Rechtsprechung
| OLG Hamm, 11.03.1983 - 6 WF 59/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 127
Prozeßkostenhilfe; Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen; Beschwerderecht der Staatskasse in Prozeßkostenhilfeverfahren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Paderborn, 11.11.1982 - 9 F 433/82
- OLG Hamm, 11.03.1983 - 6 WF 59/83
Papierfundstellen
- MDR 1983, 497 (Ls.)
- Rpfleger 1983, 457 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 21.01.1982 - 4 WF 153/81
Prozeßkostenhilfe; Rechtsmittel; Beschwerderecht der Landeskasse bei Ablehnung …
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1983 - 6 WF 59/83
Der Senat folgt hier in vollem Umfange der Auffassung des hiesigen 4. Senats für Familiensachen, die in dessen Entscheidungen vom 21. Januar 1982 (JurBüro 1982, 455) und vom 26. Juli 1982 (4 WF 85/81 - n.v.) niedergelegt ist. - LAG Köln, 21.05.1982 - 7 (22) Ta 135/81
Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1983 - 6 WF 59/83
Für die Zulässigkeit der Beschwerde der Staatskasse wegen des Unterbleibens einer Anordnung von Ratenzahlungen haben sich inzwischen auch die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Beschluß vom 24. September 1981 - 22 Ta 55/81 - juris [Ls]), Hamm (JurBüro 1982, 924), Köln (MDR 1982, 788), sowie der hiesige 8. Senat für Familiensachen (Beschluß vom 18. November 1982 - 8 WF 279/82 - n.v.), der hiesige 10. Zivilsenat (Beschluß vom 2. Dezember 1982 - 10 W 49/82 - n.v.), und der hiesige 2. Senat für Familiensachen (Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 2 WF 255/82 - n.v.) ausgesprochen. - LAG Düsseldorf, 24.09.1981 - 22 Ta 55/81
Auszug aus OLG Hamm, 11.03.1983 - 6 WF 59/83
Für die Zulässigkeit der Beschwerde der Staatskasse wegen des Unterbleibens einer Anordnung von Ratenzahlungen haben sich inzwischen auch die Landesarbeitsgerichte Düsseldorf (Beschluß vom 24. September 1981 - 22 Ta 55/81 - juris [Ls]), Hamm (JurBüro 1982, 924), Köln (MDR 1982, 788), sowie der hiesige 8. Senat für Familiensachen (Beschluß vom 18. November 1982 - 8 WF 279/82 - n.v.), der hiesige 10. Zivilsenat (Beschluß vom 2. Dezember 1982 - 10 W 49/82 - n.v.), und der hiesige 2. Senat für Familiensachen (Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 2 WF 255/82 - n.v.) ausgesprochen.
- OLG Hamm, 22.06.1983 - 6 WF 236/83 Der Senat hat sich in seinem Beschluß vom 11. März 1983 (JurBüro 1983, 1108) ausführlich mit den gegen die Richtigkeit des hiesigen Standpunktes geäußerten Argumenten auseinandergesetzt, und diese als nicht stichhaltig bezeichnet; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den zitierten Senatsbeschluß Bezug genommen.
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Rechtsprechung
| AG St. Blasien, 16.11.1982 - C 153/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 497
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Rechtsprechung
| AG St. Blasien, 15.02.1983 - C 184/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 497
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