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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4560
OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84 (https://dejure.org/1985,4560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.1985 - 10 W 328/84 (https://dejure.org/1985,4560)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 10 W 328/84 (https://dejure.org/1985,4560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 91, 103
    Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Erstattung von Beschwerdekosten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 589
  • Rpfleger 1985, 208
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 27.01.1983 - 9 W 83/82
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Das gilt im allgemeinen (arg. § 103 Abs. 1 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. Einf. § 103 Anm. 2A mN), und im besonderen auch, wenn die Beschwerdeentscheidung des Richter- oder Sachverständigenablehnungsverfahrens eine eigene Kostenentscheidung enthält (…Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 91 Anm. 13 Stichwort "Richterablehnung«; Schneider, DRiZ 1979, 186, 187): Dann ist in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren für eine Prüfung und Entscheidung der rechtlich umstrittenen Frage kein Raum mehr, ob die außergerichtlichen Kosten des in dem Beschwerdeverfahren obsiegenden Antragstellers von dem Gegner des Rechtsstreits zu erstatten sind (bejahend unter unterschiedlichen Voraussetzungen OLG Stuttgart AnwBl 1979, 22; OLG Hamm JurBüro 1979, 117 = KostRspr ZPO § 91 [B-Allgemeines] Nr. 100 mit Anm. v. Eicken; OLG Nürnberg MDR 1980, 1026; OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 408; verneinend KG Rpfleger 1962, 156; OLG Hamm MDR 1975, 235; Senat Rpfleger 1975, 257; OLG Celle Rpfleger 1983, 173).

    Soweit der Senat (Rpfleger 1975, 257) in Übereinstimmung mit Hartmann (…in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 91 Stichwort "Ablehnung«) und vielleicht auch Schneider (in Zöller, aaO § 91 Anm. 13 Stichwort "Richterablehnung« - das Oberlandesgericht Celle Rpfleger 1983, 173 nimmt zu dieser Frage entgegen dem Zitat keine Stellung) die Meinung vertreten hat, die Kostenentscheidung gehe in diesem Fall ins Leere, hält er daran nicht fest.

  • LG Tübingen, 22.02.1982 - 3 O 338/81

    Ein in einem anhängigen aber nicht rechtshängigen Verfahren erlassenes Urteil ist …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Wirkungslosigkeit einer gerichtlichen Entscheidung anzunehmen ist, wenn die ausgesprochene Rechtsfolge gesetzlich unzulässig ist (so LG Tübingen JZ 1982, 474; AmtsG Lübeck Rpfleger 1982, 109;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO § 300 Übersicht. 3 Cc).
  • OLG Nürnberg, 19.05.1980 - 8 W 913/80

    Kostenentscheidung in Verfahren über die Ablehnung eines Richters aus Besorgnis …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Das gilt im allgemeinen (arg. § 103 Abs. 1 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. Einf. § 103 Anm. 2A mN), und im besonderen auch, wenn die Beschwerdeentscheidung des Richter- oder Sachverständigenablehnungsverfahrens eine eigene Kostenentscheidung enthält (…Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 91 Anm. 13 Stichwort "Richterablehnung«; Schneider, DRiZ 1979, 186, 187): Dann ist in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren für eine Prüfung und Entscheidung der rechtlich umstrittenen Frage kein Raum mehr, ob die außergerichtlichen Kosten des in dem Beschwerdeverfahren obsiegenden Antragstellers von dem Gegner des Rechtsstreits zu erstatten sind (bejahend unter unterschiedlichen Voraussetzungen OLG Stuttgart AnwBl 1979, 22; OLG Hamm JurBüro 1979, 117 = KostRspr ZPO § 91 [B-Allgemeines] Nr. 100 mit Anm. v. Eicken; OLG Nürnberg MDR 1980, 1026; OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 408; verneinend KG Rpfleger 1962, 156; OLG Hamm MDR 1975, 235; Senat Rpfleger 1975, 257; OLG Celle Rpfleger 1983, 173).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1981 - 16 WF 44/81

