Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1986 - IX ZR 53/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche wegen Schadens an Freiheit und Schadens an Körper oder Gesundheit - Vorliegen einer von dem Ergebnis des Vorprozesses abweichenden Entscheidung - Voraussetzungen für die Wiedergutmachung entstandener Schäden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 495
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.1979 - IX ZR 69/78
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.11.1986 - IX ZR 53/86
Die Rechtslage ist aber ausnahmsweise dann anders zu beurteilen, wenn Akten der Entschädigungsbehörde in der Sphäre eines Entschädigungsorgans verloren gegangen sind (BGH RzW 1978, 64) oder wenn eine Behörde durch eine ungeordnete Aktenführung verursacht hat, daß der Zeitpunkt des Eingangs der zur Anspruchsbegründung geeigneten Unterlagen nicht festzustellen ist (BGH, Urt. v. 12. Juli 1979 - IX ZR 69/78, nicht veröffentlicht).
- BGH, 12.02.1987 - IX ZR 225/86
Voraussetzungen für die Wiedergutmachung entstandener Schäden - …
Es kann daher offenbleiben, ob in dem Fehlen des Eingangsstempels oder -vermerks eine ungeordnete Aktenführung im Sinne der Entscheidung des Senats vom 27. November 1986 - IX ZR 53/86 - liegt und demnach die Behörde die Feststellungslast dafür trägt, wann das Schreiben vom 15. Februar 1958 bei ihr eingegangen ist.
dejure.org
Übersicht BGH
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.12.1986 - 10 U 110/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1987, 495
- VersR 1987, 823
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 10-IV-95 Denn das Amtsgericht Grimma durfte - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - davon ausgehen, daß der Beschwerdeführer auch ohne Mahnung mit der Mietzahlung für den Mai 1994 in Verzug geraten war, weil für die Leistung im Sinne des § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war, da die kalendermäßige Berechnung des Leistungszeitpunktes im Mietvertrag nicht an ein ungewisses in der Zukunft liegendes Ereignis anknüpft (vgl. BGH, NJW 1984, 48 [49]; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 495).
dejure.org
Übersicht OLG Düsseldorf
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