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Rechtsprechung
   BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1481
BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81 (https://dejure.org/1982,1481)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1982 - 11 RA 8/81 (https://dejure.org/1982,1481)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 (https://dejure.org/1982,1481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs; Übertragung von Rentenanwartschaften; Erhöhung der Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587p
    Erhöhung einer laufenden Rente durch Übertragung von Rentenanwartschaften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 78
  • NJW 1983, 1695 (Ls.)
  • MDR 1982, 696
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …

    Auszug aus BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81
    Über die Auswirkungen dieser Ausgleichsarten auf laufende Renten sagt das BGB nichts; es läßt in 9 1587b Abs. 3 Satz 1 Halbs 2 freilich den Versorgungsausgleich durch Beitragsentrichtung überhaupt nur zu, "solange der Berechtigte die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld aus einer gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erfüllt", dh solange bei ihm ein Altersruhegeld noch nicht bindend festgestellt ist (BGH, FamRZ 1981, 1051, 1059).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1981 - 1 UF 165/80
    Auszug aus BSG, 11.02.1982 - 11 RA 8/81
    und Maier, Münchener Kommentar @ 1587b RdNr 97, 98 und Ergänzungsband @ 1587b RdNr 97; OLG Celle FamRZ 1979, 828; OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 466; anderer Auffassung: Bergner, DBV 1977, 15 und SGb 1978, 137; Verbandskommentar zur RVG @ 1304 RVG RdNr 7; Zweng/Scheerer, Handbuch der Rentenversicherung, 2. Aufl, Bd II 5 1504 Anm V;Schusinski-Süefel NJW 1977, 1264 und Ecken NJW 1979, 753); dabei konnte offen bleiben, ob die Ansicht des Senats zusätzlich auch mittelbar in den Regelungen der 99' 15870 und p BGB eine Stütze finden könnte.
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Dies war die Voraussetzung dafür, daß sie materiell berechtigt war, gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AVG vom Ablauf des Monats Juni 1988 an, also ab 1. Juli 1988, von der Beklagten zu verlangen, den jetzt erhöhten Wert ihres Rentenstammrechts bei ihrem monatlichen ARG erhöhend zu berücksichtigen (vgl. BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2;… SozR 7610 § 1587p Nr. 1; jeweils m.w.N.).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von Umständen entfalten kann, die bereits zuvor in der Vergangenheit eingetreten sind oder hätten vorliegen müssen: So erlangt ab Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften sogar ein schon vor der Ehezeit eingetretener Versicherungsfall anspruchsbegründende Bedeutung (BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2); ebenso sind der für die Wartezeit erforderlichen Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten (§§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 3 Buchst. a, 25 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 3 AVG) die im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften gleichzusetzen (…BSGE 61, 271 = SozR 2200 § 1304c Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 13).

    Das BSG hat demgemäß in ständiger Rechtsprechung (BSGE 53, 78 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2;… vgl. u.a. auch BSGE 58, 59 = SozR 2600 § 96 Nr. 1;… SozR 2200 § 1304a Nr. 10;… SozR 7610 § 1587p Nrn. 1 und 2;… zum Rentenbeginn bei durch Beitragszahlung begründeten Anwartschaften BSG SozR 2200 § 1304a Nr. 6; alle m.w.N.) aufgezeigt, daß nach dem Gesamtkonzept der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Rentenversicherungsrechts, des BGB und des FGG die infolge des Versorgungsausgleichs entstandenen oder erhöhten Rentenanwartschaften zu einer - höheren - Rente erst ab dem der Wirksamkeit der familiengerichtlichen Entscheidung folgenden Monat führen können (zustimmend das Schrifttum;… stellvertretend: Bley / Udsching in: SGB/RVO-Gesamtkommentar, Bd. 7, Anm. 8 zu § 1304b RVO ; Hoernigk / Jorks, Rentenversicherung, Bd. 1, Anm. 8d zu § 1304a RVO ; Kaltenbach / Maier in: Koch / Hartmann, Das Angestelltenversicherungsgesetz, Anm. II vor §§ 83 bis 83c; VDR-Kommentar, Anm. 6.13 zu § 1304a RVO ;… Maier, Münchener Kommentar, Bd 5, 1. Halbband, 2. Aufl. 1989, Anm. 122 zu § 1587b;… Schmeiduch in: Soergel, Bürgerliches Gesetzbuch, 12. Aufl. 1989, Anm. 87 ff. zu § 1587b; Zweng / Scheerer / Buschmann, Handbuch der Rentenversicherung, Bd. 2, Stand: 1990, Anm. V 2 A zu § 1304a RVO ).

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener …

    Das damit angesprochene Versicherungsfallprinzip, das einer nach Eintritt des Versicherungsfalles vorzunehmenden Änderung von ihm zugrundeliegenden Versicherungszeiten entgegenstehen könnte, findet vielmehr auf die im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragene Rentenanwartschaft keine Anwendung (vgl BSGE 53, 78, 80 ff = SozR 2200 § 1304a Nr. 2 S 4 ff; BGH NJW 1982, 989, 990; Michaelis/Sander, Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung, DAngVers 1987, S 285, 305).
  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 77/83

    Berücksichtigung von Zurechnungszeiten im Versorgungsausgleich

    Wie das Bundessozialgericht durch Urteil vom 11. Februar 1982 (FamRZ 1982, 1008) entschieden hat, erhöht sich auch eine bereits vor der Eheschließung bewilligte Erwerbsunfähigkeitsrente des ausgleichsberechtigten Ehegatten um die ihm im Wege des Splittings übertragene Rentenanwartschaft mit der Wirksamkeit der entsprechenden familiengerichtlichen Entscheidung.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 3 R 356/14

