Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.08.1989 - 13 W 101/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 159
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 15.12.2005 - 10 W 34/05
Kostenerstattung: Zur Frage, ob die Beauftragung eines spezialisierten …
Jedoch ist zum einen nicht dargelegt, dass ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Pferderecht nicht auch im Gerichtsbezirk Dessau zu finden wäre, zum anderen haben sich nach allgemeiner Rechtssprechung Prozessbevollmächtigte grundsätzlich mit sämtlichen auftretenden Problemen vertraut zu machen und selbst auseinander zu setzen (vgl. u. a. OLG Frankfurt MDR 1992, 193; OLG Karlsruhe MDR 1990, 159, MünchKom, 2. Aufl. § 91 Rdnr. 77). - VGH Bayern, 26.07.1999 - 1 C 99.1356
Erstattung von Mehrkosten infolge verweisungsbedingten Anwaltswechsels
Grundsätzlich hat sich jeder Rechtsanwalt die für ein Verfahren erforderlichen speziellen Kenntnisse zu verschaffen (vgl. BVerfG vom 3.11.1992 NJW 1993, 1460; OLG Karlsruhe vom 15.8.1989 MDR 1990, 159).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.08.1989 - 8 W 196/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 159
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 30.09.2021 - 18 U 53/20 Die Verteilung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens bemisst sich nach der für die erste Instanz ermittelten Kostenquote, weil sie im nachfolgenden Rechtstreit als Kosten des ersten Rechtszugs anzusehen sind (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom G06. August 1989 - 8 W 196/89 -, MDR 1990, 159); ohnedies waren vorliegend die aus dem selbstständigen Beweisverfahren folgenden Erkenntnisse für die im Berufungsverfahren erfolgte Erhöhung des Klageantrags zu 2.
- OLG Karlsruhe, 01.08.1997 - U 2/96
Ansprüche aus mangelhafter Konservierung eines Schiffsinnenbodens
Dies gilt vorliegend umso mehr, als im Zweifel die Kostenentscheidung für die erste Instanz für das selbständige Beweisverfahren maßgeblich ist (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1990, 159, Zöller/Herget ZPO 19.Aufl. § 91 Rdn 13), hier ausnahmsweise jedoch nicht der erst- sondern der zweitinstanzliche Streitwert (der mit Beschluß vom 26.11.1996 auf DM 84.477,39 festgesetzt wurde) und die darauf bezogene Kostenverteilung dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens entspricht.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.01.1989 - 14 W 3/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 159
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bremen, 09.12.1992 - 2 W 90/92
Rechtliche Zuordnung der Gerichtskosten eines Beweissicherungsverfahrens; …
Während ein Teil der hierzu veröffentlichten Entscheidungen den vom erkennenden Senat auch schon früher (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.05.1983 - 2 W 20/83; vom 28.08.1985 - 2 W 88/85; vom 30.12.1986 - 2 W 120/86) wiederholt vertretenen Standpunkt teilt, daß die Kosten des Beweissicherungsverfahrens, einschließlich der der Partei in demselben entstandenen Gerichtskosten, in einem nachfolgenden Rechtsstreit, soweit sie diesem überhaupt zuzuordnen sind, außergerichtliche Kosten des letzteren sind (vgl. OLG Hamm RPfl 1982, 80 und JurBüro 1987, 1409; OLG Frankfurt JurBüro 1990, 490 f., 621 und JurBüro 1992, 173; OLG Braunschweig JurBüro 1988, 214; OLG Bamberg JurBüro 1989, 1566; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 132; OLG Nürnberg JurBüro 1983, 604;… vgl. auch Baumbach/Hartmann, ZPO 51. Aufl. § 91 Rdnr. 199, und Mümmler, JurBüro 1991, 963, jeweils mit weiteren Nachweisen), folgen viele der gegenteiligen Ansicht, wonach dann, wenn die Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits durch Gerichtsentscheidung oder Vergleich gegeneinander aufgehoben wurden, die Gerichtskosten des Beweissicherungsverfahrens den Gerichtskosten des nachfolgenden Rechtsstreits gleichzustellen sind, so daß sie wie die letzteren von jeder Partei hälftig zu tragen sind (vgl. KG JurBüro 1982, 1078; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 764; OLG Hamburg JurBüro 1983, 1264; OLG Köln JurBüro 1986, 1716; OLG München JurBüro 1987, 1074; OLG Koblenz JurBüro 1990, 59 und OLGZ 89, 474; OLG Schleswig JurBüro 1991, 961, 962).Wurde - wie im vorliegenden Fall - die Kostenregelung durch gerichtlichen Vergleich vereinbart, soll diese Auslegung als die grundsätzlich dem Parteiwillen besser entsprechende vorzuziehen sein (…vgl. OLG Koblenz und OLG Hamburg, a.a.O.; vom 30.12.1986 - 2 W 120/86) wiederholt vertretenen Standpunkt teilt, daß die Kosten des Beweissicherungsverfahrens, einschließlich der der Partei in demselben entstandenen Gerichtskosten, in einem nachfolgenden Rechtsstreit, soweit sie diesem überhaupt zuzuordnen sind, außergerichtliche Kosten des letzteren sind (vgl. OLG Hamm RPfl 1982, 80 und JurBüro 1987, 1409; OLG Frankfurt JurBüro 1990, 490 f., 621 und JurBüro 1992, 173; OLG Braunschweig JurBüro 1988, 214; OLG Bamberg JurBüro 1989, 1566; OLG Düsseldorf JurBüro 1985, 132; OLG Nürnberg JurBüro 1983, 604;… vgl. auch Baumbach/Hartmann, ZPO 51. Aufl. § 91 Rdnr. 199, und Mümmler, JurBüro 1991, 963, jeweils mit weiteren Nachweisen), folgen viele der gegenteiligen Ansicht, wonach dann, wenn die Kosten des nachfolgenden Rechtsstreits durch Gerichtsentscheidung oder Vergleich gegeneinander aufgehoben wurden, die Gerichtskosten des Beweissicherungsverfahrens den Gerichtskosten des nachfolgenden Rechtsstreits gleichzustellen sind, so daß sie wie die letzteren von jeder Partei hälftig zu tragen sind (vgl. KG JurBüro 1982, 1078; OLG Stuttgart JurBüro 1982, 764; OLG Hamburg JurBüro 1983, 1264; OLG Köln JurBüro 1986, 1716; OLG München JurBüro 1987, 1074; OLG Koblenz JurBüro 1990, 59 und OLGZ 89, 474; OLG Schleswig JurBüro 1991, 961, 962).
- OLG Koblenz, 27.01.2003 - 14 W 15/03
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens: Gerichtliche Kosten des …
Er hat diese Auffassung teilweise, jedenfalls für den Fall einer vereinbarten Kostenaufhebung im Hauptverfahren aufgegeben und für diese spezielle Fallgestaltung eine Kostenerstattung zugelassen (JurBüro 1990, 59 sowie Senat vom 13.07.1993 in 14 W 451/93).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.03.1989 - 14 W 183/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1990, 159
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