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Rechtsprechung
   OLG München, 12.02.1990 - 6 W 3407/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5071
OLG München, 12.02.1990 - 6 W 3407/89 (https://dejure.org/1990,5071)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.1990 - 6 W 3407/89 (https://dejure.org/1990,5071)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 6 W 3407/89 (https://dejure.org/1990,5071)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor …

    Es hat dem Beschwerdeführer aber eine angemessene Frist zur Begründung zu lassen, deren Länge durch die Schwierigkeit der Sache, den Umfang der Akten und die Eilbedürftigkeit des Verfahrens bestimmt wird (BVerfGE 60, 317, 318) und die in der Regel mindestens zwei Wochen betragen soll (vgl. OLG Celle Nds.Rpfl. 1992, 51; OLG Köln MDR 1990, 556 ;… Zöller/Heßler, ZPO 27. Aufl. § 571 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1994 - 20 W 333/94

    Wiederverwendbarkeit einer Löschungsbewilligung

    Wird Beschwerde eingelegt und ihre Begründung angekündigt, so genügt es, wenn das Beschwerdegericht eine angemessene Zeit bis zur Entscheidung zuwartet; eine Begründungsfrist muß dann nicht gesetzt werden (OLG Köln Rpfleger 1984, 424 und MDR 1990, 556; BayObLG WEZ 1988, 298;… Horber/Demharter a.a.O. § 74 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 04.09.1995 - 2 W 144/95

    Vorliegen eines Verstoßes gegen eine wesentliche Verfahrensvorschrift aufgrund …

    Ebenso kann dahinstehen, wie lange ohne Setzung einer Frist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mit einer Entscheidung gewartet werden muß und ob auch in Zwangsvollstreckungssachen ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen erforderlich ist (vgl. OLG Köln MDR 1990, 556;… Zöller/Gummer, 19. Aufl.(1995), § 573 Rn.10) oder nicht wegen ihrer Eilbedürftigkeit ( § 202 GVG ) ein kürzerer Zeitraum ausreicht.
  • OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01

    Fehlendes rechtliches Gehör im familiengerichtlichen Verfahren

    Diese Frist ist so zu bemessen, dass unter normalen Umständen bis dahin mit dem Eingang der Stellungnahme gerechnet werden kann und beträgt im Regelfall wenigstens zwei Wochen (BVerfG, ZIP 1986, 1336, 1337; OLG Köln, MDR 1990, 556;… Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl., § 573, Rz. 10).
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