 768
- VersR 1978, 673
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 09.03.1978 - 8 W 50/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 768
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