Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage im Grundstückskaufvertrag; Vertrag zu Gunsten Dritter; Schuldübernahme; Bereicherungsansprüche bei Wiederaufhebung des vermittelten Vertrages; Nachträglicher Wegfall des Provisionsanspruchs; Risiko der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 21.04.1981 - 1 O 445/80
- OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1017
- VersR 1983, 465
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1976 - IV ZR 36/75
Begründung eines Anspruchs auf Maklerprovision; Eine bauordnungsrechtliche …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (…BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14).Ein Fall der rechtlicher Undurchführbarkeit des Vertrags, in dem ausnahmsweise etwas anderes gelten kann (vgl. BGH WM 1976, 1132), liegt hier schon deswegen nicht vor, weil die Kläger keine Gründe dafür vorgetragen haben, daß der Eigentumsübergang an dem Grundstück durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch nicht möglich gewesen wäre.
- BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73
Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14). - BGH, 10.11.1976 - IV ZR 129/75
Provisionsanspruch des Maklers bei erforderlicher und nicht erforderlicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Vielmehr ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Maklerrechts, wie sie von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt und anerkannt worden sind, daß der Lohnanspruch des Maklers grundsätzlich sowohl von einer vertraglichen Wiederaufhebung des abgeschlossenen Geschäfts (BGH Betrieb 1976, 2252) wie auch von der Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts oder der Erklärung der Wandelung oder Minderung unberührt bleibt (BGH NJW 1974, 694, BGH WM 1977, 21, vgl. auch Staudinger-Kaduk a.a.O., Rz. 14). - OLG Hamburg, 12.12.1974 - 3 U 93/74
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Diese Klausel, die gebräuchlich und verkehrsüblich ist, hat im allgemeinen gerade den Sinn, den Lohnanspruch des Maklers nur vom Abschluß des vermittelten Vertrags abhängig, von allem weiteren aber unabhängig zu machen (vgl. OLG Hamburg MDR 1975, 663 [OLG Hamburg 12.12.1974 - 3 U 93/74]). - BGH, 22.12.1976 - IV ZR 52/76
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision - Voraussetzungen des Anspruchs …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.06.1982 - 5 U 103/81
Mithin ist durch die Vereinbarung in § 12 des Kaufvertrages ein rechtlich selbständiger Schuldgrund geschaffen worden (BGH NJW 1977, 582).
- OLG Hamburg, 23.08.1984 - 6 U 46/84
Anspruch auf Rückzahlung einer Maklercourtage ; Bereicherungsansprüche bei …
Die gleichzeitige Verwendung der Worte "verdient" und "fällig" verdeutlicht, daß nicht nur eine Vereinbarung über einen Vorschuß getroffen werden sollte, sondern daß darüber hinaus auch die Entstehung der Forderung geregelt werden sollte (vgl. OLG Hamburg MDR 1975, 663 [OLG Hamburg 12.12.1974 - 3 U 93/74]; MDR 1982, 1017).
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Rechtsprechung
| AG St. Blasien, 22.06.1982 - C 24/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 1017
- VersR 1983, 280
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 07.07.2008 - 4 SmA 25/08
Verweisung an das zuständige Gericht: Verweisungsbeschluss ohne Begründung nach …
Es soll nicht verkannt werden, dass es hierzu auch andere Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur gibt (AG St. Blasien MDR 1982, 1017; LG Kempten BB 1987, 929; AG Neuss NJW-RR 1986, 1210;… Musielak-Heinrich, ZPO, 6. Aufl., § 29 Rn 21;… MünchKomm-ZPO/Patzina, 3. Aufl., § 29 Rn. 36). - AG Münster, 08.09.2017 - 48 C 2016/17
Beherbergung, Hotel, örtliche Zuständigkeit, Erfüllungsort
Rn. 15 Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass es im Hinblick auf die Begründung des besonderen Gerichtsstands des Erfüllungsortes keinen Unterschied machen könne, wenn der Gast den Beherbergungsort nicht aufsucht (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.1984, - 9 U 3061/84 -, NJW 1985, 1296, 1297; AG Viechtach, Urteil vom 30.11.2006, - 2 C 463/06 -, BeckRS 2007, 10099; AG St. Blasien, Urteil vom 22.06.1982, - C 24/82 -, MDR 1982, 1017;… Krüger in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 269 Rn. 27), da ansonsten der vertragswidrige Gast prozessual besser gestellt würde als der vertragstreue (…vgl. Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Auflage 2017, § 29 Rn. 21;… Patzina in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 29 Rn. 36). - LG Kempten, 17.12.1986 - S 2154/86
Erfüllungsort und Gerichtsstand beim Beherbergungsvertrag
Die Kammer schließt sich in dieser in Rechtspr. und Literatur umstrittenen Frage der Auffassung des AG St. Blasien (MDR 1982, 1017) an .
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