Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.11.1981 - 17 W 40/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 675
- VersR 1982, 656
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.04.2018 - VI ZB 52/16
Aussetzung des Zivilverfahrens bei Verdacht einer Straftat
Die Wendung "im Laufe des Rechtsstreits" ist im Kontext mit dem Adressaten der Norm daher so zu verstehen, dass es auf den - naturgemäß erst nach Beginn des Zivilverfahrens - entstehenden Verdacht des mit der Sache befassten Zivilgerichts ankommt (so auch schon OLG Köln, VersR 1973, 473; OLG Frankfurt, VersR 1982, 656;… zustimmend Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 149 Rn. 3;… Stadler, in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., 2017, § 149 Rn. 2).Die von den Rechtsbeschwerden damit unterstellte völlige Unabhängigkeit von Zivil- und Strafverfahren besteht jedoch so nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 2 StR 384/72, NJW 1973, 206, 207 a.E.; OLG Frankfurt, VersR 1982, 656).
- ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht
Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.
Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.
- LG Dresden, 28.09.2005 - 10 O 3727/04 Für die Anwendbarkeit des § 149 Abs. 1 ZPO genügt, daß der Verdacht des Subventionsbetruges - wie hier - bereits vor Beginn des Zivilrechtsstreites bestanden hat; er braucht sich nicht erst im Verlauf des Zivilrechtsstreites ergeben (OLG Düsseldorf Beschl. v. 3.11.1997 - 13 W 51/97 OLGReport Düsseldorf 1998, 83; Beschl. v. 24.10.1997 - 22 W 59/97 OLGReport Düsseldorf 1998, 141; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.11.1981 - 17 W 40/81 MDR 1982, 675 = OLGReport Frankfurt 1982, 675; Beschl. v. 9.3.1998 - 15 W 9/98 OLGReport Frankfurt 1998, 334; LG Saarbrücken Beschl. v. 12.12.1994 - 12 0 37/94 StV 1996, 109;… Stadler in Musielak, ZPO, 4. A. § 149 Rz. 2;… Greger in Zöller, ZPO, 24. A. § 149 Rz. 3;… Zimmermann, ZPO, 6. A. § 149 Rz. 1;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. A. § 149 Rz. 4).
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Rechtsprechung
| LG Bochum, 10.11.1981 - 11 S 275/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 675
Wird zitiert von ...
- OLG München, 28.02.1996 - 28 W 676/96
Festsetzung eines Streitwertes ; Forderung aus einem Mahnbescheid ; Erledigung …
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