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| OLG München, 28.07.1986 - 2 Ws 630/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Strafrestaussetzung; Von Amts wegen
Papierfundstellen
- MDR 1987, 74
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Oldenburg, 25.09.1986 - 2 Ws 437/86
Erstverbüßerregelung, Halbzeitentlassung
Auszug aus OLG München, 28.07.1986 - 2 Ws 630/86
Anderer Ansicht: OLG Oldenburg (Beschluß - 2 Ws 437/86 - v 25.9. 86, in NiedersRpfl 1986 Nr. 12 S. 279): Der Senat vertrat die Auffassung, daß bei Erstverbüßern i. S. des § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB n. F. die vorzeitige Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt von Amts wegen zu prüfen sei.
- OLG Rostock, 06.12.2000 - I Ws 462/00
Erforderlichkeit einer gerichtlichen Entscheidung über die Aussetzungen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 26.04.2013 - 1 Ws 325/13
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Festsetzung einer Antragssperrfrist über den …
Grundsätzlich hat die Strafvollstreckungskammer zwar auch ohne einen (zulässigen) Antrag des Verurteilten zum Zweidritteltermin von Amts wegen über eine bedingte Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB zu entscheiden, es sei denn, der Verurteilte ist mit seiner bedingten Entlassung nicht einverstanden (vgl. hierzu schon BGHSt 27, 302; OLG München MDR 1987, 74; OLG Rostock NStZ 2001, 278; KG Berlin, Entscheidung vom 03.04.2001, Gz.: 5 Ws 154/01, zitiert nach juris; KMR/Stöckel, StPO, Stand Juli 2011, § 454 Rn. 18; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 57 Rn. 30; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 57 Rn. 20 c; Leipziger Kommentar/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 44; Karlsruher Kommentar/Appl, StPO, 6. Aufl., § 457 Rn. 5; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 5 ff., insbes. - OLG München, 26.04.2013 - 1 Ws 3/25 Grundsätzlich hat die Strafvollstreckungskammer zwar auch ohne einen (zulässigen) Antrag des Verurteilten zum Zweidritteltermin von Amts wegen über eine bedingte Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB zu entscheiden, es sei denn, der Verurteilte ist mit seiner bedingten Entlassung nicht einverstanden (vgl. hierzu schon BGHSt 27, 302; OLG München MDR 1987, 74; OLG Rostock NStZ 2001, 278; KG Berlin, Entscheidung vom 03.04.2001, Gz.: 5 Ws 154/01, zitiert nach juris; KMR/Stöckel, StPO, Stand Juli 2011, § 454 Rn. 18; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 57 Rn. 30; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 57 Rn. 20 c; Leipziger Kommentar/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 57 Rn. 44; Karlsruher Kommentar/Appl, StPO, 6. Aufl., § 457 Rn. 5; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 5 ff., insbes.
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