Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.11.1983 - 23 W 123/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 409
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den …
Der Gesichtspunkt der Vermeidung einer ansonsten notwendigen weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung über derartige Einwendungen kann ihre Berücksichtigung wegen der eingeschränkten Prüfungskompetenz im Kostenfestsetzungsverfahren nur rechtfertigen, wenn sie zwischen den Parteien unstreitig oder eindeutig sind und deshalb keine Bewertungsschwierigkeiten auftreten können (so für materiell-rechtliche Einwendungen Senatsbeschlüsse vom 03.08.1992 - 23 W 367/92 - OLG-Report 1993, 128 und vom 18.11.1983 - 23 W 123/83 - JurBüro 1984, 607).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.11.1983 - 8 W 414/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 409
- Rpfleger 1984, 113
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 17.05.2004 - 14 W 51/04
Kostenfestsetzungsverfahren: Ausschluss eines verfahrensrechtlichen …
Der Senat schließt sich aber der überwiegenden Meinung an, wonach ein verfahrensrechtlicher Verwirkungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen ist (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 113; OLG Düsseldorf MDR 1988, 972; OLG Karlsruhe FamRZ 1993, 1228; KG Rpfleger 1994, 385;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 104, Rdn. 13, Stichwort: Verwirkung;… MK - Belz, ZPO, 2. Aufl. § 104, Rdn. 36;… Musielak/Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 104, Rdn. 9;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 16. Aufl. § 85, Rdn. 23 ff). - OLG Karlsruhe, 26.11.2001 - 3A W 62/01
Antrag auf Feststellung der Erledigung eines Rechtsmittels unbegründet bei …
Diese Einwendung ist von Anfang an unzulässig gewesen, da im Kostenfestsetzungsverfahren materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch grundsätzlich unbeachtlich sind (Senat, Beschl. v. 28.09.2001, 3A W 63/01; OLG Stuttgart, RPfl 1984, 113;… Belz in Münch. Komm. zur ZPO, 2. Aufl., § 104 Rn. 25).Dies gilt auch für die Entscheidung über einen prozessualen Verwirkungseinwand, dessen Voraussetzungen nicht einfacher festzustellen sind (so ausdrücklich: OLG Stuttgart, RPfl 1984, 113).
- LAG Hessen, 04.08.1999 - 9 Ta 570/99
Geltendmachung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs
Die Richtigkeit dieser Auffassung zeigt sich im vorliegenden Fall: Die für die Kostenfestsetzung zuständige Rechtspflegerin soll im Rahmen des §§ 103 ff. ZPO nur kostenrechtliche Gesichtspunkte beachten müssen, materiell-rechtliche nur dann, wenn sie rechtskräftig festgestellt sind (HessLAG Beschl. v. 01.03.1999 - 9 Ta 81/99; OLG Stuttgart Beschl. v. 17.11.1983 - 8 W 414/83 - JurBüro 1984, 608; OLG Düsseldorf Beschl. v. 19.01.1996 - 10 W 225/95 - Rechtspfleger 1996, 373 f.;… Zöller/Herget, ZPO , 21. Aufl., §§ 103, 104 ZPO Rn 13 und 21 "Aufrechnung";… Thomas/Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 104 Rn 13). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.1985 - 1 Ta 169/85
Kostenfestsetzungsverfahren; Einwand der Verwirkung; Einrede der Verjährung
Der Einwand der Verwirkung ist im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich ebensowenig zu berücksichtigen wie die Einrede der Verjährung (mit OLG Stuttgart 17.11.1983 8 W 414/83 = Rpfleger 1984, 113 gegen OLG Stuttgart 3.8.1961 8 W 180/61 = KostRsp ZPO §§ 103, 104 (A) Nr. 3.1.2; LArbG München 22.8.1980 1 Ta 120/79 = KostRsp ZPO §§ 103, 104 (A) Nr. 3.1.2; LG Bonn 21.12.1983 6 T 295/83 = Rpfleger 1984, 245). - LAG Hessen, 01.03.1999 - 9 Ta 81/99
Aufhebung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 3 WF 224/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 115
Prozeßkostenhilfe; Mietzahlung als besondere Belastung. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 409
- FamRZ 1984, 304 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 17.01.1983 - 25 WF 176/82
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.1983 - 3 WF 224/83
Der Mindestfreibetrag der Tabelle zu § 114 ZPO von 850 DM ist in Anlehnung an § 79 BSHG, ausgehend von einem doppelten Regelsatz eines Haushaltsvorstands und den Kosten der Unterkunft von 156 DM nebst einem Zuschlag von 100 DM, berechnet worden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1981, 1792; OLG Köln FamRZ 1983, 633).
