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   OLG München, 28.06.1983 - 25 U 5210/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,17790
OLG München, 28.06.1983 - 25 U 5210/82 (https://dejure.org/1983,17790)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1983 - 25 U 5210/82 (https://dejure.org/1983,17790)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 25 U 5210/82 (https://dejure.org/1983,17790)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 934
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 28.10.2011 - 34 Wx 19/11

    Grunddienstbarkeit: Löschung wegen Wegfalls der grundstücksbezogenen Vorteile

    Soll die Grunddienstbarkeit einem Gewerbebetrieb dienen, so wird als Voraussetzung verlangt, dass das herrschende Grundstück für dieses Gewerbe besonders eingerichtet ist oder zumindest eingerichtet werden soll und diese Einrichtung auf Dauer eine Gewähr für die Beibehaltung des Betriebs bildet (…vgl. Staudinger/Mayer § 1019 Rn. 12 m.w.N.; aus der Rspr. OLG München MDR 1983, 934).

    Allgemeine betriebliche Einrichtungen wie Wandgestelle, Schaufenster und anderes, die in der Nutzung indifferent bleiben, genügen nicht (OLG München MDR 1983, 934).

  • OLG Nürnberg, 03.04.2025 - 3 U 2360/24

    Willenserklärungen, Berufungsrücknahme, Bierbezugsverträge, …

    Rn. 23 bb) In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Grunddienstbarkeit einem Gewerbebetrieb dienen soll, wird verbreitet als Voraussetzung verlangt, dass das herrschende Grundstück für dieses Gewerbe besonders eingerichtet ist (oder zumindest eingerichtet werden soll) und diese Einrichtung auf Dauer eine Gewähr für die Beibehaltung des Betriebs bildet (…vgl. Staudinger/Weber (2017) BGB § 1019 Rn. 12;… MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl. 2023, BGB § 1019 Rn. 5; OLG München, Urteil vom 28. Juni 1983, 25 U 5210/82, MDR 1983, 934; OLG München, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 34 Wx 19/11, NJOZ 2012, 1061 (1062)).

    Selbst wenn sich dort noch ein Handelsunternehmen für Getränke befindet, fehlt der Vorteil, weil ein solches Unternehmen quasi überall betrieben werden kann und der Vorteil, den Bezug anderer Getränke zu verhindern, sich dann als ein wesentlich persönlicher, von der Grundstücksnutzung als solcher gelöster Wettbewerbsvorteil darstellt, der die Aufrechterhaltung einer Grunddienstbarkeit nicht rechtfertigen kann (OLG München, Urteil vom 28. Juni 1983, 25 U 5210/82, MDR 1983, 934 m.w.N.).

  • OLG München, 24.02.1994 - 24 U 783/93
    Der Senat schließt sich insoweit der überzeugenden Beurteilung vergleichbarer Sachverhalte in den Entscheidungen des 25. Senats (MDR 1983, 934) und des 8. Senats (NJW 1957, 1765) des Oberlandesgerichts München an.
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