Rechtsprechung
| BayObLG, 17.09.1986 - RReg. 4 St 155/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 371 Abs. 2 Nr. 1a
Besprechungen u.ä.
- jrm-legal.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Löst eine rechtswidrige Betriebsprüfung die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO aus? (Stbg 2006, 137-144)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 792 (Ls.)
- MDR 1987, 433
- NStZ 1987, 130
- NStZ 1987, 285 (Ls.)
- BayObLGSt 1986, 97
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04
Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen …
Der Prüfer, der den Steuerpflichtigen zur Vorlage von Unterlagen für einen bestimmten Prüfungszeitraum auffordert (z.B. von Bankbelegen oder wie hier: von Ausgangsrechnungen), ist insoweit auch zur steuerlichen Prüfung erschienen (s. Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts --BayObLG-- vom 17. September 1986 RReg 4 St 155/86, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 1987, 77, 78;… Vogelberg in Wannemacher, a.a.O., Rz 2174). - BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob sich die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO, wie die Revision hervorhebt, bei einer steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) allein nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung richtet (vgl. BayObLG wistra 1985, 117, 118; 1987, 77; LG Verden wistra 1986, 228;… Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 371 Rdn. 28;… Hübner a.a.O. § 371 Rdn. 82) oder ob sie sich bei unmittelbarem Sachzusammenhang, insbesondere bei Fortsetzungszusammenhang, auch auf Steuerarten und Veranlagungszeiträume beziehen kann, auf die sich die Prüfungsanordnung nicht erstreckt (…vgl. Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 371 Anm. 6;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 371 AO Rdn. 85 ff.). - OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige; …
Auch die Nachschau im Rahmen der Steueraufsicht oder der Aufklärung dienende Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorgang im Steuerermittlungsverfahren sind steuerliche Prüfung im Sinne des § 371 AO (vgl. BayObLG wistra 1987, 77); darunter können Vorfeldermittlungen fallen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.10.1986 - 1 Ws 678/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Beschwerde bei Missbrauch der Rechtsmittelschrift zur Verunglimpfung und Beleidigung anderer Personen; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Rechtsmittelbelehrung; Absehen von einer Anhörung im Falle zweifellosen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 433
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 18.12.1973 - 2 Ss 222/73
Auszug aus OLG Koblenz, 13.10.1986 - 1 Ws 678/86
Eine Rechtsmittelschrift, deren Inhalt sich in Beleidigungen und Beschimpfungen erschöpft, ist kein zulässiges Rechtsmittel, auch wenn sie als solches bezeichnet wird (OLG Karlsruhe NJW 1974, 915 [OLG Karlsruhe 18.12.1973 - 2 Ss 222/73] ). - LG Schweinfurt, 18.01.1972 - KLs 19/71
Auszug aus OLG Koblenz, 13.10.1986 - 1 Ws 678/86
Gleiches gilt, wenn ein Rechtsmittel erkennbar nicht die Wahrung der Verfahrensrechte bezweckt und ein sachliches Ziel im Rahmen des Verfahrens verfolgt, sondern ersichtlich nur als Vorwand für die Verunglimpfung anderer Personen mißbraucht wird (vgl. OLG Karlsruhe aaO; KG NJW 1968, 937; Senat in MDR 1973, 157; Schäfer in Löwe-Rosenberg.
- OLG Köln, 23.01.2002 - 16 Wx 175/01
Wohnungsrecht: Mißbrauch des Beschwerderechts durch Richterbeschimpfung
Rechtsmittelschriften oder sonstige Eingaben beleidigenden Inhalts sind deshalb - wie nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - von extremen Ausnahmefällen abgesehen nur dann unbeachtlich, wenn sie ausschließlich den Zweck haben, das Gericht oder andere Beteiligte zu belästigen, zu schikanieren oder zu verunglimpfen, mithin nicht schon dann, wenn damit zugleich auch ein sachliches Anliegen verfolgt wird (BVerfG, Beschluss vom 19.07.2001 - 2 BvR 1175/01 - ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 462 = JMBl.NRW 1993, 82; OLG Düsseldorf wistra 1992, 200; OLG Koblenz, MDR 1987, 433). - VGH Baden-Württemberg, 04.05.1994 - 4 S 201/94
Rechtsmißbräuchlichkeit eines Rechtsmittels
Das kann insbesondere bei Antrags- oder Rechtsmittelschriften der Fall sein, die grobe Beleidigungen und Beschimpfungen der Verfahrensbeteiligten einschließlich der mit der Sache befaßten Justizorgane enthalten (OLG Hamm, Beschluß vom 17.3.1976, NJW 1976, 978; OLG Koblenz, Beschluß vom 13.10.1986, MDR 1987, 433;… Zöller, ZPO, 18. Aufl., Einl. RdNr. 50;… vgl. auch Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 271 RdNr. 30).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 02.12.1986 - 1 Ss OWi 499/86 - 1 Ws 718/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 433
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".