    Berücksichtigung eines Prozeßkostenvorschusses beim Kostenausgleich; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Das gilt im allgemeinen (arg. § 103 Abs. 1 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. Einf. § 103 Anm. 2A mN), und im besonderen auch, wenn die Beschwerdeentscheidung des Richter- oder Sachverständigenablehnungsverfahrens eine eigene Kostenentscheidung enthält (…Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 91 Anm. 13 Stichwort "Richterablehnung«; Schneider, DRiZ 1979, 186, 187): Dann ist in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren für eine Prüfung und Entscheidung der rechtlich umstrittenen Frage kein Raum mehr, ob die außergerichtlichen Kosten des in dem Beschwerdeverfahren obsiegenden Antragstellers von dem Gegner des Rechtsstreits zu erstatten sind (bejahend unter unterschiedlichen Voraussetzungen OLG Stuttgart AnwBl 1979, 22; OLG Hamm JurBüro 1979, 117 = KostRspr ZPO § 91 [B-Allgemeines] Nr. 100 mit Anm. v. Eicken; OLG Nürnberg MDR 1980, 1026; OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 408; verneinend KG Rpfleger 1962, 156; OLG Hamm MDR 1975, 235; Senat Rpfleger 1975, 257; OLG Celle Rpfleger 1983, 173).
  • OLG Hamm, 27.08.1974 - 23 W 323/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.01.1985 - 10 W 328/84
    Das gilt im allgemeinen (arg. § 103 Abs. 1 ZPO;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. Einf. § 103 Anm. 2A mN), und im besonderen auch, wenn die Beschwerdeentscheidung des Richter- oder Sachverständigenablehnungsverfahrens eine eigene Kostenentscheidung enthält (…Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 91 Anm. 13 Stichwort "Richterablehnung«; Schneider, DRiZ 1979, 186, 187): Dann ist in dem nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren für eine Prüfung und Entscheidung der rechtlich umstrittenen Frage kein Raum mehr, ob die außergerichtlichen Kosten des in dem Beschwerdeverfahren obsiegenden Antragstellers von dem Gegner des Rechtsstreits zu erstatten sind (bejahend unter unterschiedlichen Voraussetzungen OLG Stuttgart AnwBl 1979, 22; OLG Hamm JurBüro 1979, 117 = KostRspr ZPO § 91 [B-Allgemeines] Nr. 100 mit Anm. v. Eicken; OLG Nürnberg MDR 1980, 1026; OLG Frankfurt Rpfleger 1981, 408; verneinend KG Rpfleger 1962, 156; OLG Hamm MDR 1975, 235; Senat Rpfleger 1975, 257; OLG Celle Rpfleger 1983, 173).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 28.02.1985 - 2/4 O 100/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4920
LG Frankfurt/Main, 28.02.1985 - 2/4 O 100/82 (https://dejure.org/1985,4920)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.02.1985 - 2/4 O 100/82 (https://dejure.org/1985,4920)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 2/4 O 100/82 (https://dejure.org/1985,4920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 589
  • VersR 1986, 605
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 28.02.1986 - 4 TJ 199/86

    Kostenerstattung für Zeitversäumnis anläßlich Terminswahrnehmung

    Rn. 5 Zur Begründung ihrer Beschwerde bezieht sich die Beklagte auf § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.10.1969 (BGBl. I S. 1756) - ZSEG - und einen Beschluß des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.02.1985 (MDR 1985, 589).

