Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 10.09.1982 - 14 W 486/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 234
- VersR 1983, 644
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.11.1982 - 15 WF 246/82 K |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 124
Prozeßkostenhilfe; Stundung von Prozeßkostenhilferaten nach Abschluß der Instanz. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 234
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.1982 - 15 WF 246/82
Dies ist unumstritten; auch der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 30. September 1981 (NJW 1982, 446) beruht auf dieser Auffassung.
- OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 17 UF 211/85 Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung, wonach eine nach dem Abschluß der Instanz, jedenfalls aber des Rechtsstreits eintretende Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, nicht mehr zu einer Änderung der Entscheidung über die von der Partei auf die Prozeßkosten zu leistenden Raten führt (OLG Hamburg MDR 1983, 234; OLG Celle NdsRpfl 1983, 31; OLG Bamberg JurBüro 1983, 456 mit abl.
Eine Stundung oder ein Erlaß der Kostenschuld selbst ist in diesen Fällen nur durch die Justizverwaltung und auch nur dort möglich, wo das insoweit maßgebliche Landesrecht ihr hierzu die Befugnis einräumt (vgl. etwa für Hamburg OLG Hamburg MDR 1983, 234).
- OLG Bamberg, 26.07.1983 - 7 WF 47/83
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung; …
Der Abschluß der Instanz stellt eine Zäsur dar: Sobald die Instanz beendet ist, kann der Kostenschuldner nur gegenüber der Justizverwaltung um Erlaß oder Stundung der Raten nachsuchen (vgl. auch OLG Hamburg MDR 1983, 234).Zu Recht weist das Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1983, 234) darauf hin, daß es nicht gerechtfertigt sei, eine Partei, der Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlung gewährt worden sei, anders als diejenige Partei zu behandeln, der während der Instanz keine Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, denn letztere Partei müßte sich, falls sie nachträglich bedürftig würde, an die Justizverwaltung wenden, und um Stundung oder Erlaß nachsuchen.
- OLG Karlsruhe, 13.06.1986 - 2 WF 46/86 Er hält die Bedenken des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1984, 920) gegen die alleinige Zuständigkeit der Justizverwaltung für eine die Prozeßkostenhilfe erweiternde Entscheidung (so insbesondere OLG Hamburg MDR 1983, 234) für überzeugend.
- OLG Schleswig, 10.04.1985 - 10 WF 70/85 Auch nach Abschluß der Instanz ist das Gericht für eine Entscheidung über eine Abänderung der angeordneten Ratenzahlungen zuständig (so auch OLG Schleswig [5. ZS] AnwBl 1982, 492; OLG Köln [14. FamS] KostRsp ZPO § 124 Nr. 11; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 932; Mümmler, JurBüro 1983, 457; Behn, Rpfleger 1983, 337; Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 120 Anm. 18 - sofern noch keine Rechtskraft eingetreten ist; a.A. OLG Hamburg MDR 1983, 234; OLG Bamberg [2.
- LAG Hessen, 09.05.1986 - 12 Sa 275/85
Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlungsauflage; Nach Verfahrensabschluss …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 06.11.1987 - 6 WF 135/87 Während sich für die Zuständigkeit der Justizverwaltung und damit für die von dem Familiengericht vertretene Auffassung ausgesprochen haben OLG Hamburg MDR 1983, 234; OLG Bamberg JurBüro 1984, 134; OLG Zweibrücken JurBüro 1985, 461; 1985, 1112; OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 724; OLG Düsseldorf MDR 1986, 325, halten OLG Hamm FamRZ 1982, 1096; OLG Köln MDR 1983, 847; FamRZ 1984, 920; OLG Düsseldorf JurBüro 1984, 932; 1985, 1722; OLG Karlsruhe JurBüro 1984, 127; FamRZ 1986, 1126; OLG Nürnberg MDR 1985, 415; OLG München MDR 1985, 941; OLG Frankfurt JurBüro 1986, 1578; OLG Braunschweig FamRZ 1986, 82; OLG Stuttgart FamRZ 1987, 403 das mit der Sache befaßt gewesene Gericht für zuständig.
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