Rechtsprechung
| BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anmeldung einer "Zündmittel enthaltenden hüllenlosen Treibladung" zum Patent - Anforderungen an das Versehen eines Beschlusses mit Gründen - Infragestellen der Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes - Nichtberücksichtigung einer im schriftlichen Verfahren vor der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 751
- GRUR 1982, 406
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde - …
Auszug aus BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81
Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).Für die Frage, welches Vorbringen das Gericht in einem Verfahren, in welchem die Entscheidung nicht auf mündliche Verhandlung ergeht, zu berücksichtigen hat, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 9. März 1967 - Ia ZB 28/65 - GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther) nicht auf den Zeitpunkt der Beschlußfassung an, sondern auf den Zeitpunkt der Herausgabe durch die Geschäftsstelle.
- BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht
b) Dem Bundespatentgericht ist auch bei seiner weiteren Überlegung beizutreten, die dem Patenterteilungsbeschluß zugrundeliegende Anmeldung könne wie die Entscheidung des Patentamts grundsätzlich nicht mehr verändert werden, wenn der Erteilungsbeschluß die Prüfungsstelle verlassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 2.2.1982 - X ZB 5/81, GRUR 1982, 406 - Treibladung; s. auch Beschluß v. 9.3.1967 - Ia ZB 28/65, GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther; Erg. - BPatG, 18.04.2000 - 24 W (pat) 185/99
Vertrieb von Waren im Internet als funktionsgerechte Benutzungshandlung - …
Lediglich im schriftlichen Verfahren ist das Gericht berechtigt und verpflichtet, alle Schriftsätze zu beachten, die eingegangen sind, solange der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluß noch nicht der Post zur Beförderung übergeben hat (vgl BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; GRUR 1997, 223, 224 "Ceco"). - BPatG, 11.10.2012 - 6 W (pat) 67/09 Maßgebender Zeitpunkt, bis zu dem Verfahrenshandlungen berücksichtigt werden müssen, ist in schriftlichen Verfahren die Herausgabe der Entscheidung durch die Geschäftsstelle an die interne Postabfertigungsstelle (…vgl. Schulte, a. a. O., Einleitung, Rdnr. 73; BGH GRUR 1982, 406 - Treibladung; BPatGE 34, 224, 229; 40, 259, 260).
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 227/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 228/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 229/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 230/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 231/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 233/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 235/00 In vielen Fällen ist es in der Praxis unmöglich, einen Beschluß, der einmal an die Postabfertigungsstelle gegeben worden ist, zurückzuhalten (BGH GRUR 1967, 435, 437 "Isoharnstoffäther", vgl. auch BGH GRUR 1982, 406 "Treibladung"; BGH Beschluß vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 "Graustufenbild").
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 236/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 237/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 238/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 239/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 240/00
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Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Einräumung eines kostenlosen Mitbenutzungsrechts an einem Gebrauchsmuster - Entscheidung über die Kosten des Gebrauchsmuster-Löschungsverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 751
- GRUR 1982, 364
- GRUR 1982, 417
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80
Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters - …
Auszug aus BGH, 25.02.1982 - X ZB 18/81
Die Rechtsbeschwerde beruft sich deshalb zu Unrecht auf den Beschluß des Senats vom 12. März 1981 - X ZB 16/80 - (GRUR 1981, 515 - Anzeigegerät), der nur die Frage des Rechtsschutzinteresses betrifft.
- BGH, 12.09.2023 - X ZB 12/20
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung …
Rn. 67 a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rechtsgedanke des § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren allerdings entsprechend anzuwenden (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1982 - X ZB 18/81, GRUR 1982, 364 - Figur 3; Urteil vom 8. Dezember 1983 - X ZR 15/82, GRUR 1984, 272, 276 - Isolierglasscheibenrandfugenfüllvorrichtung; Beschluss vom 11. März 1997 - X ZB 10/95, GRUR 1997, 625, 627 - Einkaufswagen I). - BGH, 08.12.1983 - X ZR 15/82
Nichtigkeit eines Patents (Vorrichtung zum automatischen Füllen der Randfugen von …
Wie im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (siehe dazu BGH GRUR 1982, 364 und 417) ist auch im Patentnichtigkeitsverfahren bei der Kostenentscheidung nach § 84 Abs. 2 PatG 1981 aus Billigkeitsgründen der Rechtsgedanke des § 93 ZPO anzuwenden, der bestimmt, daß dem Kläger im Falle des sofortigen Anerkenntnisses des Klageanspruches durch den Beklagten, der keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, die Kosten zur Last fallen. - BPatG, 10.02.2003 - 1 Ni 20/01
Mutwillige Klageerhebung im Patentnichtigkeitsverfahren
Mit der Aufforderung zur Übertragung des Streitpatents war eine Vindikationsklage (Art II § 5 Abs. 1 Satz 2 IntPatÜG), nicht aber eine Nichtigkeitsklage angekündigt worden (vgl BGH GRUR 1982, 417 "Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren").
- OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 11 W 44/13
Anfechtung der Kostenentscheidung des Gerichts im Falle eines sofortigen …
Sie trägt in besonderem Maße Billigkeitserwägungen Rechnung und bezweckt, von der Einleitung überflüssiger Verfahren abzuhalten (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.1982 - X ZB 18/81, Rdn. 12, BPatGE 24, 263 = MDR 1982, 751;… Urt. v. 08.12.1983 - X ZR 15/82, Rdn. 49, BPatGE 26, 268 = MDR 1984, 578). - BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 20/10
Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - Beschwerde gegen Kostenauferlegung - zu den …
Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.
- BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 22/10 Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage.
- BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 21/10 Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage.
- BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 23/10 Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417).
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage.
- BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 24/10 Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417) und wird in diesem Verfahren von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter in Abrede gestellt, wie sie mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2009 an das Deutsche Patent- und Markenamt klargestellt hat.
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden.
- BPatG, 02.09.2011 - 35 W (pat) 25/10 Dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren grundsätzlich anwendbar ist, ist auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BGH GRUR 1982, 417) und wird in diesem Verfahren von der Beschwerdeführerin auch nicht weiter in Abrede gestellt, wie sie mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2009 an das Deutsche Patent- und Markenamt klargestellt hat.
Angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, dass § 93 ZPO im Gebrauchsmusterrecht in der hier verstandenen Weise anwendbar ist, die auch von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs getragen wird (BGH GRUR 1982, 417), ist vorliegend keine Rechtsfrage.
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