Rechtsprechung
| OLG München, 12.02.1982 - 25 U 4656/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 499
- MDR 1982, 500
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Celle, 23.08.1983 - 21 WF 162/83 Die Richtigkeit und Angemessenheit dieser gesetzlichen Entscheidung mag zwar anfechtbar sein und erheblicher Kritik unterliegen (vgl. Schneider, MDR 1981, 793, 799;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 40. Aufl. Übersicht 1 A vor § 114); sie muß aber von der Rechtsprechung hingenommen werden (OLG München MDR 1982, 500).
Die Aufhebungsfälle sind abschließend aufgeführt; eine Erweiterung ihrer Zahl ist nicht zulässig (OLG München MDR 1982, 500).
- OLG Braunschweig, 01.10.1985 - 2 W 94/85 Unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte hat die Rechtsprechung zum Teil in einer nachträglichen Änderung der Bewilligung wegen veränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse einen Verstoß gegen den Wortlaut des Gesetzes gesehen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1981, 1791, 1792; OLG München MDR 1982, 500; OLG Bremen FamRZ 1983, 637; OLG Köln AnwBl 1985, 49).
- OLG Stuttgart, 16.02.1984 - 15 WF 56/84
Bestimmung von Unterhaltsleistungen; Nebeneinander von Barunterhalt und …
Die Entscheidungen des KG (FamRZ 1982, 625, 226), OLG Bremen (FamRZ 1981, 988), OLG Frankfurt am Main (FamRZ 1982, 418 f), OLG Bamberg (FamRZ 1983, 204) und OLG Hamm (MDR 1982, 500) heben in diesem Zusammenhang entscheidend auf die Feststellung ab, daß Bar- und Betreuungsunterhalt als Unterhaltsleistungen eineinader gleichwertig gegenüberstehen und der Inhalt der Tabelle unterschiedslos auf "Unterhaltsgläubiger" abstellt, ohne nach der Art der einzelnen Unterhaltsleistungen zu unterscheiden. - OLG Bamberg, 14.01.1987 - 2 WF 364/86 Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums haben eine nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe wegen veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse generell für unzulässig gehalten, weil in § 124 ZPO die Möglichkeiten der Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abschließend geregelt worden seien, der Fall der Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei aber gerade nicht in dieser Vorschrift erwähnt wird (vgl. u.a. OLG München MDR 1982, 500; OLG Zweibrücken FamRZ 1985, 88; OLG Koblenz FamRZ 1985, 725; Wax, FamRZ 1985, 10, 16, jeweils mN).
- OLG Hamm, 02.04.1985 - 7 WF 472/84 Dies hat das Familiengericht mit Verfügung vom 17. Mai 1984 unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12. Februar 1982 (MDR 1982, 500) abgelehnt, weil das geltende Recht eine Änderung der Prozeßkostenhilfebewilligung wegen nachträglicher Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulasse.
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