Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1983 - 13 A 1888/82 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 1983 - 13 A 1888/82 (https://dejure.org/1983,3907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 433
- NVwZ 1984, 385
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94
Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht
In einem Falle, in dem nur ein Gebäude in Brand gesetzt wird, das die Voraussetzungen des § 306 Nr. 2 StGB erfüllt, ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (…BGH, Urt. v. 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2006 - 8 C 10315/05
Flughafen Hahn: Kein Anspruch des Mieters auf Aufhebung des …
Denn abgesehen davon, dass ein solcher Antrag auf Anregung des beeinträchtigten Mieters mangels Kosten für den Eigentümer in aller Regel gestellt werden dürfte, verbessert ein verschärftes Schutzziel im Planfeststellungsbeschluss die Stellung des Mieters bei der zivilrechtlichen Durchsetzung seiner Rechte gegen den Eigentümer (in diesem Sinne auch OVG NRW, NVwZ 1984, 385). - BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94
Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung
In einem solchen Falle ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschluß vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87;… BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1).
dejure.org
Übersicht OVG Nordrhein-Westfalen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.