- OLG Bamberg, 14.01.2005 - 2 WF 156/04
Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche …
Der Senat folgt damit der zwischenzeitlich herrschenden Rechtsprechung (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 636; OLG Köln, FamRZ 84, Seite 304; OLG Koblenz, FamRZ 88, Seite 637; OLG Nürnberg, Juristisches Büro 1998, 754; OLG Köln, MDR 93, 805; OLG München, FamRZ 96, 1021; OLG Naumburg, FamRZ 2001, 924; OLG Dresden, OLG-NL 2001, Seite 261 f.). - OLG Köln, 24.08.1992 - 16 W 39/92
Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Aufwendungen; PKH-Raten
Hierbei ist indes nur der Kaltmietzins maßgebend; die Mietnebenkosten haben als Kosten der allgemeinen Lebenshaltung außer Ansatz zu bleiben (vgl. dazu u.a. KG FamRZ 1984, 412/414; OLG Frankfurt MDR 1984, 409). - LAG Schleswig-Holstein, 27.01.1994 - 5 Ta 136/93
Beschwerde gegen die Anordnung von Ratenzahlungen in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Niedersachsen, 01.04.1993 - L 2 S (J) 204/92
Prozeßkostenhilfe; Belastung; Wohnung; Aufwendungen; Kaltmiete; Sockelbetrag
Aufwendungen für die Wohnung (sogenannte Kaltmiete) sind als besondere Belastung nach § 115 Abs. 1 S 3 ZPO von dem Nettoeinkommen der Partei abzusetzen, soweit sie den in die Tabelle zu § 114 ZPO eingearbeiteten Sockelbetrag von 156,-- DM übersteigen (Anschluß an OLG Frankfurt vom 23.11.1983 - 3 WF 224/83 = MDR 1984, 409). - OLG Saarbrücken, 01.02.1994 - 9 WF 3/94
Kaltmiete als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO
Diese folgt nach Ansicht des Senats daraus, daß die Mietkosten in der Tabelle zu § 114 bereits mit 156 DM, d.h. im Grenzbetrag (von 850 DM) mit einem Anteil von rund 18 v.H. berücksichtigt sind (ebenso: OLG Frankfurt, MDR 1984, 409; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1449 ; OLG Nürnberg, JurBüro 1993, 108 ; OLG Celle JurBüro 1993, 615; OLG Hamburg FuR 1993, 49, 50;… MünchKom ZPO -Wachs, § 115 Rdn. 26;… Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl. § 115 Rdn. 32;… Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 263; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 450, wonach das "verfügbare Nettoeinkommen" maßgebend ist).
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Rechtsprechung
| OLG München, 17.11.1983 - 5 W 1852/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 409
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten …
Deshalb bleibt es dabei, dass ein sofortiges Anerkenntnis der Schuldnerin, die der Klägerin bis zur Klageerhebung keinen Anlass für die gerichtliche Forderungseintreibung gegeben hat, selbst dann die Kostenbelastung der Klägerin zur Folge hat, wenn im Verlauf des Prozesses Umstände eintreten, die als Anlass zur Klageerhebung ausgereicht haben würden (BGH, NJW 1979, Seiten 2040 f.; OLG München, MDR 1984, Seite 409; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1993, Seiten 126 ff.).
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