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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 15.11.1982

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.09.1982 - 14 W 486/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8868
OLG Koblenz, 10.09.1982 - 14 W 486/82 (https://dejure.org/1982,8868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.09.1982 - 14 W 486/82 (https://dejure.org/1982,8868)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. September 1982 - 14 W 486/82 (https://dejure.org/1982,8868)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 234
  • VersR 1983, 644
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 15.11.1982 - 15 WF 246/82 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4810
OLG Hamburg, 15.11.1982 - 15 WF 246/82 K (https://dejure.org/1982,4810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.11.1982 - 15 WF 246/82 K (https://dejure.org/1982,4810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 1982 - 15 WF 246/82 K (https://dejure.org/1982,4810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 234
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.11.1982 - 15 WF 246/82
    Dies ist unumstritten; auch der Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 30. September 1981 (NJW 1982, 446) beruht auf dieser Auffassung.
  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 17 UF 211/85
    Der Senat folgt der in Rechtsprechung und Literatur überwiegenden Auffassung, wonach eine nach dem Abschluß der Instanz, jedenfalls aber des Rechtsstreits eintretende Änderung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei, der Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, nicht mehr zu einer Änderung der Entscheidung über die von der Partei auf die Prozeßkosten zu leistenden Raten führt (OLG Hamburg MDR 1983, 234; OLG Celle NdsRpfl 1983, 31; OLG Bamberg JurBüro 1983, 456 mit abl.

    Eine Stundung oder ein Erlaß der Kostenschuld selbst ist in diesen Fällen nur durch die Justizverwaltung und auch nur dort möglich, wo das insoweit maßgebliche Landesrecht ihr hierzu die Befugnis einräumt (vgl. etwa für Hamburg OLG Hamburg MDR 1983, 234).

  • OLG Bamberg, 26.07.1983 - 7 WF 47/83

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung; …

    Der Abschluß der Instanz stellt eine Zäsur dar: Sobald die Instanz beendet ist, kann der Kostenschuldner nur gegenüber der Justizverwaltung um Erlaß oder Stundung der Raten nachsuchen (vgl. auch OLG Hamburg MDR 1983, 234).

    Zu Recht weist das Oberlandesgericht Hamburg (MDR 1983, 234) darauf hin, daß es nicht gerechtfertigt sei, eine Partei, der Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlung gewährt worden sei, anders als diejenige Partei zu behandeln, der während der Instanz keine Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, denn letztere Partei müßte sich, falls sie nachträglich bedürftig würde, an die Justizverwaltung wenden, und um Stundung oder Erlaß nachsuchen.

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1986 - 2 WF 46/86
    Er hält die Bedenken des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1984, 920) gegen die alleinige Zuständigkeit der Justizverwaltung für eine die Prozeßkostenhilfe erweiternde Entscheidung (so insbesondere OLG Hamburg MDR 1983, 234) für überzeugend.
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