Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 25.09.1987 - 1 Ws 187/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 453c
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Widerruf der Strafaussetzung; Öffentliche Zustellung des Beschlusses; Erlaß eines Sicherungshaftbefehls
Papierfundstellen
- MDR 1988, 76
- NStZ 1988, 292
- StV 1988, 161
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.1987 - 1 Ws 187/87
Soweit der Entscheidung des 2. Senats des OLG Hamburg in MDR 1975, 1042 eine andere Auffassung zugrunde liegen sollte, folgt der erk. Senat ihr nicht.«. - OLG Celle, 05.11.1985 - 3 Ws 540/85
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.1987 - 1 Ws 187/87
"Der Senat ist nicht der namentlich vom OLG Celle (StV 1987, 30) und vom OLG Frankfurt (StV 1983, 113) vertretenen Auffassung, nach der die öffentl. Zustellung des Widerrufsbeschlusses unwirksam und das AG darauf beschränkt gewesen wäre, gemäß § 453 c StPO Sicherungshaftbefehl zu erlassen. - OLG Frankfurt, 11.11.1981 - 3 Ws 702/81
Auszug aus OLG Hamburg, 25.09.1987 - 1 Ws 187/87
"Der Senat ist nicht der namentlich vom OLG Celle (StV 1987, 30) und vom OLG Frankfurt (StV 1983, 113) vertretenen Auffassung, nach der die öffentl. Zustellung des Widerrufsbeschlusses unwirksam und das AG darauf beschränkt gewesen wäre, gemäß § 453 c StPO Sicherungshaftbefehl zu erlassen.
- BGH, 19.05.1989 - StB 11/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.03.1987 - 1 Ws 60/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 140 Abs. 2
Papierfundstellen
- MDR 1988, 76
- NStZ 1987, 522
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 05.02.1991 - 2 Ws 67/91
Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung; Vorliegen …
Der im Schrifttum verbreiteten (…vgl. Lüderssen a.a.O. Rz. 80 m.w.N.) und auch in der Rechtsprechung teilweise vertretenen Auffassung, daß die mangelnde Sprachkenntnis eines Ausländers ausnahmslos und unabhängig vom Gewicht des Verfahrensgegenstandes sowie der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebiete (OLG Zweibrücken StV 1988, 379; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.Dies kann dazu führen, daß auch in einer an sich einfach gelagerten Sache die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers erforderlich wird (vgl. OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522; LG Hannover StV 1987, 382; LG Freiburg StV 1986, 472;… vgl. n.N. bei Lüderssen a.a.O. Rz. 81 f.).
Gleiches gilt, wenn - trotz Mitwirkung eines Dolmetschers -Zweifel an der hinreichenden Verständigungsmöglichkeit bleiben (OLG Stuttgart StV 1987, 240; OLG Celle NStZ 1987, 521; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 522).
- OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 1 Ss 184/04
Unterlassene Übersetzung der Anklageschrift für einen ausländischen Angeklagten: …
Rn. 7 a) Anlass zur Prüfung der Frage, ob der Angeklagte fähig ist, sich ohne den Beistand eines Verteidigers ausreichend selbst zu verteidigen, besteht insbesondere dann, wenn der Angeklagte sprachbedingte Verständigungsschwierigkeiten hat oder aus einem anderen Kulturkreis stammt und mit dem deutschen Rechtssystem nur unzureichend vertraut ist (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522; OLG Brandenburg, StV 2000, 69 ). - OLG Koblenz, 26.04.1994 - 1 Ws 281/94
Notwendige Verteidigung; Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
Der Auffassung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (StV 1988, 379 ), einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten sei ausnahmslos und ohne Rücksicht auf den Einzelfall ein Pflichtverteidiger beizuordnen (so wohl auch KG in StV 1985, 184; OLG München in StV 1986, 422 ; OLG Celle in NStZ 1987, 521 ; OLG Karlsruhe in NStZ 1987, 522 ; Bay0bLG in … - BayObLG, 20.12.1989 - RReg. 4 St 245/89
Notwendige Verteidigung; Beiordnung; Angeklagter; Dolmetscher; Mittellos; …
"... Rechtspr. und Lit. stimmen darin überein, daß einem Angekl., der die deutsche Sprache nicht beherrscht, unabhängig von der Bedeutung des strafrechtlichen Vorwurfs jedenfalls dann [gem. § 140 Abs. 2; Unfähigkeit zur Selbstverteidigung] ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn er mittellos ist und daher die Kosten für einen Dolmetscher nicht aufzubringen vermag (OLG Zweibrücken, StV 1988, 379 ; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 522 ; OLG München, StV 1986, 422 ; KG, StV 1985, 184/185 ..).
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