    Erhöhung der Rente nach Durchführung des Versorgungsausgleichs - Rechtskraft - …

    Rn. 22 Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das BSG mit der Entscheidung vom 22. April 2008 (B 5a R 72/07 R, FamRZ 2008, 1845), auf die sich das SG in seinem Urteil gestützt hat, seine bisherige Rechtsprechung, wonach dem Versorgungsausgleichsberechtigten Rentner die höhere Rente frühestens mit Ablauf des Monats zusteht, in dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam wird, bestätigt hat (vgl. zur älteren Rechtsprechung: BSG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 - BSGE 53, 78, vom 1. Februar 1983 - 4 RJ 75/81 - BSGE 54, 266 …und vom 29. Januar 1991 - 4 RA 67/90 - SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 63/89

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) oder …

    Mit der Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften werden Werteinheiten zugesplittet, die sich grundsätzlich nur auf die Höhe einer - auch schon laufenden (BSGE 53, 78, 79 = SozR 2200 § 1304a Nr. 2) - eigenen Versichertenrente auswirken (§ 83a Abs. 4, § 83b Abs. 3 AVG).
  • LSG Hamburg, 31.10.2006 - L 3 R 5/05

    Einbeziehung der im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Entgeltpunkte …

    Dies setzt die Vollziehung der familiengerichtlichen Entscheidung, also deren Rechtskraft voraus (vgl. Bundessozialgericht (BSG) 11.02.1982, 11 RA 8/81, BSGE 53, 78 und 29.01.1991, 4 RA 67/90, SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1988 - 4a RJ 33/87

    Versorgungsauszeit - Rentenanwartschaft - Übertragung - Beiträge - …

    Das zeigt die Entscheidung des BSG vom 11. Februar 1982 (BSGE 53, 78, 80 ff.).
  • BSG, 07.09.1982 - 1 RA 61/81

    Schutzfrist des § 1587p BGB

    Erst von da an - genauer: mit Ablauf dieses Monats, also ab 1. November 1980 - ist der Versorgungsausgleich vorgenommen und war die Klägerin nach § 83a Abs. 1 Satz 1 AVG (= § 1304a Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung - RVO) berechtigt, von der Beklagten zu verlangen, die übertragenen Anwartschaften bei ihrem Altersruhegeld rentenerhöhend zu berücksichtigen (vgl. hierzu im einzelnen auch das Urteil des BSG vom 11. Februar 1982 - 11 RA 8/81 mit umfangreichen Nachweisen aus dem Schrifttum).
  • SG Cottbus, 16.05.2007 - S 13 RJ 927/04

    Versorgungsausgleich - Erhöhung der Rente des Ausgleichsberechtigten - …

    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass eine wesentliche Änderung der Verhältnisse auch bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs rechtliche Wirkungen für die Beurteilung von Umständen entfalten kann, die bereits zuvor in der Vergangenheit eingetreten sind oder hätten vorliegen müssen, wenn ab Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Übertragung von Rentenanwartschaften sogar einem schon vor der Ehezeit eingetretener Versicherungsfall anspruchsbegründende Bedeutung beigemessen wird (BSGE 53, 78) oder der für die Wartezeit erforderlichen Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten die im Versorgungsausgleich übertragenen Rentenanwartschaften gleichzusetzen sein sollen (BSGE 61, 271).
  • LSG Hessen, 13.12.1988 - L 2 J 153/88
    Die Rente eines Ausgleichsberechtigten auf Grund der ihm übertragenen Versorgungsanwartschaften erhöht sich dann mit Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung des Familiengerichts wirksam geworden ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 11. Februar 1982, Az.: 11 RA 8/81 in SozR 200 § 1304 a RVO).
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 21/83

    Begründung einer Rentenanwartschaft - Freiwillige Beiträge - Eintritt der …

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 69/81
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 100/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6971
LAG Hamm, 06.05.1982 - 8 Ta 100/82 (https://dejure.org/1982,6971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.05.1982 - 8 Ta 100/82 (https://dejure.org/1982,6971)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 8 Ta 100/82 (https://dejure.org/1982,6971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliche Güteverhandlung; Erörterungsgebühr

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 696
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 15.04.1993 - 8 Ta 468/92

    Gütetermin; Erörterungsgebühr

    ArbGG § 31 Ziff. 4 Nr. 34 m. Anm. v. Egon Schneider; vom 06.05.1982 EzA § 31 BRAGO Nr. 4 = MDR 1982, 696 = BB 1932, 1490 (L) = DB 1982, 1468 (L); vom 03.03.1983 EzA § 31 BRAGO Nr. 7 = AP Nr. 4 zu § 31 BRAGO = KostRsp.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.04.1982 - 8 Ta 54/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3763
LAG Hamm, 15.04.1982 - 8 Ta 54/82 (https://dejure.org/1982,3763)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1982 - 8 Ta 54/82 (https://dejure.org/1982,3763)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1982 - 8 Ta 54/82 (https://dejure.org/1982,3763)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • MDR 1982, 696
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.12.2000 - 3 Ta 90/00

    Streitwertbeschwerde eines Anwalts; Erstattung außergerichtlicher Kosten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hamm, 27.06.1985 - 8 Ta 184/85

    Streitwert: Kündigung - Beschäftigungsdauer

    Das kann entgegen einer im Arbeitsgerichtsprozess früher verbreiteten Handhabung schon während des Laufs der Instanz geschehen, wie die Kammer entschieden hat (LAG Hamm vom 15.04.1982, EzA § 25 GKG Nr. 1 = AnwBl 1982, 392 = MDR 1982, 696 = KostRsp.
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