    Rn. 14 Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluß vom 28.02.1985 - 2 / 4 0 100/82 - , MDR 1985, 589), wonach eine Person des öffentlichen Rechts bei Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch einen ihrer Bediensteten einen Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis hat, weil es keinen Grund gebe, diese schlechter zu stellen als Private, verkennt, daß es keineswegs richtig ist, daß natürliche oder juristische Personen des Privatrechts grundsätzlich eine Entschädigung für die Zeitversäumnis erhalten, die durch die Terminswahrnehmung durch ihre Angestellten entstanden ist (…auch Auff. z. B. Stein / Jonas - Leipold a. a. O. § 91 Rdnr. 35, 93).

  • OLG Bamberg, 14.01.1992 - 8 W 58/91

    Festsetzung eines Abwesenheitsgeldes für die Wahrnehmung eines Termins durch den …

    Er folgt vielmehr dem 2. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluß vom 18.2.1985 2 WF 296/85), der bereits seinerzeit darauf hingewiesen hat, daß der Umstand, daß die Wahrnehmung eines Termins zum Pflichtenkreis einer Behörde gehört, der Erstattungsfähigkeit der Kosten für Zeitversäumnis nicht entgegenstehe und eine unterschiedliche Behandlung juristischer Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts nicht einzusehen sei (…ebenso OLG Stuttgart a.a.O.; LG Frankfurt, MDR 1985, Seite 589; von Oppeln-Bronikowski, Rechtspfleger 1984, Seite 342).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2002 - 3 WF 168/02

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminswahrnehmung einer …

    Rn. 10 Im Gegensatz dazu hat das Landgericht Frankfurt bereits in seinem Beschluss vom 28.02.1985 ( MDR 1985, 589) die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Zeitversäumnis von Behördenbediensteten bejaht unter Hinweis darauf, dass sich eine Differenzierung zwischen einer juristischen Person des Privatrechts und des öffentlichen Rechts verbietet.
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Rechtsprechung
   LG München II, 28.01.1985 - 2 T 106/85   

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https://dejure.org/1985,14025
LG München II, 28.01.1985 - 2 T 106/85 (https://dejure.org/1985,14025)
LG München II, Entscheidung vom 28.01.1985 - 2 T 106/85 (https://dejure.org/1985,14025)
LG München II, Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 2 T 106/85 (https://dejure.org/1985,14025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 589
  • VersR 1986, 451
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 28.06.1999 - 11 WF 840/99
    Nach der einen, bisher auch vom Senat vertretenen Auffassung, läßt sich der Vorschrift nicht entnehmen, daß für am Ort des Prozeßgerichts oder am Ort der Zweigstelle residierende Rechtsanwälte Reisekosten zu Terminen im ersten Fall bei der Zweigstelle und im zweiten Fall beim Prozeßgericht vergütet bzw. im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden könnten (vgl. Senatsbeschl. v. 9.1.1996 ­ 11 WF 1242/95 ­ zu § 126 Abs. 1 BRAGO sowie vom 30.6.1989 ­ 11 W 1836/89 und 7.5.1999 ­ 11 W 1575/99 ­ zu § 91 Abs. 2 ZPO;… ferner Stein-Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 99a zu § 91; LG München II, MDR 1985, 589; LG Konstanz, MDR 1983, 847).
  • LAG Niedersachsen, 05.06.1990 - 2 Ta 99/90

    Reisekosten ; Erstattungsfähige Kosten ; Kosten eines Rechtsanwalts

    Die in den Räumen des Arbeitsgerichts Oldenburg durchzuführenden Termine zur mündlichen Verhandlung einzelner Kammern des Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellen keine der in § 91 Abs. 2 ZPO bezeichneten Formen der Gerichtsorganisation dar, so daß es dahingestellt bleiben kann, ob nicht dem am Hauptsitz des Gerichts residierenden Rechtsanwalt in jedem Falle entstehende Reisekosten zu erstatten sind (vgl. hierzu nur Landgericht München II - Beschluß vom 28.01.1985 - 2 T 106/85 - MDR 1985 Seite 589 mit ablehnender Anmerkung von Schneider;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Auflage, § 91 Rn. 13 "Auswärtige Abteilung").
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