Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 19.11.1982 - 1 Ss 700/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 55 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachholung einer Gesamtstrafe ; Aufhebung der Sache ; Strafausspruch ; Zurückverweisung durch Revisionsgericht; Zwischenzeitliche Erledigung einer Strafe
Papierfundstellen
- MDR 1983, 337
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Dabei hat es verkannt, daß eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe auch dann nachzuholen ist, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 4, 366; 15, 66, 71; BGH NJW 1953, 389; BGH NStZ 1982, 377; BGH StV 1982, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337 [OLG Stuttgart 19.11.1982 - 1 Ss 700/82];… vgl. ferner Vogler in LK 10. Aufl. § 55 Rdn. 18). - OLG Hamm, 08.05.2001 - 4 Ss 268/01
Gesamtstrafenbildung, nachträgliche, Berufungsgericht, Verschlechterungsverbot
Die Zäsurwirkung des Urteils vom 5. Januar 2000 bliebe davon nämlich unberührt (vgl. BGHSt 43, 195, 212;… BGHR § 55 Abs. 11 Satz 1 Erledigung 1; BGH StV 1982, 568, 569; OLG Stuttgart MDR 1983, 337).
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